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Der Israelit · 1876-06-07 · Heft 23 (7.6.1876) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 23 (7.6.1876)
Date
1876-06-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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519 2) Die sämmtlichen übrigen Personen, wegen Slörung des Gottesdienstes und Theilnahme an einem unberechtigten Minjan — in Erwägung. daß sie die Verführten (?) seien und vielleicht der unrichtigen Meinung waren, das Abhalten eines Minjan sei allgemein erlaubt — je zu einem ernsten Verweis. Hier m. l. Leser, kannst du sehen, wie sich die Reform benimmt, wenn sie gegen orthodoxes Leben zu Gericht sitzt; wie sie die todten Gebeine eines längst vermoderten Gesetzes aus dem Grabe holt, ihnen neues Leben einhaucht, um dadurch aus einem Nichts etwas, aus einer Mücke einen Elephanten zu schaffen. Berlin. Unter Aufhebung einer Verfügung des früheren Minister v Mühler hat der Unterrichts-Minister jetzt bestimmt, daß Juden Mitglieder des Vorstandes einer christlichen Schule sein können, weil nach dem Reichs-Gesetze vom 3. Juli 1859 und dem Schulaufsichts-Gesetze vom 11. März 1872 Jude!', allein ihres Glaubensbekenntnisses wegen, von der Mitgliedschaft im Schul-Vorstande nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen. In Einzel-Fällen ist es bereits gestattet worden, daß im Vorstande christlicher Schulen jüdische Mitglieder sitzen. Frankfurt a. M. Die „Franks. Zeit." schreibt über die erste Lesung des Gesetzentwurfes über den Austritt u. s. w.: Trotzdem die Regierung dem im Prinzip durchaus korrekten Gesetz über den Austritt aus den jüdischen Cultusgemeinden allerlei Haken und Häkchen angehängt hat, wollen die beati possidentes der Synagogengemeinden, hier Orthodoxe (?) dort Reformer,' die' sich des Beitragszwanges freuen, den der Staat bis jetzt zu ihren Gunsten ausgeübt hat, von der Vorlage nichts wissen und hier, wo es den Herren an den eigenen Leib geht, hört mit einem Male aller Liberalismus auf. Die Kulturkampfphrase schweigt und, „mögen sie glauben, was sie wollen, wenn sie zahlen, was sie sollen" tönt der laute Ruf. Ihren Anwalt fanden diese Ritter der Gewissensfreiheit abseits der Steuerzettel neulich in dem Abg. Sybel, dessen Argumente indessen von dem Abgeordneten für Frankfurt zum Theil recht gründlich widerlegt wurden. Lasker vertritt wenigstens das Princip des Gesetzes, das die Juden nicht schlechter stellen will, als die Dissidenten der Landeskirche, die bei ihrem Austritt von Lasten und Beiträgen für die Gemeinde befreit werden. So gut wie die Altkatholiken, die noch Mitgift bekommen, haben sie es freilich nicht, aber immer sind sie noch besser daran, als es die Juden sein würden, wenn es nach dem Willen des Herrn von Sybel ginge. Es würde sich da ein nettes Dreiklassensystem von Gewissensfreiheit gestalten, etwa also: Katholische Dissidenten: Bekommen einen Theil des Gemeindevermögens mit und haben zu der alten Gemeinde nichts mehr zu steuern; evangelische: bekommen nichts, steuern aber auch nicht; jüdische: bekommen nichts und sollen noch weiter Steuer zahlen. Es genügt, diese Abstufung anzusehen, um inne zu werden, daß hier das Princip der gleichen Behandlung durch das Gesetz vollständig auf den Kopf gestellt wäre. Es ist glücklicherweise keine Aussicht, daß Herr v. Sybel seinen Prozeß gewinnt. Frankfurt a. M. Die hiesigen Israeliten genießen mit Recht in der ganzen Welt den Ruf, wohlthätige Leute zu sein, die viel Gutes gestiftet haben und stiften. Um Ihren geschätzten Lesern einen Begriff davon zu geben, was in Frankfurt für die einheimischen Unterstützungsbedürftigen gethan wird, überschicke ich Ihnen nachstehendes Verzeichniß der wohltätigen Vereine und Anstalten in der israel. Gemeinde in Frankfurt a. M. zur gefall. Veröffentlichung: 1) Verein zur Aussteuerung hiesiger israel. Bürgerstöchter; gegründet im Jahre 1770. 2)JSr. Männer-Kranken-Kaffe; gegründet im Jahre 1738. 3) Isr Frauen-Kranken-Kaffe; gegr. im Jahre 1761. 4) Versorgungs-Anstalt für Israeliten in Frankfurt a. M.; gegr. im Jahre 1845. 5) Verein zurHolz- Vertheilung an israel. Arme in Frankfurt a. M.; gegr. im Jahre 1750. 6) Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen und zur Uebernahme von Gevatterschaften bei denselben; gegr. im Jahre 1745. 7) Sustentations-Verein für Lehrer und Commis; Gründungsjahr unbekannt. 8) Jsr. Kranken - Unterstützungs-Verein zu Frankfurt a. M.; gegr. im I. 1843. 9) Almosenkasten der isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M.; gegr. im I. 1845. 10) Verein in Frankfurt a. M. zur Beförderung der Handwerke unter den isr. Glaubensgenossen; gegr. im 1.182^. 11) Jsr. Frauen-Verein; gegr. im 1.1847. Zweck: Unbemittelte isr. Mädchen im Vereinshause zu verpflegen und zu erziehen. 12) Leihkasse für bedrängte Mitglieder der isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M.; gegr. im I. 1857. 13) Creizenach- Stiftung; gegr. im I. 1843. Zweck: Wittwen-, Waisen- und Hilfskasse für die dazu berechtigten Mitglieder des Lehrer-Collegiums an der Real- und Volksschule der isr. Gemeinde. 14) Verein zur Bekleidung bedürftiger iSr. Kinder; gegr. im I. 1869. 15) Rießer-Stiftung; gegr. im 1.1870. Zweck: Studirende isr. Glaubens, welche sich dem Studium auf einer deutschen Universität widmen, durch Bewilligung von Stipendien in ihrer wissen-

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