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Der Israelit · 1875-09-01 · Heft 35 (1.9.1875) · page 21

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 35 (1.9.1875)
Date
1875-09-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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XVI. Jahrgang. Zweite Beilagezu Ar. 35 des Israelit. Aettungsnacbrickten und Correspondenzen. Deutschland. Stuttgart, 16. Aug. Die heutige Conferenz der isr. Lehrer und Vorsänger Württembergs war wieder zahlreich aus allen Gegenden des Landes besucht, es mögen etwa V» aller Standesgenossen des Landes erschienen sein. Vom Neckar, der Tauber und der Donau, vom Schwarzwald und der Alb konnten die College« sich wieder begrüßen und unter der Leitung ihres Vorstandes, des pensionirten Oberlehrers Liebmann, die Tagesordnung erschöpfen, auch bei frohem Male den Standesgenossen von unserm Schwabenlande Toaste bringen, die aus München und Hechingen, wo sie jetzt angeftellt find, gekommen waren, um an den Berathungen theilzunehmen. Ungerne vermißte man diesmal die Theilnahme mehrerer Mitglieder der Kgl. isr. Oberkirchenbehörde, die sonst zur Lehrerversammlung zu kommen pflegten. Dagegen war der Herr Rabbiner Wälder von Laupheim, der in Cannstatt als Kurgast weilt, erschienen, um an der Berathung und an der Geselligkeit warmen Antheil zu nehmen. Herr Waisenhauslehrer Stern von Eßlingen entwickelte in Thesen, woran sich je die Debatte anknüpfte, die Grundsätze, nach welchen, abweichend vom gegenwärtigen Normallehrplan, die einzelnen Pensen des jüdischen Religionsunterrichts künftig nach Umfang und Methode gelehrt werden sollten. Der Vortrag soll in pädagogischen Zeitschriften zur Veröffentlichung kommen, um von allen College« geprüft und schließlich als Antrag an die kompetente Behörde gebracht zu werden. — Daran knüpfte Lehrer Löwenstein von Heilbronn einen Antrag auf Regelung des I Religionsschulvakanzwesens, das sich vollkommen nach den örtlichen höheren Lehranstalten oder der Volksschule richten sollte, welche von der Mehrzahl der isr. Schüler besucht werden. Dieser Antrag so wie ein weiterer von Oberlehrer Elsäßer in Laupheim auf Ausdehnung des Pensionsrechts auf die Extrabelohnung derjenigen Schullehrer, welche zugleich die Vorsängerfunktionen versehen und auf Erhöhung dieser Belohnung werden vom Lehrerausschuß im Wege der Petition der Kgl. isr. Oberkirchenbehörde vorgelegt werden. Ersterer machte schließlich noch interessante Mittheilungen über die zur Zeit bei der Kgl. Oberstudienbehörde ventilirte Frage, betreffend die Möglichkeit der verlangten Beschränkung des Zeitmaßes für den! jüd. Religionsunterricht der Gymnasial- und Realschüler durch intensive Verbesserung desselben. Diese Verbesserung könnte wesentlich erzielt werden, wenn dieser Unterricht auch als ein integrirendes Pensum der Anstalten behandelt und auf die ganze Schulzeit derselben bis zum 18. resp. 16. Lebensjahre vertheilt werden dürfte. — Der Bericht des Kassiers des Lehrerunterftützungs-Vereins — Chebrath Almenuth Melammedim — zeigte in erfreulicher Weise, wie löblich viele Mitglieder und viele isr. Gemeinden dieses Institut fördern und unterstützen. Es konnten auch pro 1875/76 wieder an 7 Wittwen, 2 Waisen und 1 pensionirten Lehrer eine Unterstützung von je 60 - 60 Reichsmark verwilligt werden. Mit der Zunahme der Kräfte, die von der Munificenz der Gemeinden und dem Beitritt außerordentlicher Mitglieder, (welche nur einen Minimalbeitrag von 1 M. zu zahlen haben) abhangt, wachsen auch diese Gratialen. Für den wegen Kränklichkeit aus dem Ausschuß scheidenden pensionirten Lehrer Weil, der sich viele Verdienste um Kasse und Conferenz erworben hat, wurde Schullehrer Frank von Weikersheim in den weiteren Ausschuß berufen. Aus dem Rabbinat Laupheim. Jüngst weigerte sich ein isr Vater seine Kinder dem jüdischen Religionsunterrichte anwohnen zu lassen, da er seinen Austritt aus der jüdischen Kirche gemeldet hatte. Auf das bin machte der betr. ReligionLlehrer dem Rabbinate pflichtschuldige Anzeige behufs weiterer Weisung. Dieses brachte nun Die Angelegenheit zur Kenntniß der Vorgesetzten Behörde — der Kgl. isr. Oberkirchenbehörde. Die hohe Staatsbehörde aber — man höre und staune — erklärte sich für inkompetent und bezeichnte als die zuständige Behörde das Kgl. evangelische Consiftorium, welches dann auch diese doch rein jüdische Angelegenheit zum Austrag gebracht haben soll. Wir aber fragen, worin besteht denn eigentlich der Wirkungskreis der Kgl. isr. Oberkirchenbehörde, wenn sie die Erledigung der innerhalb der jüd. Kirche ausbrechenden Streitfragen der Kirchenbehörde einer andern Confessio« überläßt? Andererseits glauben wir, wäre es Sache des Bezirksrabbinats gewesen, in einer Besch-'erdefchrift die Angelegenheit dem K. Kultusministerium vorzutragen, welches dann sicherlich der Kgl. isr. Oberkirchenbehorde das einzuschlagende Verfahren näher bezeichnet hätte. Wenn es seither galt die verhaßte

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