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Der Israelit · 1876-05-31 · Heft 22 (31.5.1876) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 22 (31.5.1876)
Date
1876-05-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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. / - XVII. Jahrgang. i^yy *ys~ M S2 -V~z^ Der Israelit. j Sin Hentral - Hrgan für das orthodore Iudenthum. Heraußgegedea von Dr. Hermann in Mainz. Mittwoch, den 31. Mai 5636 (1 87 6). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 2b Pfennige die Petitzeile oder deren Raum.— Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. I « h * I U Leitender Artikel: Der Gesetzentwurf, betr. den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, im preußischen Abgeordnetenhause. ZeK^-^buNddÄten^rrnd C Mcspondenze« : Türkei: Scrajewo. - *uTTUua'. - Feuilleton. Binjamin. Anstatt der erste« Aeikage: Leitender Artikel: Der Gesetzentwurf, betr. den Austritt aus den jüd. Synagogengemeinden, im preußischen Abgeordnetenhause. Anstatt der -wette» Aettager Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Berlin. Feuilleton: Proselyten. Leitender Artiket. Acr Gcschcitwsrf, betreffend den Anstritt ans den jüdischen Synagogengerneinden, im prentzifche« Abgeordnetenhause. Erste Lesung. Berlin, 22. Mai. Am Ministertische zunächst einige Regierungs - Commissäre, bald darauf der Minister des Innern Graf zu Eulenburg. Das Wort nimmt zunächst Marburg, den Wunsch aussprechend, daß! das Haus die Vorlage auch in zweiter Lesung im j Plenum berathen und nicht erst in eine Commifiou verweisen möge. Die Besorgmß, daß sie in dieser Session gar nicht mehr zur Berathuvg kommen dürfte, habe Anlaß gegeben zur Bildung einer freien Commission, Kfif auch heute dem Hanse eine Anzahl Abänderungen zu diesem Gesetze als Ergebnis ihrer Berathung zur Annahme unterbreite. Was die heutige Vorlage biete, sei eigentlich vom Hause schon vor drei Jahren angenommen worden, als es das Gesetz vom 14. Mai 1873 beschlossen habe, und die Negierung habe damals zu den Motiven des § 9 erklärt, daß es auf die besonderen Verhältnisie der Juden keine Anwendung finde. ES sei nun Aufgabe der Vorlage, in Betreff der Synagogengemeinden Bestimmungen zu treffen und die Verhältnisse der Juden überhaupt zu regeln. Seitdem seien drei Jahre vergangen, aber heute regele die Vorlage nicht die allgemeinen Verhältnisse oer Juden, wie seiner Zeit vom Ministertische versprochen worden sondern biete nur eine Abschlagszahlung auf diese Schuld; indessen wolle er dem Minister damit keinen Vorwurf machen; er wisse wohl die Schwierigkeit zu würdigen, die in der Aufgabe, die Gemeindeverhältniffe der Juden in allen preußischen Landestheilen zu regeln, lägen. Die Besorgnisse, die in einigen zu der Vorlage eingegangenen Petitionen niedergelegt seien, theile er nicht; es gebe nur drei Gebiete, in denen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen seien: der Gottesdienst, die Wohlthätigkeit und die Schule. Was den Gottesdienst betreffe, so sei er deßwegen

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