Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 5 (3.2.1875)
- Date
- 1875-02-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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86 Eigenschaft besitzt, so ist dasselbe ein Brachjahr und wird als solches auch von den Bewohnern des beiligen Landes angesehen. Andere Gesetzeslehrer sind zwar anderer Ansicht, indem sie eine ganz andere Berechnung haben; Maimonides bezeichnet jedoch seine Berechnung als eine traditionelle, der in der Praxis stets Folge gegeben worden sei. Wenn wir auch nicht mit Bestimmtheit die Gründe angeben können für die Gesetze und Verordnungen unseres Gottes, so ist eS uns doch erlaubt , danach zu forschen; nur dürfen wir unser Thun und Lassen nicht von derartigen Gründen abhängig machen. Und so fei es un§ gestattet, an der Hand unsrer alten Gesctzeserklärer einige Gründe für die Verordnung der Brachjahre darzulegen. Das Brachjahr steht zunächst mit dem Jobeljahre im innigsten Zusammenhänge. Denn wie das siebente Jahr Schemittah ist, so bilden siebenmal sieben Jahre ein Jobel, so daß nach 49 Jahren das fünfzigste heilig ist. (Daher das auch im Deutschen gebräuchliche Jubiläum.) Die Siebenzahl hat in unserm Religionsgesetze eine so hohe Wichtigkeit, daß wir ihr zunächst einige Aufmerksamkeit widmen müssen. In sechs Tagen hat Gott die Welt erschaffen und am siebenten geruht; daher sind sechs Tage auch für uns der Arbeit geweiht; der siebente aber ist heilig dem Ewigen. — Als Gott Israel zu Seinem Volke erkor und es aus Mizrajim befreite, da setzte er eine sieben tägige Feier ein und befahl, n ährend dieser Zeit die Nahrung in ganz anderer Weise als sonst im Jahre zu gestalten. Sieben Wochen aber währte es, bis Gott sich seinem Volke am Sinai offenbarte, und er verordnete, für alle Zeiten die sieben Wochen zu zählen und den fünfzigsten Tag, das Fest der Offenbarung, zu heiligen. In den siebenten Monat verlegte Gott den höchsten Festtag, den Gerichtstag, den Versöhnungstag und das Hüttenfest; dieses letztere wiederum währt sieben Tage, bis sich an dasselbe das Beschlußfest reiht, wie an Pcßach das Wochenfeft. Ganz entsprechend den Arbeitstagen werden die Arbeitsjahrc gezählt, und wie der siebente Tag ein Ruhetag, so ist das siebente Ja^r ein Brachjahr; und wie die Wochen vom Peßachfeste bis zum Offenbarungsfefte, so werden Wochenjahre (yoty) - nicht von dem Einzelnen, sondern vom großen Synhedrium in der Quader-Halle des heiligen Tempels — gezählt und noch Verlauf von sieben Jahreswochen tritt das Jobel ein, und so ließen sich noch viele Beispiele von der Heiligkeit und Wichtigkeit der Siebenzahl anführen. Wenn wir dieser Erscheinung Nachdenken, so ergibt sich uns der Grundgedanke, daß die Wichtigkeit der Siebenzahl im Wesen der Dinge begründet ist. Alles Körperliche hat drei Ausdehnungen und jede Ausdehnung hat zwei Seiten, so daß ein jedes irdische Wesen — mag es gestaltet sein wie es will — im Grunde auf die Sechszahl zurückzuführen ist, wie es sich uns am deutlichsten in der Würfelform zeigt. Das Geistige aber ist der Zahl gar nicht unterworfen; es kann nicht gezählt werden; es ist eins, aber nicht das falsche, vergängliche eins, dem ein -weites beigesellt werden kann, sondern das wirkliche, wahrhafte Eins, das eben nur Eins aber auch wirklich Eins ist. Gott ist Einer. Daher heißt auch die Seele des Menschen mTr, die einzige; sie ist einzig und untheilsiar, kann nicht gezählt, gewogen, gemessen werden. Hier haben wir die Deutung des Geheimnisses der Siebenzahl. Die sechs Arbeitstage sind dem körperlichen Leben geweiht, der siebente Tag aber ist heilig dem einzigen Gotte; die sechs Arbeitsjahre — sie haben dieselbe Bedeutung wie die Arbeitstage; das siebente Jahr, das Brachjahr, ist heilig dem Herrn. Und zum dritten Male tritt eine Steigerung ein in den sieben Jahrwochen, denen als das fünfzigste Jahr das Jobel folgt. Am Sabbat-Tage ruhen wir, im Sabbat- Jahre ruht der Erdboden, im Jobel kehren die Sclaven zur Freiheit und der entäußerte Besitz zu seinem ursprünglichen Eigentümer zurück. In dieser dreifachen Weise bekundet die Thora, daß Gott der Schöpfer des Weltalls ist, daß Er der Eigentümer desselben geblieben und daß Er ununterbrochen über Besitz und Eigentum der Menschen verfügt. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und (Korrespondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. Der „Staatsanzeiger" brachte am 10. d. M. die erfreuliche Nachricht, daß Se. Maj. der König bei Ueberreichung des Jahresberichts die isr. Waisenanstalt „Wilhelms- Pflege" in Eßlingen wiederum mit einem Beitrag von 100 Gulden und Ihre Maj. die Königin den Verein zur. Unterstützung von Wittwen und Waisen armer isr. Lehrer und Vorsänger aus derselben Veranlassung abermals mit einem Beitrag von 25 Gulden gnädigst bedacht haben.