Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 42-43 (16.10.1872)
- Date
- 1872-10-16
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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902 saß), (Oesterreich), orpa (Böhmen), am-pp! (Kärnthen), jph px (Griechenland).! Viele der hier angeführten jüd. Gemeinden des Mittelalters aus nichtjüdischen Geschichtsguellen näher nachzuweisen, behalte ich mir für ein anderes Mal rp"N vor. Vrcktz' Hypothese über die Evtstehllllg des Kaaoil. Bon vr. A. Sulz dach. (Schluß.) Welche Beweggründe aber wohl in Betracht gezogen wurden, daß man auch das Hohelied von der genannten Verordnung nicht berührt wissen wollte, darüber gibt uns vielleicht eine interessante Notiz bei Origines Aufklärung. In seiner Erklärung des Hohenliedes bemerkt derselbe, daß es Juden in noch nicht reifem Alter nicht einmal erlaubt sei, das Hohelied in die Hand zu nehmen. In jüdischen Quellen findet sich von diesem Verbote nichts, wie aber kommt Origines zu dieser Bemerkung, die er doch nicht aus der Luft gegriffen haben kann? Origines (lebte um die Mitte des 3. Jahrh.) gab sich bedeutende Mühe, das jüdische Schriftthum kennen zu lernen: jüdische Gelehrte, unter Anderen der Amora Hillel, waren seine Lehrmeister, seinen Aufenthalt in Judäa benutzte er dazu, die Traditionen der Juden kennen zu lernen, um dieselben für seine Commentarien zu verwerthen, und so ist es als gewiß anzunehmen, daß die Bemerkung in Betreff des Hohenliedes ihm durch Juden, aber jedenfalls durch unwissende, zugetragen worden ist. Wir selbst erfahren es täglich, daß im Volke Manches als verboten gilt, was in Wirklichkeit nicht verboten ist, die Menge hält Vieles oft für unerlaubt, was auch nicht im Mindesten an das Unerlaubte grenzt, und fragt man sich, woher das komme? so ist bte einzige Antwort: Es ist eben da, es hat sich diese Vorstellung nun einmal gebildet, und es wird gewiß schwer halten, die nun einmal gefaßte Meinung auf ihr Nichts, aus ihre Grundlosigkeit zurückzuführen. Aus der Notiz bei Origines erkennen wir nun, daß im Volke sich eine falsche Vorstellung über den Gebrauch des Hohenliedes gebildet hat, daß Etwas vom Vorhandensein des Lesens desselben im Volke umherschwirrte, und das dient nun dazu, uns über die Controverse betreffs des Hohenliedes Aufschluß zu geben. Zwei Gründe sind denkbar, die im Volke sich dafür geltend gemacht haben konnten, das Buch der Jugend zu entziehen, die Beide in der großen Hochachtung, die man dem Buche entgegentrug, liegen: die Einen mochten es sich für eine Sünde anrechnen, der Jugend ein Buch in die Hand zu geben, das in einem Gewände, welches zur Forschung anreizt, tiefe Geheimnisse übersinnlicher Art enthalte, die Anderen mochten fürchten, daß es in der Hand der Jugend Prosanisirt werden könnte. Kurz das Buch war selten im Gebrauch, und gewiß nicht erst zu der Zeit, da Origines lebte, sondern schon viel früher, schon zur Zeit der berührten Controverse. Dieser beschränkte Gebrauch des Buches mochte nun Manche veranlassen, die Verordnung der Verunreinigung nicht auf dasselbe auszudehnen; doch wäre dieser Gedanke wohl begründet, wenn das Buch nicht in hohem Ansehen gestanden, wenn man es vielleicht als ein gewöhnliches Liebesgedicht angesehen hätte, wenn aber der seltene Gebrauch nur in der heiligen Scheu, die man vor diesem Buche empfand, ihren Grund hatte, so konnte gerade dieses heilige Ansehen, in dem es stand, dieselbe Besorgniß erregen, seine Nähe als einen geeigneten Platz anzufchen, die heiligen Abgaben neben demselben auizubewahren, und mußte daher trotz des geringen Gebrauches die Vorsichtsmaßregel der „ Verunreinigung" gerade hier Platz greifen. So möchten denn auch die Worte R. Akiba's, P i"n hEMc cnx ppru, aufzufassen sein, es sei noch Niemandem eingefallen, zu bestreiten, daß das Hohelied verunreinigend wirke, denn der beschränkte Gebrauch habe nicht in einer Unterschätzung des Buches den Grund, da cs allgemein gelte wJir\JJzn vnp omron ^ap, es sei also gar kein Grund vorhanden, die Maßregel nicht auf genanntes Buch ausdehnen zu wollen. Mag nun aber auch das, was wir über die Verordnung von dh’ nND’D gesagt haben, nur Hypothese sein, wir begnügen uns vollständig mit den früheren von uns gebrachten Argumenten, mit denen wir die Haltlosigkeit des ganzen Gr.'schen Raisonnements über Entstehung des Kanon widerlegt haben. Was nun aber die ganze Exegese, mit welcher G. den Koheleth behandelt, welche Tendenz er demselben unterschiebt, betrifft, so bemerken wir, daß Gr. nöthig hat fast in jedem Verse eine Conjectur zu machen, eine Kritik aber, die fast keinen Buchstaben übrig läßt, hat in den Augen jedes besonnenen Forschers über sich selbst den Stab gebrochen. Einige Proben dieser Emendationen werden wir nicht verfehlen dem Leser vorzuführen, wenn wir erst über den neuesten Ausbruch Gr.'cher Exegetomanie getreuen Bericht erstattet haben werden.