Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1872)
- Date
- 1872-04-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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326 Das Fest der ungesäuerten Brode niscn an ist das erste von den v^v, oder Wallfahrtsfesten, an denen Israel hinauf zog nach Jerusalem, um vordem Antlitze des Ewigen zu erscheinen, und wird in der ganzen heiligen Schrift öfter erwähnt als die übrigen Festtage, wie es ja auch schon der Gesetzgebung auf Sinai vorangeht. Besonders zeichnet sich dasselbe dadurch aus, daß an ihm mehr Religionspflichten als sonst im Hause des Juden zu erfüllen sind. Denn kann auch das rrzs1? nr nicht mehr dargebracht werden, so wird dennoch, nachdem zuvor alle Vorschriften (aon) hinsichtlich des Wegschaffens alles Gesäuerten beobachtet sind, das Peßach-Fest in Israels Wohnungen als ein Familienfest gefeiert. Das „Programm" für die Peßach-Abeude erscheint so außerordentlich, daß unsere Rabbinen den Kindern die Frage in den Mund legen, warum solches stattsindet. Auch wir dürfen uns fragen, warum die Peßach- Abende bestimmt »ind im Familienkreise auf so ganz eigenthümlicher Weise zngebracht zu werden. Erzählen wir aber die Geschichte von deren Veranlassung, so erhalten wir gleich eine passende Antwort. Wir erfahren, daß die Peßachnacht einst die glücklichste für Israel gewesen, und allerdings ist dieselbe eines alljährlichen Andenkens würdig. In dieser Nacht ist Israel von irdischer Gewalt frei geworden, und cs darf sich dieser Freiheit freuen, so lange die Welt steht. Damals war es die rettende Hand des Allmächtigen, welche Israels Erstgeborene schützte; und so hat Gott sein Volk, von Ihm genannt vib” noa »ja, in jedem Drangsal beschützt, wofür wir Gott immer danken und loben mögen. In dieser Nacht waren es die B l u t t r o p f e n des Peßachlammes, das Zeichen für den Verderber die „Wohnungen Israels zu überschreiten," und zu jeder Zeit war es die Befolgung der heiligen Gebote, die Sittenreinheit zur Grundlage haben, welche die Juden oft behüteten, wenn irgendwo Epedemien herrschten '•.ü'v mso idup sagt der weise Salomo. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. Sie empfangen hierbei den Wortlaut der Erklärung, welche die Vorsteher zu Mergentheim auf die in diesen Blättern bereits mitgethcilten Fragen des Ministeriums abzugeben beabsichtigen, nachdem dieselbe trotz energischen Widerspruchs von Seiten des dortigen Rabbiners durch die Mehrheit der Gemeindegenossen gebilligt worden ist. „Ueber den mit Hohem Erlasse vom 12. Februar dieses Jahres an das Kirchenvorsteheramt gelangten „vorläufigen Entwurf eines Verfafsungsstatuts für die israelitische Kirche" hat dieses mit dem Ernste und der Umsicht, welches dieser hochwichtige Gegenstand erfordert, Berathung gepflogen und hierauf beschlossen: I. Auf die in dem Eingangs erwähnten Erlasse vorgelegten Fragen zu erklären: k^Daß das Kirchenvorsteheramt mit dem wesentlichen Inhalte dieses Entwurfs nicht einverstanden ist. 2) Daß mit dieser Auffassung des Kirchenvorsteheramts auch die Mehrheit der hiesigen Gemeindegenossen übereinstimmt. II. Diese feine Erklärung durch Folgendes zu motiviren; 1) Das Kirchenvorsteheramt ist zunächst nicht einverstanden mit den §§. 33. 34, 35, 36 u. a. tu., die Zusammensetzung der Oberkirchcnbehörde betreffend. Nach §• 33 wird der engere Rath dieser Behörde vom König ernannt; der Kern derselben ist also wie bisher eine Staatsbehörde. Das Institut des weiteren Rathes, welches die Kirche rcpräscntircn und eine Verbesserung des bisherigen Zustandes sein soll, ist aus verschiedenen Gründen als illusorisch zu betrachten; denn a. Die zwei Rabbinen, welche im weiteren Rathe sitzen, werden wohl mit der ihnen Vorgesetzten Behörde, dem engeren Rathe, gehen, ganz abgesehen davon, daß in den vom Staate angestellten Rabbinen nur Staatsdiener und nimmer Repräsentanten der Kirche zu erblicken sind. b. Die sechs gewählten Delegirten stehen also, auch wenn sie völlig einig gedacht werden könnten, der geschlossenenen Phalanx von neun Stimmen entgegen. Ja, selbst wenn inan die zwei Rabbinen auf der Seite der Delegirten sich denkt, müßten Letztere dem engeren Rathe gegenüber immer unterliege», wenn auch nur zwei Delegirte mit diesem stimmen. Es ist darum vorauszusehen, daß die Vorschläge des engeren Raths auch im weiteren Rathe immer siegen werden, das heißt mit anderen Worten, daß auch in Zukunft eine Staatsbehörde die Angelegenheiten der israelitischen Kirche leiten wird und die Kirche nur eine Scheinrepräsentation hat. e. Uebrigens ist es bei der beabsichtigten Bildung von sechs Wahlkreisen, wodurch sehr verschiedenartig gesinnte Gemeinden werden znsammenger.ogen werden können, gar nicht möglich, daß ein Delegirtenkörper zufammenkommt, der die religiösen Gesinnungen der Gemeinden richtig erkennen läßt und zum Ausdruck bringt. Es wird vielmehr die künstlich hergestellte Mehrheit schon bei der Wahl der Delegirten die Minderheit derart beherrschen, daß diese nicht einmal ihrer Gesinnung Ausdruck zu leihen vermag. Ans religiösem Gebiete erscheint aber eine derartige Beherrschung durchaus verwerflich.