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Der Israelit · 1876-07-26 · Heft 30 (26.7.1876) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 30 (26.7.1876)
Date
1876-07-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Es 'war an einem Mittwoch; wie gewöhnlich war Gerichtstag gewesen, an welchem ein selbstgewähltes Bauerngericht alle kleinen Rechtssachen schlichtet und nur ein besoldeter Schreiber -das Protocoll führt. Alles war gehörig angetrunken; denn wer die größte Schnapsbulle gibt, pflegt zu gewinnen und der verlierende Theil trinkt mit und gibt sich zufrieden — da sprach bemeldeter Gerichlsschreiber: Die Juden bringen ihr Gotteshaus doch zu Stande, das dürfen wir nicht dulden; wenn wir es wieder zerstören, so kräht kein Huhn und kein Hahn darnach. Wie gesagt, so gethan. — So wurde uns denn von einer großen Bauernmasse am Hellen lichten Tage und vor unseren thränenden Augen und zuckenden Herzen unser mit eigenem Fleiß und'Schweiß so weit gebrachtes Gotteshaus wieder zerstört. Wir sahen ein, daß wir ohne Schutz und Erlaubniß des Gouvernements unser Ziel niemals erreichen würden, dazu aber gehört Vieles, was wir nicht leisten können. Es müssen nach dem Gesetze 30 Familien vorhanden und zur Hälfte Grundbesitzer sein; ferner muß viel Geld vorhanden sein, um all die Unterbeamten zu befriedigen, welche Mitwirken sollen, um die Erlaubniß zu erlangen. Wir haben die nothwendigen Nachweise zu erbringen gewußt, was uns nicht mehr schwer fallen konnte, nachdem wir den letzten Kopeken hergegeben hatten, um alldie verlangten Summen zu beschaffen. So haben wir denn vom Gouvernement die Erlaubniß erlangt, ein Gotteshaus besitzen zu dürfen. Auf die sichere Kunde hin, daß diebetreffende Urkunde ausgefertigt liege und es nurwieder einer Summe Geldes bedürfe, um dieselbe ausgehändigt zu erhalten, haben wir wieder frisch und froh zu bauen begonnen, zumal sich mittlerweile auch in unserer Umgebung ein Stimmungswechsel zu unseren Gunsten vollzogen hatte, so daß man uns jetzt in jeder Weise freundlich entgegen kommt. Zunächst hatte sich der Grundherr, Graf Plater, ins Mittel geschlagen und hatte den Bauern befohlen, uns nicht weiter zu belästigen; dann war jener erwähnte Schreiber krank und brodlos geworden und sowohl er selbst, wie auch die Bauern glaubten darin eine Strafe für die Versündigung zu finden, zur Zerstörung des jüdischen Gotteshauses aufgereizt zu haben. Gegenwärtig ist uns nun Gelegerheit geboten, unser Gotteshaus mit allem Zubehör fertig stellen zu können. Der hier anwesende Gutsverwalter Sack läßt im Aufträge des Grafen Plater ein großes Mühlenwerk bauen. Die dabei beschäftigten Handwerker sind fast sämmtlich Juden und wollen aus reinem Mitleid für eine geringe Vergütung das Haus mit allen Utensilien vollenden. Unsere Mittel sind jedoch derart erschöpft, daß wir unter uns auch nicht einen Rubel mehr aufzubringen vermögen. 50 Rubel, daS ganze Vermögen eines alten, arbeitsunfähigen Schneiders haben wir im vergangenen Jahre geborgt und bezahlen dafür 12 Rubel pro Jahr Zinsen.' Mehr können wir nicht bekommen, können auch bei unseren sonstigen Cultusbedürfnissen nicht mehr verzinsen. Es ergeht nun unsere Bitte zunächst an Sie, den deutschen Glaubensbrüdern unsere bedrängte Lage vorzustellen und zu bitten, daß man uns mit 400 bis 500 Rubel aushelfen möge. Wir wollen dafür die milden Geber in unser Gebet einschließen und wir, unsere Kinder und Enkel wollen die edle That der Liebe und Frömmigkeit segnen nnd verherrlichen." Glaubensbrüder r Die kleinste Gabe ist willkommen. Jeder, der dies liest, möge etwas beisteuern und auch Andere zur Beisteuer ermuntern. Memel, im Thamus 5636. Dr. Ritts, Rabbiner. Die Gaben nehme ich in Empfang und veröffentliche dieselben in den geeigneten jüdischen Zeitschriften. [1813 "lED Hötel Römischer KaiserHED ron Mjöivenstein. Restauration und Pension. Mein Haus befindet sich neben den Brunnen und Bädern. [1338 Geisenheimer’s -TO-RESTAURATION in Bingen a Rh. hält sich dem reisenden Publikum bestens empfohlen. Lalons für größere Gesellschaften und Hochzeiten zur Verfügung. [1142 Reidelberg. Gasthof zum goldenen Ross. Eigenthümer: M. Witsenhaufen. Neu und comfortable eingerichtet. Streng religiös. Den verehrlichen Reisenden bestens empfohlen, sowie zur Abhaltung von Hochzeiten und Festlichkeiten aller Art' [1048

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