Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1872)
- Date
- 1872-07-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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638 los. Jedes obscure Winkelblättchen, jeder federkritzelnde Scribent schimpft über die Juden so viel es Zeug hat; jeder Rumäne, und Leute, die es werden wollen —' wir verstehen darunter die siebenbürgischen Einwanderer, welche das unruhigste Element Rumäniens bilden — droht den Juden in Wort und Schrift mit Tod und Verderben. Während die Einen die Regierung beschuldigen, daß sie in so eklatanter Weise die Aufmerksamkeit des Auslandes auf die Vorgänge in den Donaufürftenthümern gezogen; während „Romanul" in alt herkömmlicher Weise poltert und tobt, daß Bismark dvrridle äiotu — sich der Juden als Avantgarde bedient, um Rumänien zu germanisiren, und als Beweis der Richtigkeit seines Ausspruchs betheuert, daß man in Bukarest mehr (?) deutsch spreche als in Wien und in Frankfurt am Main; während genanntes Blatt lamentirt, daß die Rumänen, selbst in dem Falle, als irgend eine garantirende Macht Rumänien militärisch okkupiren sollte, den Juden keine Rechte geben werden, kommen wieder andererseits die Anhänger der Regierung, die sogeuann-; ten „Weißen", und schieben Alles den „Rothen" in! die Schuhe und behaupten, daß seit den famosen Cir-! culären Bratiano's, mit Bezug auf die jüdischen Be- 1 wohner der Ruralcommunen, die Unruhen und Ber- , solgungen in Rumänien überhand genommen haben, und sich seit damals wie ein blutiger Faden durch die Geschicke des Landes ziehen. Ihr ganz bei Seite stehender Correspondent, der diese Hetzereien mit objektivem Blicke betrachtet, kann nicht umhin zu constatircn, daß sowohl die eine als die andere Partei die Schuld an den Judenverfolgungen in gleichem Maße trifft. Diese Verfolgungen sind übrigens nicht so neuesten Datums, wie man elwa glaubt; sie haben vielmehr historischen Hintergrund und das Alter von Dezennien bereits erreicht. Früher traten sie nur sporadisch auf und nicht in solchen Dimensionen; sie haben sozusagen Kunstpausen gemacht. Zur Bestätigung unserer Behauptung sei uns gestattet, um einige Jahrzehnte in der rumänischen Geschichte zurückzugreisen. Wir finden, daß es den Juden schon 1834 unter dem Hospodaren Alexander Ghika nicht gestattet war, Hotels, Schanklokale und Güter in Pacht zu nehmen und eine Minifterial-Verordnung — sie trägt die Nr. 7978 — vom Jahre 1835 verbietet den Tribunalen, Contracte über Grundverpachtungen an Juden zu legali'ircn. Eine Adresse der Kammer — damals Divan genannt — aus dem Jahre 1839, dann die sogenannten administrativen Dispositionen der Jahre 1839, 1840, 1843, 1845, 1850 und 1851 befehlen strenge Maßregeln gegen die Juden und die crwerblosen Fremden. Hierauf trat eine mehrjährige Pause ein im Erlassen von Gesetzen betreffs der Juden. Als Fürst Cusa im Jahre 1859 den Thron Ru- ' mäniens bestieg, ließ er sich's angelegen sein, die Juden , in Schutz zu nehmen; unter seinem Regime sind absolut . keine Judenverfolgungen vorgekommen. Er verstand es, die herrschsüchtigen, widerspenstigen Bojaren sowohl, als auch die damals kaum entstandene Czokoipartei — die jetzigen Rothen — im Zaume zu hatten. Als er nach Aufhebung der Robote auch den Juden die politischen! und civilen Rechte geben wollte, war es der damalige j Ministerpräsident Cogolnitscheano, der diesem Vorhaben; Opposition machte und meinte, es sei des Guten auf! einmal zu viel. Zu Ruhestörungen und zu Scencn, : wie sie in den letzten Jahren sich vor unfern Augen j abgespielt, kam es unter Cusa's Herrschaft nicht. Erst 1 am 5. Februar 1866 — 18 Tage vor der Abdankung Cusa's, als man schon wußte, daß es mit seiner Regierung zur Neige gehe, erließ der Minister Cretzulesko —- jetzt Minister für öffentliche Arbeiten — ein Circulär an die Distriktspräfekten, worin ihnen ausgetragen wird, die Ansiedlung der I uden in den Ruralcommunen nicht §u dulden. Kaum drei Wochen daraus mußte Cusa bei Nacht und Nebel das Land verlassen und die Regierung wurde provisorisch, wie männiglich bekannt,- den Statthaltern Lasca Catargiu (jetzt Ministerpräsident), N. Hamlambi und N. Gvldsco übertragen. Dieses Trifolium nun, im Vereine mit deni damaligen Kabinete — darunter C. A. Rosetti, das Oberhaupt der Rothen — brachte in der Kammer ein Projekt mit Bezug auf die jüdische Bevölkerung des flachen Landes ein; dieses Projekt hatte die Ausweisung der Juden aus den Ruralcommunen zum Thema und trug zehn Unterschriften, von denen drei der rotheu und sieben den andern Fractionen angehörten; es wurde von der Kammer dem Staatsconsilium und von diesem der Spezialcommission, resp. dem ultraconservativen Schriftführer Aristide Pascal, zur Berichterstattung übergeben. Mit Stimmenmehrheit ward benannter Vorschlag nachher angenommen und da waren es die „Weißen" - die jetzigen Ordungsmänuer, welche den Ausschlag gaben. Im Sinne dieses Kammerbeschlusses erließ am 6. September 1866 der damalige Miuisterpräsideitt die diesbetreffende Verhaltungsmaßregeln an die Präfecturen. Später erst so zu sagen post ^8<nrn — kam John Bratiano ans Ruder und er war es. der die strikteste Ausführung benannten Kammerbeschlusses handhaben ließ. Die letzten mit Judenhaß gespickten Circnläre, die Bratiano in dieser Angelegenheit erließ, datiren vom 7. und 34. April, dann vom 7. Mai 1867. Man ersieht aus obiger, flüchtig entworfener Skizze, daß die „Rothen" und die „Weißen" an den Judenverfolgungen und an deren Entstehungsursachen gleichen Antheil haben und daß der Judenhaß Hierlands seit ziemlich langer Zeit das Bürgerrecht erlangt hat und nun zu einer Reife gediehen ist, die das Schlimmste