Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1872)
- Date
- 1872-09-11
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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800 sie nicht wohnen in ’"x, was nach y'o rn"p rzx p"o-> '«-nen und nach D3"c~t ehedem jetzt aber jwn) deßhalb ist eben so nothwendig das im ->L7x um ni:n? b"n ’3an», als das -jsnxp nothwendig, um anzndenten, daß, obgleich P"n durch den später folgenden 'im zur Unterstützung empfohlen werden, dennoch dieHaupt- Mizwah an '"x zu üben sei. Was ich ferner in Nr. 2 bemerkte und Hr. Rabb. L. so wunderlich vorkommt, daß der Vorzug der ’istpr D”jy auch darin bestände, daß man neben np-ts msq zugleich '"x msr fördern — das ist Schwarz auf Weiß zu lesen iuo"rn i"' S. 101 b. „swq '"x »äsen* tj’cnpoi 'öjh ’scny cr~pr6 pjyvp mso mi'D y'jn mson." Herr Rabbiner Kalischer in Thorn hat darum — wie Hr. Rabb. L. in Nr. 26 mittheilt, zur Unterstützung seiner auch von mir adoptirten Ansicht, daß mau den Armen Palästinas vor den einheimischen — bei gleichem Bedürfniß — den Vorzug einzuräumen habe, mit vollem Rechte sich aus die Response des D"nn bezogen. Was endlich Hr- £. mir seinem: „Vergleiche ’^cd juDij/ni*? und '"ryp daselbst x"-> ''2 und Ende mmn" und mit dem apodictischen Schlüsse „dieses Resultat stimmt unstreitig mit der Ansicht des n"2" sagen will, begreife ich nicht. Gewiß d'jv' c’o "o nnPöP pen. Wie passen diese Stellen hierher^ An d. St. ventilirt die Frage , ob der 'P in gegenwärtiger Zeit, wo er keine pn miDy versieht, m Ehrenrechten und Unterstützung einen Vorzug vor dem habe 2 Und da ist die Ansicht des nsD er habe seit oem Exil keinen Vorzug mehr, natürlich weil sein heil. Dienst pnn py leider längst sistirt ist — wie kommt dies aber zu der '"x mt?’niso? Diese ist nicht sistirt, abgesehen davon, daß (wie ich in m. S. 68 "m 2"ri erörtert habe) der Vorzrlg des in 7>npL noch jetzt zu Recht besteht. Zur Verweisung von Jrrthum bemerke ich schließich, daß unseren Verwandten in ^"n gegenüber die '"x wv keinen Vorzug haben; oonf. >p"vn zu Nedarim 65 und Jebamoth 69 “ptcaE obynn Px. Halberstadt nbv 's p"tfy. Rabbiner Dr. Auerba ch. ErSh' Hypothese über die Entslchong des Ka»o». (Fortsetzung.) Wenn wir nun erwägen, daß durch genannte Bestimmung des „Verunreinigens" deni „Unreinwerden" ein weites Feld eröffnet wurde, und daß demselben nicht allein das Profane, welches, wenn auch als unrein erklärt, dennoch für den Gebrauch nicht verloren war, sondern auch die heiligen Abgaben demselben unterworfen waren, die aber, wenn durch diese neue Bestimmung unrein geworden, vollständig ihren Werth verloren hatten, da man sie alsdann nicht gebrauchen durste, und man hinzunimmt, daß unsere Weisen sich wohl bedachten, ehe sie nxE-E nmo waren und Anlaß zu -nsx Pow gabenso kommen wir zu dem berechtigten Schluß, daß die nothwendig gewordene Verordnung des „Verunreinigens durch die heil. Schriften" man aus den engsten Kreis zu beschränken trachtete. Zwei Gesichtspunkte konnten hier maßgebend sein: das Ansehen, in welchem ein Brich bei der großen Masse stand und die Verbreitung eines Buches, war doch die ganze Maßregel nur mit Rücksicht aus die große Masse getroffen. Deutlicher Beweis dafür, daß das miyn von der Maßregel ausgenommen war (s. die bereits oben anges. Mischnah Kelim 15. 6); weil eben dieses Buch der Menge nicht zugänglich war, bedurfte dieses nicht des Schutzes durch die Verordnung. Daraus läßt sich nun auch die Absicht derjenigen Weisen erklären, welche die Verordnung aus Koheleth und Schir Haschirim nicht angewendet wissen wollten. Was Koheleth betrifft, so lesen wir Megillah 7 a.: rPnp id\x '’Dje p pycs? '■> nEx x\i P&y mosm? bsd ohm nx xeeo uw O’SPX PEPW '10XJ XPm “)EX “DpU n H 'ci “lO'Xi WB mm py Px ~oxi Pipe. R. Simon meint, man habe die Maßregel des „Verunreinigens" nicht auf Koheleth zu erstrecken, weil es die „Weisheit Salomo's" enthalte, d. h. es spräche sich mehr eine subjective Weltansicht Salomo's aus, es trage nicht deutlich das Gepräge eines inspirirten Buches, und werde daher wohl wahrscheinlich auch von der großen Volksmenge nicht als ein solches angesehen, so daß die Befürchtung, daß man heilige Spenden neben dasselbe als an einen heiligen Platz legen werde, wegfalle; doch darauf wird ihm entgegnet, daß ja von Salomon berichtet werde, er habe dreitausend Sprüche gedichtet, d. h. schon dadurch, daß Koheleth niedergeschrieben sei, documentire es sich auch in den Augen des Volkes als ein heiliges Buch, denn sonst würde es ebenfalls wie die Sprüche, die uns noch schriftlich an den von ihm gedichteten dreitausend fehlen, nicht der Welt durch Niederfchrerben ausbewahrt worden sein; die Verordnung habe sich mithin auch aut dieses Brich zu erstrecken. (Schluß folgt.) L erantNortlicue Redaktion: Dr. Lehmann. . Verlag der Le Konischen Hofhuchhandlung. I. Äortsleben's Buch- und Steiudruckerei in Mainz.