Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1876)
- Date
- 1876-05-10
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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436 borgen. Der Tag verstrich unter Beten und Lernen. Die Mittagstafel dauerte 3 Stunden, obwohl nur Suppe und Fleisch aufaetragen wurde, da die größte Einfachheit herrschte. Die ganze Tischzeit wurde ausgefüllt mit Gesprächen über jüdische Gelehrsamkeit und jüdische Religion. Spät Abends bis Mitternacht trug er den zahlreich Ver. sammelten wieder Thora vor, worauf er sich erst in sein Zimmerchen zurückzog. um für sich allein zu sein. Da verrichtete er das Mitternachts - Gebet. Nur durch den Fensterladen konnte man zuweilen verstohlen in das beleuchtete Zimmer blicken. Da sah man noch in der dritten Morgenstunde den schwächlichen, Gott ergebenen Mann, ganz in Weiß gekleidet, wie er im Zimmer auf- und abrannte, in die Forschung der Thora vertieft. Jetzt erst stieg er in ein kaltes Quell - Bassin (mpo), um sich zu reinigen. Sein Spruch, den er an Jedermann gerichtet. lautete: „Sei wohlthätig und unterstütze". Während seines ganzen Lebens war er eigentlich nur Vermittler der Wohlthatigkeit. Er war der „Groß - Almosenier" der dürftigen Judenschaft in Galizien. Lomnitz (Mähren), 21. April. Gestern Abends 9 Uhr veranstalteten Fabriksarbeiter gegen die hiesige jüdische Bevölkerung einen heftigen Krawall. Mehrere jüdische Kaufleute wurden durch Messerstiche und Steinwürfe schwer verletzt und in ihren Häusern die Fenster eingeworfen. Die Gensdarmerie schritt sofort ein, und zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen. Pesth, 30. April. Zwischen der Pesther isr. Kultusgemeinde und dem Magistrat sind in Bezug auf die Führung der Matriken Differenzen entstanden, welche den Magistrat gestern zu ernsten Maßnahmen gegen die genannte Gemeinde veranlaßten. Es gibt auch unter den Israeliten sogenannte konfessionslose Staatsbürger, die jeden Verband mit einer religiösen Gemeinde perhorresziren. Selbstverständlich werden hierdurch die Matriken, welche vorschriftsmäßig zu führen sind, sehr lückenhaft, nichtsdestoweniger verlangt der Magistrat von der pesther isr. Kultusgemeinde, daß sie auch über die Todten und Neugeborenen der sogenannten Konfessionslosen genaue Matriken führen soll. Die Kultusgemeinde machte dagegen geltend, daß die betreffenden Eltern ihre neugeborenen Kinder nicht beim Seelsorgeramte anmelden und es gar nicht möglich sei, den behördlichen Weisungen in dieser Hinsicht nachzukommen. Die Gemeinde bittet daher, man möge sie von der Führung der Matriken rücksichtlich der Konfessionslosen dispensiren, bis der Kultusminister über eine diesbezügliche Vorlage der Gemeinde entscheidet. Ist der Magistrat nicht hiezu geneigt, so möge er die Eltern solcher Kinder verhalten, diese persönlich bei der Gemeinde anzumelden, welche nur auf solche Weise für die richtige Führung der Matriken haften kann. Der Magistrat erklärte in seiner gestern stattgehabten Sitzung, daß aus feinem früheren Beschlüsse klar hervorgeht, daß die „konfessionslos" sich nennenden Individuen im Sinne des Gesetzes nicht als Konvertiten, sondern als zu jener Konfession gehörig zu betrachten sind, in deren Verbände sie früher gestanden sind. Die Matrikulirung der neugeborenen Kinder solcher Konfessionslosen müsse aus dem Grunde erfolgen, weil das Kultusministerium die Konfessionslosen unter denselben Gesichtspunkt nimmt, wie die Nazarener und wiederholt erklärt hat, daß die Regierung nicht die Aufgabe haben könne, Jemand gegen seine Ueberzeugung zu zwingen, irgend einer Religionslehre zu folgen; sie will deshalb auch Niemand zwingen, seine Todten und Neugeborenen bei dem Geistlichen irgend einer der rezipirten Religions-Genossenschäften anzumelden, wohl aber kann mit Recht verlangt werden, daß diese Anmeldung bei der Gemeindebehörde pünktlich erfolge. Die Pesther isr. Kultusgemeinde wird demzufolge angewiesen, nachdem sie bisher unterlassen hat, die verlangten Daten in ihre Matriken aufzunehmen, jeden einzelnen Geburtsfall unter sonstiger Strafe von 100 fl. in den Matriken einzutragen und den Nachweis hierüber binnen acht Tagen umsomehr vorzulegen, als sonst bei weiterem und erneuertem Widerstande die Kultusgemeinde toties quoties mit den festgesetzten Geldbußen geahndet und überdies die aus den Stadtkassen ihr bewilligte Unterstützung eingestellt wird. Dieser Bescheid' ist unter persönlicher Verantwortung dem Vorstande der Pesther isr. Kulusgemeinde, Herrn Hermann Neuwelt, einzuhändigen. Rußland. Riga. Ein jüdischer russischer Soldat, der im Jahre 1873 den Feldzug gegen Chiwa mitmachte und auf seiner Heimreise im verflossenen Jahre das Laubhüttenfest hier verbrachte, übergab uns einige sehr schätzenswerthe Nachrichten über dort wohnende Glaubensgenossen. Unter Anderm erzählte der Soldat, daß er in Chiwa bei den dortigen Juden, die sehr wohlhabend und gastfreundlich seien, einen Peßach und Sukoth verbrachte. Diese Feiertage wurden nach echt jüdischem Ritus begangen. Unter sich bedienen sich die Juden nur der hebräischen Sprache.