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Der Israelit · 1876-09-21 · Heft 38 (21.9.1876) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 38 (21.9.1876)
Date
1876-09-21
Page
– (sequence 17)
Language
German
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^ang. Zweite Seilagr zu Ar. 38 des Israelit. JeilnngSnachrichten & Correspondenzerr. Deutschland. Aus Bayern. In mehreren Provinzen Bayerns sind seit ein paar Jahrhunderten unter dem Namen: „Neujahrgelder," „Begräbnißgelder,"! „Beichtgroschen" u. dergl. Abgaben herkömmlich, welche Israeliten — meist als Entschädigung für den Ausfall von Stolgebühren — an den katholischen oder protestantischen Pfarrer ihres Wohnortes und ebenso an den christlichen Kirchendiener , jährlich zu entrichten haben. Zufolge vorliegender Entscheidungen der obersten . Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Königreichs sind diese Reichnisse durch die Landes- und die Neichsgefetzgebung seither nicht aufgehoben worden und bestehen mithin auch gegenwärtig noch; zu Recht. Daß diese Abgaben dem natürlichen Rechtsgefühle widersprechen, bedarf wohl keiner weitern Ausführung. Die bayerische Staatsregierung beabsichtigt , denn auch, diese Mißstände auf legislativem Wege j zu beseitigen. j Bei dem desfalls auszuarbeitenden Gesetzent-! würfe drängt sich die Frage in den Vordergrund: j soll die Aufhebung der „Neujahrgelder" ohne Entschädigung für die seither Empfangsberechtigten erfolgen, oder soll den Letzteren hiefür mittelst Ablösung ein Entgelt gewährt werden, und soll — j diesen Falls — die Ablösungssumme von den bisj her Zahlungspflichtigen Israeliten aufgebracht oder j aus der Staatskasse geleistet werden. — Es wäre j nun von Wichtigkeit, zu wissen, ob auch außerhalb j Bayerns analoge Verhältnisse bestanden haben und auf welchem Wege dieselben aus der Welt geschafft wurden. Eine genaue Kenntniß hierüber — insbesondere zur Verwerthung bei den künftigen Landtags-! Verhandlungen — wäre sehr erwünscht.; Wir richten daher die Bitte an alle Leser die-! ses geschätzten Blattes, es zu ermöglichen, daß alj lenfallsige wegen Aufhebung fraglicher Abgaben außerhalb Bayerns ergangene Gesetze im authentischen Texte oder wenigstens nach ihrem hauptsächlichsten Inhalte und dem Datum ihres Erschei-! nens der Redaction dieses Blattes mitgetheilt werden. (Wir schließen uns obeustehender Bitte an und werden dafür Sorge tragen, daß das betreffende Material an die maßgebenden Königl. Bayrischen Behörden gelange. — R e d.) K. Güstrow, 3. Sept. Gestern, am Gedenktage der Sedanscblacht, fand die feierliche Enthüllung eines Denkmals zur Erinnerung an die im Kampfe gegen Frankreich im Jahre 1870/71 gefallenen Krieger unseres Ortes statt. Da nun auch die jüdische Bürgerschaft zur Bestreitung des bedeutenden Kostenaufwandes dieses prachtvollen Monumentes beigctragen hatte, so wurden auch die Vertreter unserer Gemeinde zur Betheiligung an der Feier dieses Aktes geladen. In der Synagoge wurde der Gottesdienst früher als gewöhnlich abgehalten und der Prediger unserer Gemeinde, Herr E. Lövi hielt eine dem Feste angemessene Rede, in welcher er bemerkte, daß das Monument dieselbe Bedeutung rcpräsentire, wie das zur Zeit Josua's von den Bewohnern jenseits des Jordan errichtete Denkmal (Altar), nämlich ein Zeugniß □'P>8Kn wn 'n o, daß der Ewige ein Gott ist, daß wir Alle Einen Gott haben sollen. Und so wie das Wasser des Jordans keine Scheidewand bilden sollte zwischen den diesseits und den jenseits des Jordans wohnenden Stämmen Israels, so soll nichts die Macht haben, die jetzt bestehende Eintracht unter den verschiedenen Confessionen unserer Stadt zu gefährden. Nach vollendetem Gottesdienste begab sich der Vorstand an die für die Notablen der Stadt bestimmte Stelle des Schauplatzes, wo er von dem Fest-Comit« auf eine sehr freundliche Weise empfangen wurde. Schweiz. Bern. Es machte auf Schreiber dieses hie und da einen traurigen Eindruck, auf seinen Reisen in der Schweiz jüdischen jungen Leuten von 11 bis 17 Jahren zu begegnen, die von ihren Eltern, zumeist aus Ungarn, dazu angehalten worden sind, mit christlichen Hausirern aus dortiger Gegend nach der Schweiz zu gehen, um dort für dieselben mit Blechgeschirr von Dorf zu Dorf und Stadt zu Stadt zu hausiren, und sind diese jungen Leute gezwungen, mv ttno zu sein und unjüdische Kost zu genießen, nur an einem Tage im ganzen Jahre, nämlich am 2"» ist ihnen erlaubt, zu ruhen und ihren relig. Observanzen nachzuleben. Vor einiger Zeit kamen auch zwei solcher

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