Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1876)
- Date
- 1876-08-02
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XVII. Jahrgang. Zweite Leitage;u Ar. 31 des Israelit. ZeUitngsnachrichlen und Korrespondenzen Deutschland. Ll. Berlin, 28. Juli. Aus den Artikeln 4, 5 und 6 des Programms, oder, wie die „Nordd. Allg. Ztg." sagt, der vorläufigen „Proponenda" der neuen konservativen Partei gehen die Absichten ihrer Führer — nicht der Unterzeichner — klar hervor. Denn die Anstifter dieses Programms sind dieselben, die vor einigen Monaten pro Kreuzzeitung contra Bismarck aufgetreten sind; sie sind aber absichtlich nicht an die Spitze getreten, um nicht gleich von vornherein das Einvernehmen mit der Regierung zu stören. Der § 4 lautet: Erhaltung und Wiedererstarkung der christlichen und kirchlichen Einrichtungen — vor Allem confessionelle christliche Schule, Verwerfung des Kulturkampfes u. s. w. Ist. dieser Artikel hauptsächlich gegen den Cultusminister Falk gerichtet, so wenden sich die folgenden gegen die Principien Camphausen's; man' geht darauf aus, diese beiden Minister, die die liberalsten im Gesammtministerium sind, zu stürzen. Daß wir heute keine Sympathie für diese Bestrebungen hegen können, ist selbstverständlich. Seit Hr. Dr. Falk an der Spitze des CultuSministeriums steht, haben wir in Bezug auf Gleichberechtigung der Confessionen bedeutende Fortschritte zu verzeichnen. Er hat jüdische Lehrer an Communalschulen angestellt; die jüdischen Lehrer des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen ihren christlichen Collegen in Bezug auf Gehalt und Pensionsberechtigung vollständig gleichgestellt. Arme isr. Gemeinden in Kurhessen, die nicht in der Lage sind, ihre Lehrer angemessen zu besolden, erhalten vom Staate Zuschüsse je nach Verhältniß. Ferner ist unter dem Ministerium Falk der isr. Religionsunterricht an höheren Schulen — wenn auch noch nicht vollständig — zu seinem Rechte gekommen. Die kirchliche Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft im ehemaligen Herzogthum Nassau ist durch den Cultusminister durch Schaffung eines aus und von den Gemeinden gewählten Mitgliedern heroorgegangenen Synagogenrathes weiter ausgebaut worden. Wenn wir also für eine Partei, deren ausgesprochene Absicht es ist, gegen die liberalen Elemente im Ministerium zu agitiren, durchaus , keine Sympathie haben können, so kommt noch hinzu, daß die verstocktesten Judenfeinde zu dieser Partei gehören oder mit ihr liebäugeln. Was wir von dem Herrn Stadtgerichtsrath Willmanns dem Verfasser der „Goldenen Internationale" und von den sonstigen Agrariern, Kreuzzeitungsmännern u. s. w., wenn sie ans Ruder kämen zu erwarten hätten, haben sie ja, wie bekannt, oft genug ausgesprochen. Es wird wohl dem Leser dieses geschätzten Blattes noch im Gedächtniß sein, wie liebenswürdig die „Kreuzzeitung" in ihren Artikeln „die Aera Delhrück-Camphausen-Bleichröder" mit dem Judenthum umgegangen ist und wie wohlwollend die „Deutsche Landeszeitung", das, wie man sagt, von Ehren-Wagner inspicirte Organ der Agrarier noch heute mit den Juden verfährt. Jedoch ist, obgleich die Herren bedeutende Anstrengungen machen und es sich ohne Zweifel auch Geld kosten lassen werden, an einen bedeutenden Erfolg nicht zu denken. Auch vor der verflossenen Legislaturperiode war die Partei sehr rührig und war doch nur im Stande, einige wenige Sitze im Parlament zu erlangen. Sodann blasen auch bereits die halbofficiellen Organe „Post" und „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", die Anfangs sich zur Entgegennahme von Beitrittserklärungen für die Knobloch-Partei bereit erklärte — wohl auf höheren Wink — bereits zum Rückzug. Vorläufig wird daher der alte Gerlach wohl das Cultusministerium noch nicht übernehmen _ni> Herr von Knobloch nach Landrath von Samter bleiben. Berlin, 27. Juli. Von den Vorlagen, die in der nächsten Session dem Landtag gemacht werden sollen, sind besonders, als auch von jüdischem Interesse, hervorzuheben: die über Säkularisirung der Friedhöfe, das Unterrichts- und das Communalsteuergesetz. Das erstere interessirt uns besonders wegen des Zusammenhangs mit dem § 6 des Gesetzes über den Austritt aus der Synagogengemeinde; sobald Communalfriedhöfe eingerichtet werden, verliert der Austretende sein Recht am jüdischen Begräbnißplatz. — Der Entwurf über die Communalsteuer soll bereits die vorläufige Königliche Genehmigung erhalten haben; in demselben wird hoffentlich die Ungleichheit in Bezug auf die Heranziehung der israelitischen und christlichen Geistlichen und Lehrer zur Communalsteuer beseitigt werden.