Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1872)
- Date
- 1872-05-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447551-2447569--10414-2466153- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
’ ,.4 m I. M'; •Jgjy'H-.|J- >. 1.1.IJM IUI, »UV^^^^^WWWWWWWWWWWWWWW * 376 richten, und der Jude mußte quauä msms verdammt werden. Die guten Bürger von Buzeu hatten sich zahlreich eingefunden, sie kamen in das Heiligthum der Justiz, bewaffnet mit Stöcken, Peitschen, Knitteln. Dicht gedrängt war der Saal, und auch auf dem Corridor und den Treppen standen sie Kopf an Kopf, erwartungsvoll der Dinge die da kommen sollten. Einige Darobanzen bildeten die Sicherheitswehr, welche dem drohenden Pöbel Respect einflößen sollte. Da erschienen aus Befehl des Präsidenten die fünf Angeklagten, die Opfer des Fanatismus und der Lynchjustiz. Welch ein schauerlicher Anblick! Verwittert, abgemagert und siech, stier blickten sie um sich, staunten sie die Richter in den Bauernkitteln an. Apathisch hörten sie die Verlesung der Anklageacte an. Da stand es drinnen, auf welche Weise die Richter von Ismail und die Anklagekammer von Fokschan es herausgekünstelt hatten, daß sie an dem in der Jsmailer Kathedrale begangenen Diebstahle mitschuldig seien. Der Dieb Silbermann erschien; ein Bursche von 24 Jahren, mit trockenen, steifen Zügen und Verworfenheit in den Augen. Die Anklageacte beschuldigte Silbermann, sich am Abend des 25. zum 26. Dezember heimlich in die Kirche .eingeschlichen, sich dort die ganze Nacht versteckt zu haben, daß er die Summe von 112 Ducaten aus einer Kiste durch Erbrechung derselben, und außerdem ein Löffelchen, ein kleines Kreuz und noch ein dem Gottesdienste geweihtes Gefäß entwendet habe, daß er die Kirche in der Nacht verunreinigt, und früh Morgens, als der Kirchendiener die Thür öffnete, sich mit den gestohlenen Gegenständen aus dem Staube gemacht habe. A. Preißmann, Schneidermeister, wurde zur Last gelegt, daß er den Silbermann, der bei ihm arbeitete, durch Versprechungen ermuntert hätte, den Diebstahl zu begehen; dasselbe wurde den übrigen vier Angeklagten zur Last gelegt. Es wird angeführt, daß man bei Vaißmann 60 Ducaten von dem gestohlenen Gelde unter dem Bette gefunden habe, und daß er seine Tochter dem Silbermann verlobt hatte. Daß Goldschläger den Silbermann auf der Straße getroffen und ihn ermuntert hätte, den Diebstahl zu begehen indem er ihn versicherte, daß in diesem Falle sein Name heilig unter den Juden werde, und daß der Rabbiner ihn in allen jüdischen Zeitungen preisen würde. Der Rabbiner wurde schließlich beschuldigt, daß Goldschläger vor ihm gesagt hätte, er werde den Dieb in allen jüdischen Zeitungen preisen, daß man einen Theil der gestohlenen Gegenstände in einem Abtritte des Hauses gefunden, wo neben 40 Familien auch zufällig der Rabbiner wohnte, und daß er in dem Augenblicke verhaftet wurde, als er im Begriff war nach Tultscha zu flüchten. Obige sind die Anklagsgründe. Sie stützen sich alle auf die Aussage Silbermann's, welche derselbe nachträglich widerrief. Das Verhör dreier Zeugen ergibt, daß Herr- Goldschläger am Tage, wo er Silbermann gesprochen haben soll, sein Haus nicht verlassen habe. Das Alibi wird also festgestellt, und damit fällt aller Anklagegrund gegen Goldschläger und somit auch gegen den Rabbiner weg. Der Dieb Silbermann legt nun ein vollständiges Geständniß ab. Er erzählt, wie er den Diebstahl begangen habe, ohne Jemand zu confuliren, und ohne von Jemand dazu ermuntert worden zu sein Daß er den Rabbiner und Goldschläger nie gesehen habe, daß er vom Poliz erchef entsetzlich mißhandelt und gezwungen worden sei, die anderen fünf Israeliten der Mitschuld zu zeihen; daß er in Rußland zum Christenthume übergetreten, und dann sich wieder als Jude gerirt habe, damit er Vaißman's Tochter, in die er sich verliebt habe, heirathen könne; daß er das Geld nur deshalb entwendet hahe, um seinem zukünftigen Schwiegervater zu zeigen, daß er Capital besitze; daß er diesem 80 Dukaten mit dem Bemerken zur Aufbewahrung gegeben habe, daß er es auf der Straße gefunden. Er erklärt ferner, daß er die entwendeten Gegenstände zueft im Boden eines verlassenen alten Hauses versteckt, dann aber in die Latrinen des Hauses, wo der Rabbiner wohne, selbst geworfen habe. Er betheuert förmlich, daß die Mitangeschuldigten ganz unschuldig seien, und er allein die Strafe verdiene. Die beschuldigten Israeliten sagen unter Thränen aus, daß sie von dem Diebstahl nicht die leiseste Ahnung gehabt hätten; sie schildern vor dem Gerichtshöfe, wie sie gezwungen worden feien, falsche Geständnisse abzulcgen und welchen entsetzlichen Martern sie unterworfen wurden. Der Staatsanwalt B o r s ch beschuldigt Silbermann als Autor des Verbrechens, erklärt aber, daß er, ob schon öffentlicher Ankläger, die anderen Israeliten vollständig frei sprechen, daß er die Anklage fallen lassen müsse. Er erklärt beschämt zu fein, daß die Richter in Ismail und Fokschani es wagen konnten, die Unglücklichen auf solche nichtssagende Gründe hin zu verhaften und in den Anklageznstand zu versetzen. Er fordert die Geschworenen auf, der Gerechtigkeit Genugthnnng zu geben, das Unrecht durch ein „Nichtschuldig" zu sühnen. Cr könne fein Gewissen nicht tödten. er könne die offenbare Unschuld nicht verdammen, obschon er öffentlicher Ankläger sei. Die Menschlichkeit,