Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1872)
- Date
- 1872-06-11
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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5*9 Seitdem ist das Gesetz je nach der Laune und den Neigungen der verschiedenen Communal-Behörden, zu verschiedenen Malen in latentem Zustande gelassen oder zeitweilig in Ausführung gebracht. Wie ein Damokles-Schwert hing das vernunftwidrige barbarische Gesetz, das merkwürdigerweise noch von keiner Regierung zurückczenommen worden — über den Häuptern der jüdischen Einwohner, bis es nun, vor einer Woche, dem Herrn Bürgermeister Gusti, wieder gefiel, es neuerdings aufleben zu lassen. Auf seinen Befehl begann die Razzia gegen die Dienstboten, .welche ihren Brvdherrn mit Gewalt entrissen, und außer Condition gesetzt wurden. Selbst Ammen wurden von den wimmernden Säuglingen entfernt. Die Dienstboten selbst, versammelten sich in der Primarie, und verlangten, jammernd und wehklagend die Erlaubniß zu ihren Brodherrn zurückkehren zu dürfen; die Juden zahlten ihnen pünktlich ihren Lohn, während die Ciocois sie zu schwereren Arbeiten anhielten und sie meist ohne Bezahlung aus dem Dienst jagten. Mittlerweile wurde infolge eines Competenz- Conflictes der zwischen dem Ministerium und dem Primär entstanden war, dieser seines Postens entsetzt und der Communal-Rarh aufgelöst. — Alle Dienstboten kehrten zu ihren Herrn zurück, und man glaubte nun, da an Stelle des sßrimars eine interimistische Commission die Gemeinde - Angelegenheiten leiteten, das Plackerei-Ende erreicht zu haben. Doch hatte man sich darin bitter getäuscht, denn schon am 8 d M. ließ die Primarie große Plakate in den Straßen afsichiren, welche sowohl die jüdischen Herren als auch die bei Juden in Condition stehenden Christen auflorderte, binnen 3 Tagen, dem Artikel 64 des Diener-Gesetzes, bei Strafe, Folge zu leisten. Der Artikel 64, in den Dienstbüchlein abgedruckt, lautet wörtlich: „Den christlichen Dienern und Dienerinnen ist es gänzlich verboten, bei Juden in Condition zu treten, und umgekehrt. Für jede Verletzung dieser Verfügung, erleiden die Diener eine Geldstrafe von 3 Francs oder eine eintägige Gefängnißstrafe, welche nach Umständen erhöht werden kann, und haben weder die Dienstherrn noch die Bediensteten ein Recht gegen etwaige, ans solchen Dienstverhältnissen entstandenen Unzulänglichkeiten, gerichtlich klagbar zu werden " Sie begreifen die Tragweite der letzteren Bestimmung und die ganze Ungeheuerlichkeit der Verfügung! Morgen ist der dritte Tag der Galgenfrist um — ich werde Ihnen über den weiteren Verlauf der Sache berichten. (Rum. Post.) Asien. Einem in London am 1. Juni eingegangen osfi-- cicllcn. Telegramm ans Jspahan zufolge wüthet die Hungersnoth in Persien schlimmer als je. Brod ist nicht zu haben. Bombay. Die Grundsteinlegung der neuen Elphinstone Hochschule fand am 3. Mai statt. Die Kosten des Baues werden sich aus 60,000 L. belaufen, zu welchen Sir Albert Sassoon 15,000 L. gegeben. Die Herren David S-.ssoon u. Comp, haben der „Alliance Jsr." 2000 L. zur Disposition gestellt, um mit dieser Summe ein passendes Schullocal für Israel. Kinder in Bagdad errichten zu lassen. (Jew. Chr.) Antiochia. Bei den jüngsten Erdbeben haben auch mehrere Israeliten Schaden gelitten. (Ci n g ef andt.) Es ist eine erfreuliche, dem Herzen wohlthuende Thatsache, daß die jüdische Wohlthätigkeit trotz der materiellen Zeitströmung nicht erlahmt, sondern eine immer rege, unermüdliche Thätigkeit entfaltet. Kauni ist es bekannt, daß in einer Gegend oder Stadt, und liege fie inl fernsten Winkel der Erde, Noth und Elend herrschen, so stürmen schon Tausende herbei, um ihr Scherflein zu sip-.L und -.Oii beizutragen. Um so mehr ist es aber zu beklagen, wenn Unwürdige und Betrüger sich den wohlthätigen Sinn edler Menschenfreunde zu Nutze machen und unter falschen Vorspiegelungen namhafte Geldsummen zu erschwindeln suchen. Ein solcher Schwindel ist nun die in Nr. 21 des „Israelit" veröffentlichte Sammlung des Cantors Moses Unger, der sich unrechtmäßiger Weise den Titel Rabbiner beilegt, für die „unglückliche Rabbinerfamilie in Kobylin". Schreiber dieses hat sich sorgfältig in Kobylin erkundigt und in Erfahrung gebracht, daß dort keine unglückliche Rabbinerfamilie cxistirt. Besagter Unger hat in seinen Unterstüyungsgesuchen den Namen des unglücklichen Rabbiners von Kobylin Baum genannt; aber ein Rabbiner dieses Namens ist niemals in Kobylin gewesen. Es mag zuweilen Vorkommen, daß sich Jemand ans falschen Namen in betrügerischer Weise Geld zu verschaffen sucht; daß aber Jemand, wie dieser Moses Unger, die Stirne yat, seine Betrügerei in einem weitverbreiteten Blatte zu veröffentlichen, das ist sicher eine unerhörte Frechheit, welche nicht genug gebrandmarkt werden kann. Für die grövlich Hintergangenen Spender, welchen daran liegt, wieder zn ihrem Gelde zu kommen, sei hier noch angegeben, daß Moses Unger sich nicht mehr in Jutroschin