Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1876)
- Date
- 1876-05-17
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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459 Frankreich. Paris. (Monatsbericht [2ljml] der „Alliance Jsraelite Universelle.") (Die Israeliten von Rumänien). Die Regierung und die gesetzgebenden Kammern von Rumänien, welche die rumänischen Israeliten auf das Empfindlichste in ihren Existenzmitteln getroffen haben, indem sie ihnen nacheinander das Recht nahmen, ländliche Grundstücke zu besitzen, sich auf dem Lande niederzulassen, an öffentlichen Licitationen theilzunehmen und Handel mit Spirituosen zu treiben, weiche ihnen mit einem Worte die legale Existenz verweigern, haben jetzt bei Gelegenheit der Debatten über das neue Militärgesetz wieder Beispiele von ungerechter Parteilichkeit gegen dieselben gegeben. Der Art. I. dieses Gesetzes spricht aus, daß jeder Rumäne persönlich zum Militärdienste verpflichtet ist; Art. II. lautet folgendermaßen: Niemand wird zum Militärdienste zugelassen, der nicht Rumäne oder als solcher naturalisirt ist. Jedoch soll jedes Individuum, das zur Zeit der Confcription nicht Nachweisen kann, daß es einer fremden Nationalität angehört, den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes unterworfen sein. Ein bei Lesung des Art.il. vom Cultus- und Unterrichtsminister H. Carp eingebrachtes Amendement, das nicht blos diejenigen, welche keiner fremden Nationalität angehören, sondern auch diejenigen Ausländer, die in ihrem Heimathslande der Militärpflicht noch nicht genügt haben, der Recrutirung unterwerfen wollte , gab Gelegenheit zu instructiven Enthüllungen über den Sinn und Zweck dieses Artikels. Derselbe soll nämlich die Israeliten der Militärpflicht unterwerfen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung aller Maßregeln, die sie von den bürgerlichen und staatlichen Rechten ausschließen. Mehrere Deputirte hielten ein solches Gesetz, ohne gegen die Unbilligkeit desselben zu protestiren, doch für bedenklich, da es den Israeliten eine Gelegenheit zu Reklamationen bieten würde. Rumänischer Soldat sein, sagte H. Boliac, ist ein Recht und nicht eine Verpflichtung; das Wesentliche hierbei ist, zu wissen, ob wir im Princip zulassen wollen, daß nur die Rumänen allein sollen die Waffen tragen können und daß es durchaus keine Ausländer in unserer Armee geben darf. Bis jetzt war dieses Princip vernachlässigt; möge man in Zukunft nicht mehr in die rumänische Armee Menschen aufnehmen, die keine Rumänen sind. Ich spreche von den Judnn.... Ein anderer Deputirter, H. Georges Bratiano, Neffe des gleichnamigen Ministers, präcisirte diese Frage noch bestimmter: Sobald Sie, sagte er, einer Klasse von Menschen die Militärpflicht auferlegen, so geben sie ihr das Recht, Rechte zu fordern, und diese Fremden werden ihnen dann sagen können: „Da wir durch die Blutsteuer, die wir der rumänischen Nation zahlen, einen integrirenden Bestandtheil derselben bilden, so haben wir das Recht, von ihr die Immunitäten und Privilegien zu fordern, welche die Rumänen überhaupt genießen." Daher dürfen wir den Fremden nicht die kleinste Thür öffnen . . . Wir können sie allerdings nicht in die Donau werfen . . . aber wir müssen ihnen jedes Recht versagen, das an das Recht der Rumänen streifen konnte. Wir müssen die nöthigen Vorsichtsmaßregeln ergreifen, um uns nicht später einem Nebel auszusetzen, das wir heute nicht voraussehen können. Ein dritter Deputirter, H. Agarici, erklärte, daß er mit H. Bratiano gern einverstanden wäre, wenn es sich darum handelte, die Juden von der Recrutirung völlig auszuschließen. Dem ist aber nicht so, sagte er: im Lande geborene Juden werden berufen, das Loos zu ziehen und in der rumänischen Armee zu dienen. Machen Sie daher ein Amendement, um diejenigen, die weder Rumänen, noch naturalisirt sind, völlig auszuschließen, damit die Juden nicht den geringsten Grund haben, Rechte zu fordern, die ich ihnen meinerseits in keinem Falle bewilligen möchte; andernfalls würden wir gegen einen Theil unserer Bevölkerung eine flagrante Ungerechtigkeit begehen. p. Mano, früherer Kriegsminister und gegenwärtiger Bürgermeister von Bukarest, sprach sich für die Recrutirung der Juden aus. Wir wissen alle, sagte er, daß es in unserem Lande eine seit undenklicher Zeit unter uns ansässige Klasse von Menschen gibt, welche, obgleich nicht unter einer fxemden Protection stehend, doch den Rumänen nicht assimilirt sind, noch unter gewissen Umständen es werden können. Ich bin der Ansicht, daß diese Menschen die Blutsteuer zahlen müssen, wie sie die wahren Söhne des Vaterlandes zahlen. Durch den Umstand, daß sie im Lande geboren sind, gehören sie nicht einer fremden Nationalität an und werden als Rumänen betrachtet, obgleich sie das Jndigenat nicht erworben haben. Der Art. H. ist votirt worden; man hat also wieder einmal den rumänischen Israeliten die legale Existenz versagt und zwingt sie gleichzeitig mit grausamem Widerspruch, die Blutsteuer zu zahlen, wie die christlichen Rumänen, ohne ihnen dafür