Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1876)
- Date
- 1876-06-28
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447669--12653-2468487- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XVII. Jahrgang. Zweite Leitage;u Ur. 26 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Gorrespondenzen. Deutschland. Mainz» Wir erhielten die Probenummern von zwei neuen jüdischen Zeitungen in hebräischer Sprache. Die eine erscheint in Jerusalem von Herrn Jsak Gafchzinna (Adresse: Rabino M. Peres u. Co. in Jerusalem) unter dem Titel ny» l"!l; auch eine deutsche Übersetzung, aber in schlechtem Deutsch, ist dem hebräischen Texte nebenangestellt. Die andere wird in Königsberg in Pr. von Herrn M. Rodkinssohn herausgegeben und betitelt sich vtpri. Derselbe Herausgeber veröffentlicht ein weiteres Blatt in jüdischer deutscher Schrift in dem unter den Juden Polens und Rußlands noch gebräuchlichen Jargon, es benennt sich Beide Zeitungen wollen, wie aus den Probenummern ersichtlich, die Interessen des orthodoxen Judenthums vertreten. Wir wünschen ihnen den besten Erfolg. Berlin, 21. Mai. Petitionen mehrerer Mitglieder jüdischer Gemeinden in Hessen lagen der Petitionscommission des Abgeordnetenhauses zur Berathung vor. Sie verlangen Aufhebung der sogenannten Borsteherämter, beziehungsweise der Beitragspflicht zu denselben. Jene Institutionen sind den französischen nachgebildet und beruhen auf dem Gesetz: Die Rabbiner sind mittelbare Staatsbeamte. Der Referent war der Ansicht, eine Gliederung, wie die in Kurhessen bestehende, fei durchaus überflüssig und sei den Wünschen der Petenten um so mehr Rechnung zu tragen, weil damit eine, im Allgemeinen doch immer wünschenswerthe Gleichstellung der Verhältnisse der jüdischen Gemeinden in der ganzen Monarchie angebahnt werde. Dem gegenüber wurde von ortskundigen Commissionsmitgliedern und den Regierungscommissaren hervorgehoben, daß die im Regierungsbezirke KMel bestehende Organisation sich des Beifalls der Mehrheit der dabei Jnteressirten erfreue und. daß sie sich bewährt habe. Ja, es wurde mitgetheilt, daß sogar aus den östlichen Provinzen Bitten an die Regierung gekommen seien, dort eine ähnliche Gliederung der jüdischen Gemeinden einzuführen. Mit Rücksicht hierauf beschloß die Commission über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, da das vorgebrachte Material keineswegs genüge, um eine Reform der bezüglichen Gesetzgebung zu veranlassen. (Jüd. Pr.) Berlin, 23. Juni. (Herrenhaus.) Zweite Berathung des Gesetzes, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. Das Gesetz wird in der Fassung der ersten Lesung angenommen; nur erhält die Bestimmung in Bezug auf die Mitbenutzung des Begräbnißplatzes in § 6 folgenden von dem Stadtrath Friedländer (Bromberg) beantragten Wortlaut: „Das Recht der Mitbenutz mg des Begräbnißplatzes der Synagogengemeinde und die Pflicht der Theilnahme an den Lasten, welche der Synagogengemeinde aus dem Begräbnißplatze erwachsen, verbleiben dem Ausgetreten so lange, als ihm nicht die Berechtigung zusteht, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen. Erworbene Privatrechte an Begräbnißstellen werden durch den Austritt nicht berührt". Knttowitz, 18. Juni. In vielen Städten ist die Verschmelzung der einzelnen consessionellen Elementarschulen in eine Simultanschule während des letzten Jahres bereits ausgeführt, in andern steht dieselbe noch bevor. Die Initiative zu einer solchen Umgestaltung des Schulwesens scheint in den meisten, wenn nicht in allen Fällen von der Königlichen Regierung auszugehen. Auch bei uns hat der diesbezügliche Antrag die katholische, evangelische und jüdische Schule in eine Anstalt zu vereinigen die Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung erhalten, in welcher die Hälfte der Mitglieder jüdische sind. Der Vorsitzende des Magistrats gab mir und Andern die feste Zusicherung, daß die religiösen Interessen der jüdischen Confession auf das Beste in der Simultanschule gewahrt werden würden. Am Sonnabend sollten dte jüdischen Lehrer und Schüler vom Unterricht vollständig befreit sein. Für die christlichen Schüler wurde um Sonnabend nur Religion und Choralgesang angesetzt, während am Sonntag die jüdischen Schüler einen Theil ihres Religionsunterrichtes genießen sollten. Eine ähnliche Berücksichtigung sollten die jüdischen Feiertage finden. Thatsüchlich wurde der Lectionsplan in der angedeuteten Weise entworfen und nach demselben seit Eröffnung der neuen Anstalt (April