Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1872)
- Date
- 1872-05-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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458 T Synagogen in Theater und Concertsäle umwandeln da kann das Individuum ja doch thun und lassen, was es will!!! Da braucht es ja den Gottesdienst nicht zu besuchen, da kann es auf den Genuß von Fleisch verzichten und so weiter!!! Aber besolden muß der orthodoxe Jude die reformistischen Pfaffen, muß durch seinen Beitrag ermöglichen, daß diese größten Feinde des Judenthums ihren Vernichtungskrieg gegen die heilige Religion Israels führen! Den größten Theil der Gemeindesteuern verschlingen in der Regel die dem Reformcultus errichteten Prachttempel, Orgel und Organisten, Chorsänger und der andere Firlefanz! Und die soll der orthodoxe Jude erhalten helfen — dagegen aber soll ihm die Erfüllung der Gebote unseres Gottes, die lediglich durch dem Religionsgesetze conforme Gemeindeinstitutionen, durch Schechitah, Mikwah, Religionsunterricht der Jugend rc. geschehen kann, unmöglich gemacht werden! Und das wäre kein Gewissenszwangs Dadurch, daß der Deutsch-Israel- Gemeindebund die Anträge des Herrn vr. Philippson zum Beschlüsse erhoben, hat er dem orthodoxere Judenthume gegenüber eine feindliche Stellung eingenommen; es darf sich daher keine orthodoxe Gemeinde ihm anschließen, und müssen die wenigen, die sich etwa bereits angeschlosscn haben, ausscheiden, wenn sie sich urrd ihren Kindern das höchste Gut Israels, die heilige Religion der Väter, unverfälscht und ungeschmälert erhalten wollen. Hluwänische Zustände. Mainz, 14. Mai. Das Entsetzliche der Lage unserer Glaubensbrüder in Rumänien übersteigt alle Vorstellungen. Die gräßlichsten Barbareien des Mittelalters wiederholen sich dort in unserm erleuchteten Jahrhundert, in einem Staate mit liberaler Verfassung. Wir geben in Folgendem das Begnadigungsdecret des Fürsten Carl und die Bemerkungen, welche die „Rum. Post" daran knüpft: Bukarest, 6. Mai. C a r l I. Von Gottes Gnaden und durch den Willen des Volkes, Fürst der Rumänen. Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Heil; Infolge des Rapportes unseres Ministers Staats- Secretär's am Departement der Justiz, Nr. 5,300; In Anbetracht der Uns unterbreiteten Empfehlung; Kraft der Uns durch den Art. 93, Abs. V. der Constitution, eingeräumten Prärogative; V^WMM«W»WWWP»»MW Haben Wir verordnet und verordnen Wir: Art. I. Wir begnadigen David Goldschläger und Rabbiner Alter Brandes, von der Gefängnißstrafe, zu der sie von dem Schwurgerichtshofe zuBuzeu, durch dieSentenz Nr. 91,872 verurtheilt sind. Art. II. Wir verwandeln die Zuchthausstrafe, zu der Israel Vaißmann, Abraham Praißmann und Ha im David durch besagte Sentenz verurtheilt sind, in zweijährige Gefängnißstrafe. Art. III. Unser Minister Staats - Secretär am Justiz-Departement ist mit der Execution des gegenwärtigen Decretes beauftragt. Gegeben zu Bukarest am 20. April 1872. Carl. Justiz-Minister G. Costa - Foru. Es wird aus dem obigen fürstlichen Decrete ersehen werden, daß Rabbiner Brandes und Herr Goldschläger begnadigt worden sind; sie wurden, wie wir hinzufügen können, sofort auf freien Fuß gesetzt, nach vier Monaten der größten geistigen Leiden, pecuniärcr Verluste und physischer Pein. — Den anderen Gefangenen , Abraham Praißmann, Haim David und I. Vaißman ist die ursprünglich dreijährige Zuchthausstrafe auf zweijähriges Gefängniß reducirt und verwandelt worden. Ein Rapport des Justiz-Ministers unterbreitete Seiner Hoheit die juridischen Gründe für die Nothwendigkeit dieser Reaction gegen die Ausführung der Verdicke des Schwurgerichtes. Nachdem Brandes und Goldschläger von aller Schuld darin freigesprochen werden, sagt der Rapport, daß die Schuld der anderen Gefangenen von dein Ausgange des Processes abhinge, der jetzt gegen den Commissär Hristea und den Interpreten Dropulo anhängig gemacht worden ist; cs müsse darin die Präjudicialsrage entschieden werden, ob cs in der Thal wahr sei, daß die ursprünglichen Geständnisse diesen drei Verurtheilten, nur infolge der ihnen aufgelegten Martern seitens Hristea's und Dropulo's, ihnen erpreßt worden seien. Daß die letzteren zwei infamen Verbrecher barbarische Martern ausgeübt haben, kann keinem Zweifel unterliegen. Die Enquüte-Commission der Regierung hat vor zwei Monaten diese Thatsache zur Genüge bestätigt, und sie beruht nicht allein auf den Aussagen der Gefangenen. Wenn übrigens die Geständnisse der Gefangenen während der Instruction berücksichtigt werden (wie es der Rapport thut), so müssen auch die Aussagen derselben vor der Enquöte- Commission und vor dem Schwurgerichtshose in Betracht gezogen werden. Was sagten