Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1872)
- Date
- 1872-09-04
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XU!, .tahraang. Zweite Beilage z« Rr. 36 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen« Deutschland. König i. O. Die in Darmstadt erscheinenden „Hessischen Volksblätter" (Landeszeitung) bringen in ihrer Nr. 198 unter „Stadt und Land" die Sitzung des Bezirksstrafgerichts vom 21. August und finden wir darin euren Passus, der ganz dazu angethan ist, uns auf eine nicht angenehme Weise zu frappiren. Es wird da nämlich mitgetheilt, daß in der Synagoge zu Habitzheim am Schlüsse des Gottesdienstes eine Beleidigung rrnd zugleich eine Schlägerei zwischen zweien, das Gotteshaus besucht habeuden/Statt gesunden hätte. Der Beschuldigte, der zwar leugnet, aber nach Allem überführt erscheint, hatte sich sonach der Körperverletzung und der Beleidigung schuldig gefunden, die dadurch erschwert erschien, dag sie au einem zum Gottesdienst bestimmten Orte vorfiel, während mildernd in Betracht gezogen wurde, daß der als zänkischer Jude bekannte Ankläger den Beschuldigten gereizt hatte. — Wir können nicht umhin, unsere Verwunderung über den Ausdruck „zänkischer Jude" auszusprechen, die um so mehr ihre Berechtigung findet, als wir in einem Staate leben, in welchem alle Confessisnen gleichgestellt sind, in welchem Jeder gleiche Pflichten, aber auch gleiche Rechte hat, in welchem der Jude und der Christ dieselben Ansprüche auf Gerechtigkeit und auf Gesetz haben. Wenn der vorliegende Fall unter denselben Umständen in einer Kirche vorgefallen wäre, würde es dann auch geheißen haben: „daß der als zänkischer Christ u. s. w.?" Wir glauben diese Frage im Sinne aller redlich Denkenden mit einem gewissenhaften „nein" beantworten zu dürfen und hoffen auch im Sinne der Leser dieser Blätter gehandelt zu haben, den betreffenden Fall der Oeffentlichkeit zu übergeben. Halten wir es doch für unsere Pflicht, alles Derartige, was un3 an unserer Ehre angreift, mit Entrüstung von uns zu weisen, glauben wir uns doch verpflichtet, mit aller Kraft und mit allem Feuer unserer Beredsamkeit für unser Interesse und für unsere Rechte einzustehen. Aus Bayern. ~C"6 nyi nnrr& ny. „Es gibt eine Zeit zum Schweigen und eine Zeit zum Reden." Eingedenk dieses weisen und gewichtigen Satzes des Königs Scllomou, erlaube mir eine zeitgemäße Ansprache an die israel. Heuen Religionslehrer zu richten, welche mit dürftigem Gehalte geduldig in ihrer bedrängten Lage ausharren, ohne auf den Fortschritt der Zeit zu achten, und wegen Gehalts-Aufbesserung bei der allerhöchsten Stelle zu petitionircn. Waren doch auch die isr. Elementarlehrer lange nicht den nichtisraelitischen Volkslehrern gleichgestellt, bis der sel. Lehrer Ullmann von Ermreuth in Oberfranken nach München reiste, sich persönlich bei dem ehemaligen Cultusminifter Sr. Excelenz Herrn v. Zwehl vorstellte und sein diesfallsiges Recht geltend machte. Seitdem genießen alle Elementarlehrer ohne Unterschied der Confession gleiche Rechte hinsichtlich der Aufbesserung, Alterszulage und Pension, was auch recht und billig ist. «DJ« “IPIN 3« ’J3 U^3 '3 Wir sind alle Kinder eines Vaters, Unterthanen eines Monarchen. Die isr. Religionslehrer meinen vielleicht, daß die Ministerial-Verordnung von 1828, welche die israel. Religionsschulen als Halbschulen betrachtet, nicht mehr zurückgenommen werden könnte. Gab es für die Israeliten ein härteres Edikt als das von 1813 mit seinem Matrikelgesetz und seinen schwer drückenden 35 Trabanten, an dessen Auflösung viele Reihen von Jahren vergebens gearbeitet wurde? dennoch wurde es durch '.a'vy ’J3D -ien» und Vertretung hoher Staatsmänner aufgehoben .-."3. Wenn bisher ny war, so ist jetzt^ ->337 ny. Müssen doch die Religionslehrer auch ^eminarien besuchen. Final- und Anstellungsprüfung machen, in ihrem Amte alle für Elementarschulen vorgeschriebenen Fächer unterrichten, warum soll man nicht bei gleichen Pflichten gleiche Rechte beanspruchen? jenn no7 rmy. Wenn die Sache etnftweUen vorbereitet für den künftigen Landtag, von einem tüchtigen Staatsmanne vertreten wird, ist der siegreiche Erfolg gewiß zu erwarten. Unsere gering besoldeten Rabbiner hatten einen ähnlichen Standpunkt; sie waren ebenfalls nicht den andern (Ltaatsdienern gleichgestellt. Der sel. Rabbiner Ehrlich machte nun eine diesbezügliche Eingabe beim hohen Landtage, die auch von dem berühmten und geachteten Advokaten H. Frankenburger in Nürnberg vertreten und kräftig unterstützt wurde, und wirklich ging der hohe Landtag darauf ein und genehmigte das Gesuch. Bekanntlich haben jetzt unsere Herren Rabbiner, deren Gehalt weniger als 900 fl. beträgt, jährlich vom Staate 200 fl. zu erheben. Ohne Zweifel gibt es auch noch für die Religionslehrer einen Weg zur Besserung, resp. zur Aufbesserung. Nur nicht nryn pni 3ir sondern lieber paxi p:n n*,Q“i3 -n rnn 7x1 nth Von einem wohlmeinenden W a br h ei ts freund.