Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 10 (10.3.1875)
- Date
- 1875-03-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit Ein Central-Organ des orthodoxen Judentums. HerauSgegeben vorr vr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 10. März 5635 (1 87 5). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postäintcr nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzelle oder deren Raum.— Oesterrcichische Banknoten laut Eours. — Directe Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. air die Expedition franco einjusendeir. Inhalt. Leitender Artikel: Der Austritt aus der Gemeinde. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Berlin. Kempen. -- Oestcrr. - Ungar. Monarchie: Wien. Aus Ungarn. Ordenburg. — Frankreich: Paris. Paris. — Amerika: Ncw- Pork. — Feuilleton: Schuld und Sühne. I«hakt der erste« Betrage: Leitender Artikel: Die Idee des Judenthums. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. — Oesterr.-Ungar. Monarchie: Aus Lemberg. — Holland: Leyden. — Frankreich: Paris. — dlmerika: 4tew-Pork. — Anhalt der zweUe» Meikage: Leitender Artikel: Einige Betrachturrgen über die jiid. Zustände in Württemberg. Zeitungsnachrichten und Eorrcspondenzen: Frankreich: Paris. Paris. Besoul. — England: London. — I«hatt der pädagogischen ZSeikage r ^rankel's Jeruschalmi. — Literatur. — Leitender Artikel. Der Austritt aus der Gcmiudk. Berlin, 28. Februar. (Bericht der Petitions-Commission. Berichterstatter: Abg. Lehfeldt.) Durch Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 20. Mai 1874 wurde der königlichen Staatsregierung eine Reihe von Petitionen mit der Aufforderung überreicht, dem Landtage baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Th eilen der Monarchie der Austritt aus d?n Religionsgemeinden aus confesstouellen Bedenken^ und-ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthum ermöglicht wird und die in einzelnen LandeStheilen etwa eutgegenstehendeu gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Diese Resolution war im Wesentlichen die Wiederholung eines bereits ein Jahr vorher gefaßten Beschlusses des Abgeordnetenhauses, hervorgegangen aus der in Folge der Gesetzgebung über den Austritt aus der Kirche für christliche Staatsbürger wünsch enswerth gewordenen Parität. In beiden Fällen wurde der Beschluß mit großer Mehrheit des Hauses und ohne principiellen Widerspruch der Staatsregierung vollzogen. In der Ueberficht über die Entschließungen der Staatsregierung auf die Anträge der vorigen Session vom 9. Februar 1875 (Nr. 48 der Drucksachen) bemerkt das Staatsministerium auf Seite 8, Rr. 27: „Die Erörterungen über einen bereits vorbereiteten Gesetzentwurf, betreffend die Verhältnisse der Israel. Religionsgesellschaften, schweben noch." Der feit zwei Jahren sonach noch nicht erledigte Gegenstand hat wiederum zu einer Reihe von Petitionen Veranlassung gegeben, welche, wie in den vorangegangenen Jahrgängen sämmtlich den Charakter tragen, daß in denjenigen Gemeinden, in welchen sich je nach den verschiedenen religiösen Ansichten verschiedene Parteistrürnungen gebildet haben, je nach der Stellung der Mehrheit die Min-