Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1876)
- Date
- 1876-05-17
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447663--12511-2468339- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XVII. Jahrgang. Zweite Geilage zu tlr. 20 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Karlsruhe. Das vom Rabb. Herrn vr. Ehrmann ausgegebene Einladungsschreiben zur Prüfung der isr. Religionsschule der Rel.-Ges. enthält zugleich eine tabellarische Uebersicht der Resultate in den einzelnen jüd. Unterrichtsfächern, welche diese Schule erzielt. Aus dieser Uebersicht ist der echt religiöse Geist, der in dieser Religionsschule waltet, sowie das ernste Streben, recht Tüchtiges zu leisten, ganz deutlich zu erkennen. Von den ersten Anfängen des hebr. Lesens an wird aufsteigend in naturgemäßer Aufeinanderfolge in Pentateuch, (in der obersten Klasse mit Raschicommentar) Gebetübersetzung, Grammatik, Bibl. Geschichte, Pflichtenlehre, Propheten, Mizwoth Haschem, Chase Odom, Mischnajoth und Talmud unterrichtet. Eppiugeu (Baden). Vor Kurzem starb der Lehrer Josua Liebmann aus Menzingen in dem hohen Alter von 80 Jahren. Der Verstorbene hatte pflichtgelreu 50 Jahre in seinem Geburtsort und in den letzten acht Jahren in dem benachbarten Mühlheim (an letzteren Platze unentgeltlich) als Lehrer gewirkt und stets ein religiöses Leben vollführt. ' E. Fürth. Seit ungefähr einem halben Jahre hat sich dahier ein Verein gebildet, dessen Mitglieder sich zur Aufgabe gestellt, täglich einen '-Ü2J ny» zu lernen. Derselbe zählt bereits 25 Mitglieder; die Vorträge hält Herr Dr. Königshöfer ’"j. ppn Berlin, 6. Mai. Zu dem Gesetz über den Austritt aus den Synagogen-Gemeinden gehen noch dauernd Petitionen ein. Die Mehrzahl der in jüngster Zeit erschienenen richtet sich namentlich gegen die Bestimmung, daß die Gemeinden das Recht haben sollen, den Austretenden die Mitbenutzung des Begräbniß-Platzes zu versagen. Dle erste Lesung des Gesetzes wird im Laufe der nächsten Woche stattfinden. Oesterr.-Ungarische Monarchie. Wien. In dem hellerleuchteten Salon einer j in Wien lebenden Fürstin saßen vor einigen Tagen I die angesehensten Frauen Oesterreich - Ungarns, um nach der glücklich überstandenen Wassergefahr die Linderung der allgemeinen Roth zu berathen. Man beschloß einen „Damenhilfsverein" zu gründen und die Frauen vom höchsten Adel aufzufordern, diesem Wohlthätigkeitsverein beizutreten. Die Hausfrau nahm ein Adelsverzeichniß zur Hand, es wurden die Namen nach dem Älphabeth vorgelesen und besprochen. Als man zum Buchstaben K. kam und der Name Baronin Köniaswarter vorgelesen wurde, da stockte plötzlich das Gespräch und nach einer Weile erhob sich eine Dame und stellte die Anfrage, ob eme Jüdin zu diesem aristokratischen Vereine zugelassen werden sollte. Die Fürstin Paulina Metternich, Gemahlin des gewesenen Gesandten in Paris, beantwortete die Frage folgendermaßen: Als das Wasser hereinbrach, da machte es keinen Unterschied zwischen katholischen und jüdischen Häusern und brachte Juden und Katholiken an den Bettelstab; als man die Unterstützungen für die Verunglückten sammelte, da fragte man auch nicht, ob die Gabe von einem Juden oder von einem Katholiken stammt. Warum sollten wir eine Hand zurückweisen, die helfen kann und will, die zum Gelingen unseres Werkes viel beitragen kann. Es wurde abgestimmt und die Baronin Königswarter gewählt. Als man bald darauf zu dem Namen Todesko kam, so wurden, auch die jüdische Baronin Todesko mit Stimmeneinheit zum Vereine gewählt, der größtentheils aus den Frauen der Fürsten und Grafen von altem Adel besteht. (P. j. Ztg.) Wien, im April. Obwohl in Ihrem sehr geschätzten Blatte bereits vor längerer Zeit das günstige Resultat mitgetheilt war, das durch den Einfluß des k. k. Hofwechslers Herrn Ignatz Deutsch in der so wichtigen, das Schreiben der jüd. Schüler am Sabbat betreffenden Angelegenheit n"yz erzielt wurde, dürfte es doch für die Leser Ihres Blattes von Interesse sein, den Wortlaut des die Verfügung des Wiener Landschulrcuhes aufhebenden Ministererlasses zu erfahren. Das Verordnungsblatt des Ministeriums für Cultus und Unterricht (Stück Vl) enthält der „N. fr. Presse" gemäß folgenden ministeriellen Erlaß an den Landesschulrath von Niederösterreich: „Mit Beziehung auf den die Mit- „telschulen betreffenden Erlaß vom 31. Januar d. „I. wird auch für die allgemeinen Volks- und Bür-