Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1872)
- Date
- 1872-12-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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JM LS ■r~^r Xm. Jahrgang. Der Israelit. E in Gentral - Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Herausgegeben von vr. Lehmann in M a i n z. Mittwoch, den 4. Dezember 5633 (1872). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis beS Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. ober fl. 5. 15 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Francozusendung unter Streifband pr. Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitende Artikel: Die Reform des Gottesdienstes in München. — Zeitungsnachrichten und Corresp ondenzen: Deutschland: Vom Rhein. Berlin. Berlin. Wiesbaden. Lt. Lengsseld. — Oesterr.-Ungar. Monarchie: Wien. Prag. — Rumänien: Bukarest. — Palästina: Jerusalem. Amerika: Nrw-Bvrk. — Feuilleton: Das Testament. Lrrhatt der ersten Aeikage: Leitender Artikel: Zur Charakteristik der Bibel. Aeitunq sn achrichten und Correspondenzen:Deutschland: Mainz. Frankfurt a. M Straßburg. — O esterr.-Un g. Monarchie: Pesth. Butschatt. ÄntzaN der zweiten Meitage: Leitender Artikel: Religiöse Belehrung im jüd. Familienkreise. Zettungsnochrtchten und Correspondenzen: Deutschlands Berlin. Jeßnitz. Metz. — Oesterr.-Ungar. Monarchie: Kaschau. — Rumänien: Bukarest.— Frankreich:Paris. — Persien: Bagdad. — Amerika: Baltimore. — fZeitenbet Artikel. Die Reform des Gottesdienstes in München. Mainz, 25. Nov. III. Daß wir uns veranlaßt fühlen, die in München eingeführten Reformen so ausführlich zu besprechen, geschieht namentlich deßhalb, weil die in Bayerns Landeshauptstadt beliebten Vornahmen leicht Nachahmitng in andern bayrischen Gemeinden finden könnten, was um so mehr zu bedauern wäre, weil bis jetzt die Israeliten des Bayerlandes in ganz Deutschland als die frömmsten und in religiöser Beziehung besten bezeichnet werden konnten. Die nächste Reform, die wir hier zu reqistriren haben, ist ebenso verwerflich wie lächerlich; Rabbiner und Vorstand in München haben nämlich decretirt, daß künftighin nur drei Nachkominen Ahrons ihrer Priesterpflicht genügen dürfen - die Uebrigen dürfen das göttliche Gebot, Israel den Segen zlt spenden, nicht mehr erfüllen; sie werden gezwungen, entweder dies göttliche Gebot zu übertreten oder die Synagoge zu verlassen. Denn ein göttliches Gebot ist es, um das es sich hier handelt (4. B. M. C. 6. V. 22—27); ja, dieses göttliche Gebot ist sogar ein dreifaches, denn pa ■v.on iatan hd , ne-y nznätto -oiy pnt> rpiy ’Dtcr n« 'Dien (Sotah 38 b., Maimonides Hilchoch Neßiuth Kapajim C. 15, §. 12); ja. man verdächtigt diejenigen Ahroniden, welche man vom Segenspenden ausschließt, wie wenn sie in unrechtmäßiger Ehe erzeugt wären und deßhalb ausgeschlossen werden müßten; man entzieht ihnen den göttlichen Segen nach dem Aussprüche des Talmuds (l. c.) tod wksem -pano poety pa t>a lo-iaa paxi toi? pano „Jeder Kohen, der den Segen spendet, wird (von Gott) gesegnet; derjenige aber, der den Segen nicht spendet, wird auch nicht gesegnet; denn also heißt es; und ich werde segnen, die dich segnen." Welchen Grund mögen wohl die Reformatoren von München haben, die Kohanim an der Ausübung ihrer Pflicht zu hindern, sie zur Uebertretung göttlicher Gebote zu zwingen, ihre gesetzmäßige Geburt zu verdächtigen und sie um den Segen des Himmels zu bringend — Es ist kein anderer Grund ersichtlich als das reformatorische Belieben der Herren; denn die Befürchtung, daß —1 ... - ... 'V;:4. nj«w*»wnwium