Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1876)
- Date
- 1876-11-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XVII. Jahrgang. M LL Der Israelit Ein CGtral-Organ für das orthodoxe Herausgegeben von Dr. Lehmann in Main z. Mittwoch, den 1. November 5637 (1876). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Ranm.— Österreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Die Friedhofs-Angelegenheit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Berlin. Frankfurt Frank''>'7l a. M. Frankfurt a. M. Aus Oberschlesien. Oesterr.-Ung. Monarchie: Wien. Pesth. Fünfkirchen. Lancut. — Italien: Venedig. Venedig. - Frankreich: Paris. Bordeaux. Montpellier. Nizza. — England: London. London. London. — Feuilleton: Theresa. Anstatt der ersten Beilage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Gießen. Paderborn. Magdeburg. Bernburg. — Oöst.-Ung. Monarchie: Wien Wien. Pesth. Pesth. Pesth. — RumSnien: Bukarest. — Feuilleton: Pro selchten. Anhalt der zweiten Beilage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Feuilleton: Sabbatai Donolo. Leitender Artikel. Die /ricdhofs-Ivgclkgcohcit. Mainz, 25. October. In Folge des Gesetzes über den Austritt aus der jüdischen Gemeinde tritt die Friedhofsangelegenheit in den Vordergrund; auch schon früher war dieselbe zum Gegenstände vielfacher Streitigkeiten geworden; wir erinnern nur an Düsseldorf, Schweinsurt, Alzey, Gießen. Wir wollen daher dieselbe hier einer sorgfältigen Erörterung unterziehen. Zunächst wollen wir die Frage beantworten, wie sie am Crassesten von einer benachbarten Stadt her an uns herangetreten ist. Die an uns am 23. October gelangte und an demselben Tage beantwortete Frage lautete folgendermaßen: „Ist es den Israeliten gestattet, ihre Todten auf einem nichtjüdischen Begräbnißplatze, in gewöhnlicher Reihe neben den andern Gräbern, zu beerdigen?" Daß diese Frage mit aller Entschiedenheit von uns verneint worden ist, brauchen wir wohl nicht erst zu sagen. Wir wollen hier die Sache ausführlich besprechen. Der Begründer unseres Volkes, der erste, mit dem wir den Namen Gottes in unsern Gebeten in Verbindung bringen, war Abraham. Er, der Sohn eines götzendienerischen Vaters, verließ auf Gottes Geheiß Vaterland, Geburtsort und Vaterhaus, um in dem gottverheißenen Lande der Stammvater eines gotterwählten Volkes zu werden. Nach zweiundsechzrgjährigem Aufenthalte in diesem Lande stirbt ihm die treue Gattin. Und Abraham riß sich heraus aus Trauer und Klage, um für das Begräbniß zu sorgen. Er wendet sich an die Fürsten des Landes, und diese stellen mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit ihreBegräbnißplätze dem eingewanderten Patriarchen zur Verfügung. Dieser verneigt sich dankend vor den Fürsten; aber das freundliche Anerbieten muß er ablehnen; er verlangt für sich und die Seinen einen eigenen Begräbnißplatz; und da ihm der gewünschte Platz unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, so