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Der Israelit · 1875-12-22 · Heft 51 (22.12.1875) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 51 (22.12.1875)
Date
1875-12-22
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XVI. Jahrgang. Zweite Leitage?tt Ar. 51 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt n. M. Den 28. Okt. starb dahier Herr Alexander Duparc, wo er in dem bekannten Bankhause L. A. .Hahn und später bei Umwandlung des Bankhauses in eine Aktiengesellschaft in der deutschen Esfektenbank einen hohen Posten eingenommen. Der Verstorbene, aus Leuwarden (Holland) gebürtig, war ein streng religiöser Jude, der durch seine hebräisch. Kenntnisse sowohl, als auch durch seine Wohlthatigkeit und sein großes Interesse für das Erziehungswesen und die südische Literatur, die Hochachtung und Hochschätzung aller Derer, die ihn kannten und insbesondere in seinem Heimathlande, sich erworben hatte. Auch für Ihr Blatt war er einige Zeit, wie Sie sich vielleicht noch erinnern werden, thätig gewesen. n"3"3"j"r\ Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien, 15. Dec. Wie das hier erscheinende „Jllustrirte Wiener Extrablatt" mittheilt, soll der bekannte judenfeindliche Professor B i l l r o t h einen Ruf nach — Bukarest erhalten haben. Da den Herrn Professor seine Sympathien nach Rumänien ziehen, so wird er wahrscheinlich dem Rufe Folge leisten. Italien. Rom, im Dec. Schon wieder ist die Tiber Über ihre Ufer geflossen und hat insbesondere das Ghetto überschwemmt. Wenn auch die Israeliten nicht mehr gezwungen sind, ausschließlich im Ghetto zu wohnen, so leben doch die Aermeren unter ihnen noch in demselben. Bei der diesmaligen Ueberschwemmung (die größte seit 1870) war die Roth so groß, daß der Präsident der jüd. Wohlthätigkeitsanstalten sich veranlaßt gesehen, die Munzipalität um Brot für die Einwohner des unter Wasser gesetzten Stadtviertels zu bitte«. (Jew. Chr.) Frankreich. Paris, im Nov. (Monatsbericht der „All. Jsr. Univ.") I Die Israeliten in Rumänien. — Man erinnert sich wohl noch der Prozesse, welche wegen Nichtaufnahme von Israeliten in die städtischen Wahllisten angestrengt worden sind; dieselben haben jetzt vor dem Cassationshof in Bukarest einen bedauerlichen Abschluß gefunden Im Jahre 1874 nämlich hatte die rumänische Regierung verschiedene Abänderungsvorschläge zu dem alten Gemeinde-Wahlgesetz von 1864 bei der Kammer eingebracht; dieses Gesetz enthielt in Beziehung auf die Israeliten folgende Bestimmung: „Art. 26. — Die eingeborenen Israeliten können, so lange sie nicht rumänische Gesinnung und Gesittung haben, bis auf Weiteres nur unter folgenden Bedingungen an den Gemeindewahlen theilnehmen: 1) wenn sie den Grad eines Unteroffiziers in der Armee erlangt; 2) wenn sie ein Lyceum oder eine Facultät in Rumänien absolvirt; 3) wenn sie ein von der rumänischen Regierung anerkanntes Diplom als Doctor oder Lyeentiat irgend einer Facultät einer auswärtigen Universität erlangt; und 4) wenn sie eine Fabrik oder eine dem Lande nützliche Manufaktur, bei der Mindestens 50 Arbeiter beschäftigt sind, etablirt haben." Einige Deputirte hatten damals bei Berathung der neuen Regierungsvorlage die Beseitigung dieses Artikels beantragt, waren aber hiermit nicht durchgedrungen, da derselbe nicht zu den, von der Regierung zur Discussion gestellten Artikeln gehörte und' daher nach dort herrschendem parlamentarischen Brauch nicht discutirbar war; so kam es, daß der genannte Art. 26 des alten Gesetzes von 1864 unverändert als Art. 24 in das neue Gemeinde-Wahlgesetz vom 19. Februar 1874 übergegangen ist. Demgemäß wurden, in Folge eines Erkenntnisses des Gerichts von Jlfov, die beiden isr. Aerzte Drr. Roth und Rosenthal in die Wahlliste von Bukarest eingetragen und nahmen an den städtischen Wahlen vom Juli 1874 Theil. Aber im Laufe des Jahres reclamirten mehrere Wähler bei dem Caffationshof von Bukarest gegen die Zulassung dieser beiden Israeliten und gleichzeitig wurde auch von einigen Municipalräthen, worunter die von Bukarest und Jaffy, die Ausführung des genannten Gesetzes verweigert, so daß Hr. Dr. Blumenfeld aus Bukarest, obgleich er seine Universitätsstudien vollständig in Rumänien absolvirt und in Wien als Doctor der Medizin promovirt, auch das Recht, in Rumänien zu

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