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Der Israelit · 1872-11-13 · Heft 46 (13.11.1872) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 46 (13.11.1872)
Date
1872-11-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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958 Donavfürftenthümern in Frieden und erfreuten sich des ungetrübten Besitzes der ihnen zuerkannten Civilrechte. Der regierende Fürst sowohl, als auch die bei uns zu Lande wie das Wetter wechselnden Ministerien, versprachen den Juden auch die Einräumung der politischen Rechte, etwa als Prämie für ihre Bemühungen mit der Civilisation vorwärts zu schreiten und sich den christlichen Rumänen zu assimiliren. Obwohl nun diese Versprechungen zu wiederholtenmalen erneuert wurden; obwohl Fürst Cusa dieser Versprechungen in seiner Thronrede im Winter des Jahres 1865/66 Erwähnung that, blieben diese Zusicherungen trotzdem nichts weiter als leere Worte. Männiglich weiß, daß Cusa kurze Zeit darauf — in der Nacht des 23. Februar — infolge der von Rosetti und Konsorten in Szene gesetzten Farce bei Nacht, und Nebel dem Lande den Rücken kehren mußte und, daß nach einem kurzen Provisorium und der mißglückten Wahl des Prinzen von Flandern, Fürst Karl von Hohenzollcrn den Thron Rumäniens bestieg. Dem deutschen Fürsten jauchzten die HeMN der Juden entgegen; sie hatten eben von feiner Regierung ganz andere Dinge erwartet, als diejenigen, die da kamen, um — vielleicht nicht so schnell zu gehen. Mehr als sechs Jahre sind seit damals verstrichen, sechs lange schmerzensreiche Jahre, voller Thränen und Kummer, voller Qual und Angst, voller Haß und Unterdrückung für die Juden in den Donaufürstenthümern; Jahre, während welcher die civilisirte Welt zu unzähligen Malen den Schmerzensschrei vernahm, den die unterdrückten, verfolgten Juden verzweifelt und verzweifelnd ausstießen. Cs klingt wie Hohn, wie bittere Ironie, wenn in einem Lande, das eine beinahe repu blikanische Konstitution fein eigen nennt, alle Menschenrechte mit Füßen getreten, jeglichem Rechtsgefühl ins Gesicht geschlagen wird. Nicht nur, daß die versprochenen, politischen Rechte den Juden nicht zuerkannt wurden, auch die wenigen, die sie besaßen, werden ihnen vorenthalten und die heiligsten Gefühle fürs Vaterland mit ftevlerischer Hand schonungslos aus der Brust gerissen. Wäre die Lage der Dinge nicht gar so verzweifelt ernst; müßte' man nicht gezwungener Weise — wenn nicht inzwischen rasche Abhilfe geschaffen wird — einer solchen Gegenwart eine analoge Zukunft prognostiziren, wahrhaftig, man könnte lachen über die Art und Weise, wie die edlen Rumänen ihr willkürliches Vorgehen, den Juden gegenüber, rechtfertigen; und über die Verfolgungsvorwände, auf denen unsere hirnverbrannte Journalistik wie auf Steckenpferden herumreitet; Vorwände, denen man im Gerichtssaale und auf der Straße, im Karifladen und auf der Rednertribüne, auf dem Katheder und im Minifterfalon begegnet. Es sei mir gestattet, von den erwähnten Vorwänden, die zu guter Letzt ausgepreßten Citronen gleichen, drei herauszuheben — tres faciuut collegium — und dieselben in Kürze zu kommentiren. Diese drei Vorwände sind: 1. Die Juden wollen sich nicht assimiliren; 2. sie treten weder in die Armee, noch besuchen sie die Landesschulen, und 3. sie rufen bei jedem Anlasse die Hilfe des Auslandes ait. Den ersten Vorwand betreffend, lautet Artikel 7, Alinea 2 der Konstitution wörtlich: „Le« ßtrangers, qui sont ehritiens, pourront seuls 6tre naturalises et avoir tous lea droits des nationaux “ Unser Kassationshof brachte diesen Artikel durch eine ebenso eigenthümliche als eigenmächtige Auslegung, sowohl auf die eingebornen als die fremden, bereits naturalisirten Juden in Anwendung. Sind etwa die Juden schuld an dieser Ausschließung? Wollen die Juden keine Assimilirung? Man hebe den famosen Kassalionshofs-Beschluß auf und wir wollen sehen, welcher Jude die Assimilirung nicht anstrebcn wirv. Bezüglich des zweiten Vorwandes existirt ein von der Kammer votirtes und vom Fürsten promulgirtes Gesetz, welches vorschreibt, daß jeder Militär des Landes, sei er Soldat oder Offizier, Rumäne sein muß. Die in Rumänien gebornen Juden müssen Militärdienste leisten und leisten sie auch, — in Roman weift eine einzige Dorobanzen-Kompagnie 22 Juden auf — dürfen dennoch keinen Offiziergrad erreichen, weil sie — feine Mnmänen sind. Zur Militärpflicht also sind die Juden Rumän n, zum Avancement sind sie keine. Diese Thalsache allein schließt schon in sich einen eklatanten Widerspruch, der keiner weiteren Beleuchtung bedarf. Was die Bemerkung anbetrisst, daß die rumänischen Juden die Landesschulen nicht besuchen, so sind hiefür Gründe genug. Abgesehen davon, daß die jüdischen Schüler allerlei Zurücksetzungen seitens der Mitschüler und der Prof.ssoren ausgesetzt sind, wird denjenigen jüdischen jungen Leuten, die, gleichviel ob im In- oder Auslande, oft mit bitterer Noth und Entbehrungen kämpfend, ihre Studien absolvirt, wenn sie sich um die kleinsten öffentlichen Posten bewerben, ausnahmslos, ebenso ironisch als niederschmetternd geantwortet- „Du bist ein Jude und folglich von Allem ausgeschlossen." Deßwcgen als' soll der junge Mann die schönsten Jahre seines Lebens auf rumänischen Schulbänken hocken, um nachher in seinem eigenen Vaterlande en eanailie behandelt zu werden? Dies der Grund, daß bemittelte Eltern ihre Kinder in's Ausland zu schicken gezwungen sind und, daß die Unvemitt lt n ihre Kinder gar nicht in die Schule schicken können, denn neben solchen Mitschülern und unter solchen Prof« ssoren lernt das Kind — höchstens schimpfen.

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