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Der Israelit · 1875-01-13 · Heft 2 (13.1.1875) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 2 (13.1.1875)
Date
1875-01-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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25 hin in einem steten Wechsel von Licht und Schatten, von Freud und Leid, bis wir endlich im Herbst unserer Tage, im Hafen der beseligenden Ruhe angelangt sind. Umgeben von unfern lieben Kindern und Kindcskindern, von hochgeschätzten Freunden und Gönnern feiern wir heute unsere goldene Hochzeit. Mit Recht wird eine solche Feier wegen ihrer Klarheit als eine goldene bezeichnet, denn eine Vergangenheit von 50 Jahren liegt aufgerollt vor unfern Augen, rein und klar wie Gold. — Doch wem haben wir dies seltene Glück, das nur Wenigen zu Theil wird, zu verdanken? Wem anders als Gott, dem Herrn des Weltalls, dem Wohlthäter der Menschheit, der die Geschicke der Menschen lenkt und leitet und die Lebensdauer derselben bestimmt. Er nahm uns in seinen wohlwollenden Schutz, Er breitete seine Fittige über uns aus und stand uns bei in allen Wechselfällen des Lebens. — Darum — 'n yoJ — wollen wir in hoher Versammlung Gott loben und preisen für die Gnade und Barmherzigkeit, die Er uns erwiesen. Auch Ihnen, hochgeachteter und ehrenwerther Herr Rabbiner, und Ihnen, verehrte Herren Collegen, Vertreter der Gemeinde in ihrer Verwaltung, statten wir unfern tiefgefühlten, von Herzen kommenden Dank ab für die Ehre, die Sie uns durch Ihre Anwesenheit erwiesen, besonders aber für die Glückwünsche, die Sie uns durch den beredten Mund unseres hochverehrten Herrn Rabbiners darbringen ließen. Auch danken wir Ihnen für das werthvolle Geschenk, wovon die Wünsche begleitet waren. Wir nehmen es an als Beweis Ihrer Anerkennung für geleistete Dienste in der Gemeindeverwaltung, bescheiden uns aber gern dahin, daß wir nur unsere Pflicht und Schuldigkeit gethan haben. Und wenn Sie, meine Herren Collegen, unser Wirken als etwas Ersprießliches bezeichnen, so gebührt Ihnen in erster Linie der Dank, denn Sie waren cs ja, die mir einen Wirkungskreis in Ihrer Mitte angewiesen, dasjenige zu leisten, was Pflicht und Schuldigkeit erheischt. Auch Euch, meine lieben Kinder und Kindeskinder, die Ihr aus weiter Ferne herkamet, an unserer Freude Theil zu nehmen, danken wir herzlich für das Opfer, das Ihr uns gebracht. Ihr beweist dadurch, wie tief und sinnig Ihr das 5. Gebot: -ex rsi t-n r« -od in seiner hohen Bedeutung aufgefaßt und zu bethätigen wisset, wie Ihr keine Gelegenheit vorüber gehen lasset, dies heilige Gebot treulich zu erfüllen. Möge Gott reichen Segen Euch verleihen nach der Verheißung des göttlichen Gebotes: vs’ ~o"ixn by T, damit Ihr lange lebet und damit es Euch wohlgehe auf Erden für und für — Amen." Vorstehendes wurde von dem Jubilar, Herrn Schlesinger, mit solcher Wärme vorgetragen, daß kein Auge thränenleer blieb. Mögen diese Zeilen auch auf Andere einen guten Eindruck machen und möge sich das bewähren, was unsere Alten sagen: v'apw ptnn n3"pn Louis Cohn. Von Altonit erhalten wir die Trauerbotschaft, daß Herr Dr. S. Bohrend, Verfasser von „Moses Kirchheimer" und „Meierle" plötzlich verstorben ist. Der beliebte Schriftsteller, Arzt von Beruf, stand noch in der Blüthe der Jugend. Um ihn trauern Eltern und Geschwister, sowie eine junge Gattin. Auch unsere gehrten Leser, die seine schönen Erzählungen mit so großem Beifalle ausgenommen, werden dem so früh Heimgegangenen eine Thräne des Beileids nicht versagen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Gityit (Mähren). Das Ministerium hat die jüdische Landesbehörde in Prag befragt, ob das Institut der Kreisrabbiner sich als ersprießlich bewährt habe und weiter aufrecht gehalten werde. Die Landesbehörde beantwortete beide Fragen mit „Ja". Nach Mähren gelangte die Anfrage, ob es nicht wünschenswerth sei, daß die Rabbinatssprengel nach Bezirken eingetheilt werden. Die Antwort dürfte bejahend ausfallen. Italien. Rom. Ein bezüglich der Armecorganifation der Kammer vorgelegter Gesetzesentwurf enthält folgende Bestimmungen: Art. 9. Katholische junge Leute, welche Geistliche werden wollen und Diejenigen, welche das geistliche Amt der andern Culte erstreben, und welche vor der Ziehung die im Art. 5 bestimmte Summe in die Militärkasse bezahlt haben und vor ihrem 26. Jahre als Geistliche ihres Cultus angestellt worden sind, können die Befreiung vom einjährigen Freiwilligen-Dienst erlangen. Hingegen haben dieselben in diesem Falle die Verpflichtung, in Kriegszeiten als Feldgeistliche in der activen Armee oder als Assistenten in den Hospitälern und in den Ambulanzen bis zur Beendigung der obligatorischen Militärzeit zu dienen. (Un. Jsr.) Frankreich. Paris. Am 26. Dccember fand eine Versammlung der Delegirten der portugiesischen Gemeinde statt. In derselben kam ein Schreiben zur Verlesung, nach welchem Herr Moses Leon die

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