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Der Israelit · 1872-09-04 · Heft 36 (4.9.1872) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 36 (4.9.1872)
Date
1872-09-04
Page
– (sequence 13)
Language
German
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In der Sitzung vom 9. August hat Herr Longpericr in der Akademie über die jüdischen Siegel in zwei Sprachen des Mittelalters gelesen: „Am Anfang seiner Reise im Jahre 1168 begegnet Binjamin von Tudela in Narboune dem Rabbiner Catonymus, Sohn des Todros, welcher von David abstammt, der von den Fürsten der Gegend Grundeigenthum im Besitz hatte, das ihm, wie der Reisende sagt, von Niemand gewaltthätig weggenommen werden durfte. Diese Stelle scheint sich auf eine Persönlichkeit zu beziehen, von welcher das Siegel herkommt, welches in der Sammlung des Cbarvet aufgefunden wurde. Dasselbe trägt aus jeder der veidcn Seiten einen Schild mit einem Löwen versehen, welcher den Stamm Juda vorstelleu soll und die Inschriften: Calonvmus, Sohn des Rabbi Todros (auf Hebräisch) und Seel Moumet Judeu de Nerbo (in der Landessprache). Anfangs des 14. Jahrhunderts aber war ein anderer Rabbiner, der den Namen Calonymus, Sohn des Todros (wahrscheinlich ein Enkel des ersten) führt, ebenfalls Chef, oder wie man damals sagte, König der Juoen von Narbonne. Er nannte sich gewiß Mometus, wie ein Schriftstück aus der kirchl. Urknndensammlung von Naibonne ausgezogen, beweist, von welchem Herr Longperier der Freundlichkeit des Herrn Archivars Mouynds in Aude eine Abschrift verdankt. Diesem zweiten Calonymus ist das Siegel, welches der Akademie präsentirt wurde, zuzuerkennen. Der Commissär Philipps des Schönen, Görard v. Cacrtonne, ließ zwanzig Häuser, die diesem mächtigen Führer der jüdischen Gemeinde gehörten, verkaufen. Diese Thatsache, zusammengenommen mit dem Siegel, bestehend aus einem den christlichen Adeligen ähnlichen Wappen, rechtfertigt die Behauptung von Binjamin Tudela bezüglich des Eigenthums des Naßi oder Fürsten der Juden in Narbonne. Das Perhandensem dieses Wappens ist in sicheres Judicium von der großen Wichtigkeit der Narbonnadischen Neßiim. Die von Philipp dem Schönen vollzogene Gewaltthat, 'n Bezug auf welche wir authentische Schriftstücke besitzen, beweist endlich einmal mehr, wie precär für die Juden im Mittelalter das Recht, Grundeigenthum zu besitzen war; es scheint, daß ihre Güter und Reichtbümer, damals für die Adeligen und Könige eine Art außerordentliche Bezugsquelle bildete, zu der man im Nothfall ohne Scrupel und mit Gewalt schritt. Binjamin Tudela sagt, indem er von den Befitzthümeru des Juden Calonymus spricht, daß Niemand dieselben mit Gewalt ihm wegnehmen dürfe: der naive Reisende hatte 511 sehr auf das gemeine Recht gerechnet, sagte Herr v. Longperier, und hatte die aus politischen Nützlichkeitsursachen vorhandenen Expropriations-Ordonnanzen nicht vorhergesehen. Bei Gelegenheit dieses Siegels zeigte Herr v. Longperier noch andere jüdische Siegel mit zwei Inschriften, welche den hebr. Namen der Besitzer auf der einen und den franz. Namen, welche dieselben in ihren Beziehungen mit den Christen angenommen hatten, auf der andern Seite trugen. So sehen wir, das; Mietet del Portal mit David, Sohn des Samuel u. Crescas mit Tobias, Sohn des Jsaks übereinftimmt. Verschiedene Texte, die vom Autor dieses Berichtes angeführt werden, zeigen, daß dwse Doppelnamen ganz allgemein bei den Juden in Frankreich in Anwendung gebracht wurden. Die Siegel, auf denen die Inschrift nur in einer Sprache ausgedrückt, wurden auch besprochen. Eines von ihnen, welches in ker Nähe von Müeon gefunden wurde, trägt den Namen Gervafins Judaeus: ein anderes hat die Inschrift: Jehiel, Sohn des Nienahem Hayem. Dieselbe stammen alle aus dem 13. u. 14. Jahrhundert. Sie finden sich äußerst selten und Herr v. Longperier hofft durch diese jcuie Veröffentlichung bewirkt zu haben, daß die Alterlhumskenmr von nun an ihre Aufmerksamkeit auf diese Specialität werfen werden. (Rev. isr ) ANZEIGEN. Vacante Lehrerstelle. | In Wolfskehlen bei Darmstadt ist die ]?n - und j Religionslehrerstelle sofort zu besetzen. i Der fixe Gehalt beträgt jährlich 300 fl. sieben- | einkünfte ca. 40 fl. Bewerber wollen ihre Zeugnisse einsenden an M. Oppenbeirrrer, Vorstand. Lehrlings-Gesuch. Für ein gemischtes Waarengeschäft, Sabbat und Festtage geschlossen, wird unter günstigen Bedingungen ein Lehrling gesucht. Franco - O fierten sub A. Nr. 1844 und an die Erped. d. Bl. zu richten.

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