Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1876)
- Date
- 1876-01-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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der allgemeinen Wehrpflicht seine Berechtigung und große Bedeutung abzuerkennen. Jeder Mensch ist verpflichtet, sein Blut für die Verteidigung des Vaterlandes zu vergießen, wenn die Notwendigkeit es erfordert; es ist das uns Juden auch religiöse Pflicht. Allein, wie die Einrichtungen jetzt sind, werden die jungen Leute nur zu oft gezwungen, während ihrer Dienstjahre Sabbat- und Speise- Gesetze zu übertreten. Das ungebundene Leben, welches unter den Einjahrig-Freiwilligen zu herrschen pflegt, wirkt ebenso verderblich. So kömmt es denn nur zu häufig vor, daß fromm - erzogene junge Leute, nachdem sie ihr Dienstjahr vollendet, der jüdischen Sitte entfremdet sind. Ja, leichtsinnige Eltern drücken manchmal schon vorher beide Augen zu ob des Wandels der Söhne, sprechend: „Wenn sie zum Militär kommen, geht's ja doch nicht anders." Und doch sollte gerade im Gegentheil das Streben der Eltern dahin gehen. den Charakter der Söhne umsomehr zu festigen, je sicherer diese der herannahenden Versuchung entgegengehen. Wir lesen am nächsten Sabbat in der heiligen Schrift (1. B. M. C. 47, V. 29) -ioi'v i^ eop’i „Und er (Jakob) rief seinem Sohne, dem Joseph *)." Wie, fragen die Weisen, seinem Sohne, dem Joseph? Waren denn nicht auch die Andern seine Söhne? Aber Joseph heißt vorzugsweise Jakob's Sohn, weil er sich als der Sohn seines Vaters bewährt hatte. Als nämlich Joseph der Verführung von Potiphars Weib fast erlegen wäre, da erschien vor seinem geistigen Auge die Gestalt seines greisen Vaters, und diese Erinnerung hielt ihn zurück von der großen Sünde. O, merkt es Euch, Ihr Eltern! Erzieht Eure Kinder so, daß der Gedanke an Euch, die Erinnerung an Euch, ihnen wirksam helfe, die Versucyung zu überwinden. Die allgemeine Wehrpflicht, statt Euch lässig zu machen in der religiösen Erziehung Eurer Kinder , muß Euch vielmehr veranlassen, mit um so größerm Ernste Eure Pflicht zu thun, damit Eure Söhne während ihrer Dienstzeit soviel als möglich dem Gesetze unseres Gottes Nachkommen und nach derselben in alter, ungebrochener Treue wieder der Beobachtung unserer heiligen Religionsvorschriften leben. Auch die neue Schulorganisatron wirkt nicht günstig auf die religiöse Ergiehung. Die jüdische Jugend hat nicht genug an einem drei- oder vier- *) Wir gebrauchen hier absichtlich dem Hebräischen adaequat, den Dativ, 'wie ja „rufen" ehemals auch im Deutschen (noch bei Schiller) mit dem Dativ construirt wurde. ständigen Religionsunterricht in der Woche; und doch kömmt es'schon hin und wieder vor, daß die Regierung ihre Einwilligung für jüdische Elementarschulen (mit nur wenigen Kindern) versagt und verlangt, daß die Kinder die Simultan-Schulen besuchen sollen. selbst dann, wenn die Eltern gewillt sind, eine jüdische Elementarschule aus eigenen Mitteln zu erhalten. So schwer es nun ist, auf die Militärverwaltung zu wirken und ein Gesetz zu provociren, welches den jüdischen Soldaten die Ausübung der religiösen Pflichten namentlich in Bezug auf den Sabbat gestatten möchte — nur das Königreich Bayern macht eine lobenswerthe Ausnahme, denn dort ist es den unablässigen Bemühungen des ehrwürdigen Herrn Distr. - Rabb. Bamberger in Würzburg gelungen, ein solches Gesetz zu veranlassen — so leicht wird es sein, es zu ermöglichen, daß den jüdischen, Gemeinden ihre Elementarschulen gelassen werden. Freilich muß man dazu thun. Wir'werden, s. G. w., auf diesen wichtigen Punkt ausführlich zurückkommen. Gebe der allgütige Gott, daß es uns auch in dem beginnenden Jahrgange gelingen möge, zur Kräftigung und Hebung des religiösen Bewußtseins und der religiösen That in echt jüdischem Sinne recht Vieles beizutragen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. - Deutschland. Aus Württemberg. Auf rosn ist über den ..Verein zur Unterstützung von Wittwen und Waisen armer isr. Lehrer und Vorsänger" von dem Vereinsvorstand ein Bericht pro 1874/75 im Druck erschienen, welcher constatirt, daß der Verein nun seine zwölfjährige Entwicklungsperiode glücklich überstanden hat. Nach dem Rechnungsergebniß hat es dem Institut auch im verflossenen Verwaltungsjahre nicht an Gönnern gemangelt. Die von diesen gebotenen Mittel ermöglichten es, in 9 Portionen zusammen M. 560 an würdige, hilfsbedürftige Lehrer- und Vorfängerswittwen und Waisen rc. als Unterstützung zu reichen und dennoch das Vereinsvermögen um einen kleinen Zuwachs zu vermehren. An der Spitze dieser Wohlthäter der 'Bin’ d’-ib^b steht die Königin Olga, unsere geliebte Landesmutter, und unter den Spenden ragen hervor die der Herren Alberti aus Paris und des Hrn. B. Goldschmid von Stuttgart. Mit Freude muß anerkannt werden, daß von den meisten