Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1872)
- Date
- 1872-11-27
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XIH. Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 48 des Zsraelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Mainz berichtet die „Jsr. Wchnschr." (nach „I. B.")' daß bei einem hier stattgehabten Begräbnisse der Rabbiner der (Reform-)Gemeinde, ein evangel. Geistlicher und der Rabbiner der orthodoxen Gemeinde (Dr. Lehmann) nacheinander Grabreden gehalten haben. Diese Nachricht ist, insoweit sie uns betrifft, vollständig aus der Luft gegriffen. Darmftadt, 18. Nov. In heutiger Sitzung Gr. Bezirksstrafgerichts wurde das inzwischen erlassene UrtheU in der Anklage gegen Alois Bauer, Redakteur des Starkenburger Boten, wegen Herabwürdigung der israelitischen Religion verkündigt. Der Gerichtshof erachtete den Beschuldigten des angeklagten Vergehens für überführt und verurteilte denselben in eine Gefängnißstrafe von 8 Tagen. Zugleich wurde auf Vernichtung der betreffenden Nummer des Starkenburger Boten erkannt. Beim Erlasse dieses Erkenntnisses ging der Gerichtshof von folgenden Entscheidungsgründen aus: Das Judenthum sei als eine mit Corporationsrechten innerhalb des deutschen Reichsgebietes bestehende Religionsgesellschaft zu betrachten und deßhalb ganz desselben Schutzes theilhaftig, welchen der §. 166 des Strafgesetzes der christlichen Kirche gegen Beschimpfungen gebe. Der incriminirte Artikel enthalte seiner ganzen Fassung nach eine öffentliche Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft, indem er aus angeblichen Lehren, Gebräuchen und Grundsätzen derselben die Verwerflichkeit des Judenthums zu deduciren suche, die Juden als eine Menschenklasse hinstette, welche die Eide nicht halte, deren oberstes Princip sei, die Christen zu betrügen rc. und welche die getreuesten Verbündeten behufs Umsturz der bestehenden Ordnung seien und Principien verfolgten, welche nothwendig zur Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft führten. In diesen Deduktionen liege aber unzweifelhaft eine Beschimpfung, da eine Religionsgesellschaft, welche solche Principien empfehle, in der That der allgemeinen Verachtung anheimfa'äe. Es sei nicht anzunehmen, daß der Artikel nur einzelne Lehren des Talmud angreife, da er seiner Spitze nach sich geben die Juden als Träger der israelitischen Religion richte und dabei keineswegs zwischen Talmudisten und bibelgläubigen Juden unterschieden werde, einmal im Artikel nur der Ausdruck „Schacherjuden" vorkomme, im Uebrigen aber immer nur im Allgemeinen von Juden die Red' sei und somit auch nur das Judenthum als verstanden angesehen werden könne. Auch die Form des Artikels und die Umstände ließen nicht darauf hindeuten, daß es dem Beschuldigten nur um eine zulässige Kritik über religiöse Gegenstände zu thun gewesen sei, vielmehr trete der kränkende Wille unverkennbar zu Tage, was mit der bisher beliebten Manier des Starkenburger Boten in Uebereinftimmung stehe Als straferhöhender Umstand wird hervorgehoben, die Schwere der Beschimpfung und daß der Starkenburger Bote, ein ziemlich verbreitetes Blatt, schon mehrfach wegen ähnlicher Vergehen bestraft wurde, während strafmildernd in Betracht gezogen wurde, daß der Beschuldigte den Artikel nicht selbst verfaßt, sondern einer anderen Zeitung entlehnt hatte. Hess. Volksbl. Bretten, den 15. Nov. Wenn bisher die religiösen Interessen unseres Kreises für allgemeine Besprechung wenig Anlaß boten, so dürften sie doch im Augenblick recht geeignet sein, sie der Beurtheilung eines weiteren Publikums zugänglich zu machen. Vor einigen Monaten brachten diese Blätter die Kunde von dem Hinscheiden unseres Rabbiners Liverles Teines Mannes, der wie We ige mit voller Kraft für die ungeschmälerte Aufrechterhaltung des glaubenstreuen Judenthums, für den Fortbestand echt religiösen Lebens in seinem Kreise eingestanden war. Während er in diesen Bestrebungen in der Gemeinde Flehingen kräftige Unterstützung fand, wurde dem Erfolg in der hiesigen Gemeinde durch unausgesetzte kleinliche Plackereien, durch kleinere und größere Rücksichtslosigkeiten, in die sich der Vorstand und der größere Theil der Gemeindemitglieder redlich theilten, völlig illusorisch gemacht. Doch war es ihm wenigstens möglich, wenn auch unter Kämpfen, die seine Gesundheit immer mehr untergruben, der Zanksucht durch charakterfeste Autorität erfolgreichen Widerstand zu bieten,. Mit seinem Hinscheiden begann aber auch die religiöse Lage recht trostlos zu werden. Ein Rabbiner schien der Gemeindevertretung eirr