Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1876)
- Date
- 1876-06-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVII. Jahrgang. -yz^a / ,M. 23. Der E in a Central-Organ des orthodoxen Zudenthnms. Herausgegeben von vr Lehman« in Mai n Mittwoch, den 21. Juni 56". 6 (1876 *TBTWrnil Hill /V5 M \ Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs io Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Mennige die Petitzeilc oder deren Raum. — Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. östcrr. an die Expedition franco einzusenden. __ Pa mit dem 1. Juki ei« neues Hrrarlak veginnl, so erkauöe« wir «ns, die geehrte« Aöannenfett darauf aufmexhfant z« mache«, daß namentlich Sei der Wost das Pöonnemenl frühzeitig erneuert werden muß, damit die Wersendung Keine Jtnterörechnng erleide. Inhalt. leitende Artikel: Das Schächten und die Boutcrole. — Die Berathungen des Abgeordnetenhauses über has Gesetz betr. den Austritt aus der Synagogengemeinde. Zeirungsnachr „yter n^qÜEorrespondenzen: Deutschland: Nürnberg. Berlin. Bcrrm. -^Mst.-Ung. Monarchie: Wien. Pesth. Pesth. — vlmcafu. P>:ts^eld. — Feuilleton: Binjamiu. Inhalt der ersten ZSeilage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Aus Hungen. — Frankreich: Paris. — Australien: Sydney. Feuilleton: Proselyten. Inhalt der zweite« Beilage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Posen. Leitende Artikel. as Schächten und die Aouterole. Mainz, 16. Ju^j. J I. fcre geehrten Leser werden sich erinnern, Gemeinderath von St. Gallen in yer Schweiz den dortigen Israeliten das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) verboten und sie angewiesen hat, die Bouterole (Schlachtmaske) einzuführen und durch diese die Thiere zu tödten. Nur mit Mühe/gelang es Herrn Rabbiner vr. Engelbert, einen Aufschub zu erwirken. Die An-! gelegenhcit wurde nun am 9. und 13. d. M. vor j dem Großen Rathe des Cantons St. Gallen ver- | handelt. Am 9. d. M. lauteten die kurzen Ver- I Handlungen folgendermaßen: ’ „Reg. - Rath Curti und Gemeindeammann! Steiger sprechen für sofortiaes Eintreten in die Materie. Fürsprech Fäßler macht die Bemerkung, er j gebe dem Reg. - Rath Curti, der die Bemerkung gemacht hatte, die Israeliten hätten ja ihre Fürsprecher — die Versicherung, er sei kein Fürsprecher der Israeliten. Wenn ein Reg.-Rath sich | in seinem Kopfe etwas zurechtgelegt habe, so sei | damit noch nicht gesagt, daß es dann der Große > Rath auch verschlucken müsse. Die Frage, die hier in den Saal hineingeworfen werde, sei die weltbewegende Frage, ob der Staat allmächtig sei in Glaubens- und Sittenlehren der Confessionen. Keine Gesetzgebung der Welt habe sich noch damit befaßt, ob man schächten dürfe oder nicht, und jetzt sollen wir zum Gelächter von ganz Europa in aller Schnelligkeit über die Geschichte absprechen? Jedenfalls solle man den Israeliten, die noch eine Eingabe in dieser Materie eingeben wollen, noch Zeit lassen, die Eingabe eingelangen zu lassen. «Fürsprech Hoffmann ebenfalls für Abwarten, bis die Eingabe eingelangt sei. Dekan Ruggle citirt einige Autoritäten, die erklären, daß das Schächten keine Thierquälerei sei. Ueberhaupt. sei-tzas Schächten eine rituelle