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Der Israelit · 1876-05-31 · Heft 22 (31.5.1876) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 22 (31.5.1876)
Date
1876-05-31
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XVII. Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 82 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen Deutschland. Berlin. Der „Volkszeitnng" entnehmen wir nachstehenden „Machthaberische Agitation gegen die Religionsfreiheit" überschriebenen Artikel, der auch jetzt noch, nach erfolgter Entscheidung im Hause der Abgeordneten, für unsere geehrten Leser von Interesse sein wird: Es ist recht traurig, daß man es immer und immer erleben muß, wie die Macythaberei auch in freisinnigen Individuen den Sinn für Freiheit und Recht ertödtet und zwar auch dort ertödiet, wo man meinen sollte, daß reiche Erfahrungen den Wertb der Freiheit hinlänglich müßten kennen gelehrt haben. Sicherlich giebt es in der Welt keine Glaubens- Gemeinschaft, welche durch die Jahrtausende der Geschichte entsetzlichere Erfahrungen über die barbarische Wirkung staatlicher Glaubensbehörden gemacht hat. als die Genossen der jüdischen Religion. Da sollte man doch meinen, daß, wenn lichtere, menschenfreundliche Zeiten die volle Glaubensfreiheit diktiren. in welcher jede Art von Einmischung der Staatsbehörden in Religions-Angelegenheiten ihr Ende erreicht, das freudige Ge-! fühl hierüber ganz allgemein in der Judenheit > obwalten müsse. Leider aber sehen wir jetzt, daß \ dem keineswegs so ist. Die Gesetzesvorlage der i Regierung über die Berechtigung zum Austritt j der einzelnen Mitglieder aus der Synagogen- > Gemeinde wird zwar von der übergroßen Majoritat der Juden mit Freuden beg:üßt; allein die Vorsteher der Gemeinden, welche gegenwärtig das Heft in Händen haben und das Recht besitzen, jeden Juden, gleichviel ob er an den Religions- Instituten Theil nehmen mag oder nicht, mit einer Steuer zu belasten, wollen diese Macht nicht aufgeben und kämpfen in Gemeinschaft mit Allen, die ihr Einkommen aus dieser Steuer beziehen, nicht blos für die AufrechUrhattung derselben, sondern auch für die Pflicht des Staates, dieses Besteuerungsrecht durch polizeiliche Exekution zu unterstützen. Diese Machthaber schwärmen für Reli-! gionsfreiheit, wenn sie von Anderen gefährdet j wird, schreiben und agitiren aber gegen dieselbe, j wenn sie ihnen die' Herrschaft aus der Hand j nimmt. j Bei der in außerjüdischen Kreisen vorwalten- > den Unkenntniß der Verhältnisse müssen wir fürchten, daß die Agitationen gegen die Regierungsvorlage manchen Abgeordneten in seinem Urtheil irre leiten könnten. Wir halten es daher für eine Pflicht, im Interesse der Freiheit die Sacklage ein wenig klarer darzulegen und die sehr künstlich zusammengebrachten Argumente für die Fortdauer der Machthabern in ihrer Nichtigkeit nachzuweisen. Die Herren Machthaber behaupten, daß, wenn ihnen der Staat das Recht nimmt, jeden Juden mit einer Seperatsteuer zu belegen und die Polizei aufhört, ihr Exekutionsrecht zu unterstützen, dann sei der Fortbestand der jüdischen Gemeinden gefährdet. Wir werden darthun, daß dem durchaus nicht so ist; aber wir fügen hinzu: wenn dem wirklich so wäre, wenn die jüdischen Gemeinden nur noch existiren könnten mit Hilfe des Staatszwanges, so wäre ihr Untergang erst recht eine natürliche und nothwendige Forderung der Zeit. Eine Religionsgemeinschaft, welche nur auf Staatszwang beruht, verdient nicht zu existiren. In Wahrheit aber ist der Zustand nicht so erbärmlich, wie es die augenblicklichen Herren Machthaber vorgeben. Der Staatszwang, der jetzt beseitigt werben soll, hat in Preußen vor dem Jahre 1847 gar nicht existirt. Die Religions- Institute der jüdischen Gemeinden wurden durch die freiwilligen Beiträge der Glaubensgenossen erhalten. Diese Freiwilligkeit gereicht der Religion mehr zur Ehre als der Zwang durch die Staatsautorität. In den Augen jedes Freiheitsliebenden ist es eine Schmach, wenn die Vorsteher der Gemeinde so wenig Vertrauen zu ihrer Religion und zu ihren Gemeindemitgliedern an den Tag legen, daß sie den Untergang prophezeihen, wenn ihnen der Staat nicht hilft die Beiträge der Mitglieder zu erpressen. Wenn die Herren Machthaber vorgeben, daß der freiwillige Opfermuth der Gemeinde-Mitglieder jetzt nicht mehr so stark sei als vor dem Jahre 1847, so sprechen offenkundige Thatsachen hiergegen. Wirkliche humane Religions-Institute, wie Krankenhäuser, Alterseersorgungs-Anstalten, Waisen-Erziehungs-Jnstitute sind bis auf die Gegenwart durch reichliche freiwillige Gaben ins Leben gerufen worden und finden noch immer ihre Theilnähme selbst in solchen Kreisen der Judenheit, wo man den konfessionellen Charakter derselben gerade

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