Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1875-03-24 · Heft 12 (24.3.1875) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 12 (24.3.1875)
Date
1875-03-24
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447603-2447615--11409-2467192
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XYI. Jahrgang. Zweite Beilage )tt Ur. 12 des Israelit. Zeitungsnachrichten & Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 10. März. Wir haben heute zum Besten der Armen, Nothleidenden, des Hospitalbaues rc. zu Jerusalem 5280 Reichsmark an daS löbliche Central-Comitö zu Amsterdam gesandt. Stuttgart. Geleqenheitlich der höchsten Feier des Geburtstages Sr. K. Majestät unseres Königs Karl wurde dem Kirchenrath Dr. Wassermann, Rabbiner in Stuttgart und theologisches Mitglied der K. Israel. Oberkirchenbehörde, die erste Klasse des Friedrichsordens verliehen. — Herr Obertribunal-Prokurator Leopold Kaulla, Mitglied der Hofbank-Direction, erhielt den Titel und Rang eines Geheimen Hofraths. Neeka^fnlrn. Unsere israelitische Gemeinde, vor Jahrhunderten zahlreich und wohlausgestattet, seit 1828 ein Filial der isr. Gemeinde in Kochendorf, hat sich, herabgesunken auf etliche Mitglieder, nun völlig aufgelöst.' Unser Kirchengut, bestehend aus dem Synagogengebäude, Thorarollen, werthvollen Vorhängen, silbernem Thoraschmuck, Leuchtern u. dgl. wird nach dem Erkenntniß der Kgl. Oberkirchenbehörde meistbietend verkauft (!) und der Erlös zunächst der Centralkirchenkafse zugewiefen, aus welcher der Betrag seiner Zeit zu Gunsten isr. Gemeinden verwendet wird.*) Es ist dies vielleicht der erste Fall, daß in unserm Lande in solcher Weise über das Gemeindevermögen verfügt wird, und diese Verfügung gibt ein Präjudiz für künftige Fälle der Auflösung jüdischer Gemeinden infolge ihrer Entvölkerung und der Uebersiedelung in andere Orte. Bei der jetzigen starken Wanderung der Israeliten vom Lande in die Städte *) Es wäre uns lieb, wenn der geehrte Corresvondent den Wortlaut jenes „Erkenntnisses" emsenden möchte. So, wie es in Vorstehendem mitgetheilt wurde, ist es mit den Vorschriften unserer heiligen Religion (Schulchan Aruch, Orach-Chajim, C. 153) nicht übereinstimmend. — Red. dürfte das Eingehen der Landgemeinden bald, öfters Vorkommen und den Grundstock vermehren, aus welchem bedürftigen Gemeinden Subsidien zugewendet werden können. Hettbronn, 22. März. In Bezug auf den leitenden Artikel in Nr. 11 dieser Blätter, die Bouterole betreffend, theile ich Ihnen mit, daß die auf Kosten der Stadt hier angeschaffte Schlachtmaske ungebraucht im Schlachthause hängt, da sich dieselbe nicht bewährt, und sich in vielfacher Hinsicht als zweckwidrig herausstellt. Berlin, 17. März. (Abgeordnetenhaus.) Durch Beschluß vom 20. Mai 1875 wurde der Staatsregierung eine Reihe von Petitionen mit der Aufforderung überreicht, dem Landtage baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch den Juden in a/.en Theilen der Monarchie der Austritt aus den Religionsgemeinden aus konfessionellen Bedenken und ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthum ermöglicht wird und die in einzelnen Landestheilen etwa entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Diese Resolution war im Wesentlichen die Wiederholung eines bereits ein Jahr vorher gefaßten Beschlusses, hervorgegangen aus der in Folge der Gesetzgebung über den Austritt aus der Kirche für christliche Staatsbürger wünschenswerth gewordenen Parität. Der seit zwei Jahren noch nicht erledigte Gegenstand hat wiederum zu einer Reihe von Petitionen Veranlassung gegeben, welche, wie in der vorangegangenen Session sämmtlich den Charakter tragen, daß in denjenigen Gemeinden, in welchen sich je nach den verschiedenen religiösen Ansichten verschiedene Parteiströmungen gebildet haben, je nach der Stellung der Mehrheit die Minderheit in die Lage kommt, sämmtliche Cultusinstitute noch einmal auf eigene Kosten herzustellen, ohne dadurch von der Zwangsbeitragspflicht der von der Mehrheit erhaltenen Institute befreit zu sein. Die Petitions-Commission beantragt: die Petitionen der Staatsregierung mit der Aufforderung zu überreichen, dem Landtage noch im Laufe der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.