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Der Israelit · 1875-12-29 · Heft 52 (29.12.1875) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 52 (29.12.1875)
Date
1875-12-29
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1164 zogen ausgezeichnete Männer, gleichen Ursprungs, an die Universität, wie Jacob de Teyve, Fernande), Mathieu da Costa und Jean Gelida. Dank dem Einflüsse der Goveaer und anderer Männer, mit welchen die Neu-Christen in einem innigen Verkehr geblieben und mit denen sie im Geheimen die jüdischen Gebräuche ausübten, erhielten diese von Heinrich 11., König von Frankreich ein Privilegium zur freien Niederlassung in Frankreich. Dieses Privilegium kannte man bis jetzt nur dem Inhalte nach; Herr Malvezin hat den Originaltext entdeckt. Als Dokument der Geschichte der franz. Juden verdient er vollständig veröffentlicht zu werden. Diese Schrift von I55u ist die gesetzliche Grundlage für die Existenz der Juden in Bordeaux bis zur Zeit der constituirenden Nationalversammlung. Das Dokument lautet: Heinrich. von Gottes Gnaden, König von Frankreich, beut allen Lebenden und Zukünftigen seinen Gruß. Die Kaufleute und andere Portugiesen, die man Neu-Christen nennt, haben UNS durch Gesandte mittheilen lassen, daß sie, da sie seit einiger Zeit in unserem Reiche Handel getrieben, die gute und große Gerechtigkeit in demselben erkannt haben und die gnädige Behandlung, welche unsere guten und loyalen Unterthanen erfahren und dagegen. welche Strafen den Störer *rr öffentliche« N,,be erwarten. Jbal dadurch Handel und Verkehr gefördert, die Kaufleute, ohne irgend eine Furcht vor Beleidigungen zu haben, in unserm Königreiche Handel treiben können, daß sie in den Grafschaften, Provinzen und Herrschaften, so unter unserm Scepter stehen, in Sicherheit ihre Künste und Gewerbe treiben können; daß die Könige, die Kaufleute des Königreiches immer beschützt und ihnen gute Privilegien zugestanden haben; daß das Königreich Ueberfluß an Getreide, Wein und andern für das Leben erforderlichen Nahrungsmitteln hat, ein Umstand, der die Eingeborenen fördert und die Fremden anzieht, daß mehrere Städte und schiffbare Flüsse existiren, in und auf welchen ein großer Verkehr mit den Fremden sich entwickelt hat, ebenso wie auf den südlichen und westlichen Meeresstrecken, so daß die Mittel zum Leben einem Jeden offen stehen, der irgend ein Geschäft ergreifen will. Aus diesen Erwägungen haben die genannten Portugiesen oder Neu-Chriften den Wunsch zu erkennen gegeben, in diesem unserm Königreiche zu wohnen, ihre Frauen und ihre Familien hierherzuführen, ihr Geld und ihre Mobilien hierherzubringen , wie sie es uns durch ihre Gesandten haben anbieten lassen. Sie ersuchen uns, daß wir ihnen Naturalisationsschreiben geben und die Pri- 'occcgrett rynen gewähren möchten, welche die anderen Fremden in unserm Königreiche genossen und genießen. Wir thun hiermit kund, daß wir die Bitte und Forderung der benannten Portugiesen bereitwillig gewähren, da sie Leute sind, welche mit Eifer und Zuneigung uns gehorchen wie unsere übrigen Unterthanen, da sie sich in Ergebung unseren Diensten und denen des Staates widmen und letzterem durch ihr Vermögen und ihren Handel von Nutzen sind. Aus diesen Ursachen haben wir nach Vernehmung mit mehreren Prinzen unseres Blutes und andern erlauchten Personen uns bewogen gefühlt, das Folgende zu gewähren und zu bewilligen: . Der König erlaubt denen, welche schon in das König» reich gekommen sind und denen, welche Nachkommen werden, in den Städten und Plätzen, in welchen es ih» nengefällt, zu wohnen, und zwar mit Frauen, Kindern, Dienern und Gewerksleuten. Sie dürfen dahin Mobilien und Waaren mitbringen und daselbst besitzen , sie können dort Handel treiben und durch Erbe, Schenkung und sonstige Art Mobilien und Immobilien erwerben, durch Testament odex Schenkung, als wären sie Eingeborne des Königreichs, Familie und ihre Diener mitzunehmen. Sie sind nicht angehalten, irgend eine Abgabe zu entrichten. Gegeben zu Saint-Germain-en-Laye im Monat Aug. 1550. Unterzeichnet: Heinrich, und auf dem Umschlag beglaubigt von dem König, dem Herzogi von Montmoranch, Connetable von Frankreich und andern Personen. Unterzeichnet von Laubespine und gesiegelt mit dem Siegel mit grünem Siegellack, welches an einem Seidenfaden hängt^ (Arch. Jsr.) England. Liverpool. Dem „Jew. Chr." wird von hier geschrieben: Eine alte christl. Wirtwe, Namens Hodgson. welche vor Kurzem gestorben, vermachte einen Theil ihres Vermögens dem jüd. Hospitale in Jerusalem, das übrige, im ungefähren Betrage von 40 -0 L., dem I)r. Hermann Baar, welcher früher Lehrer und Vorsänger in der Seel Street-! Synagoge dahier gewesen. Das Testament ist vom! Jahre 1869 ausgestellt, als vr. Baar in Brüssel wohnte, von wo aus dieser nach New-Orleans

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