Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1871)
- Date
- 1871-12-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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924 „Kraft des aus Schönbrunn 22. October l. I. dairrten allerh. Beschlusses Sx. kaiserl. und apostol. königl. Majestät habe ich Die akerMädigste Ermächtigung erhalten, im Einvernehmen mit tcm MÄisterrathe folgende Verfügung zu treffen: ' Da vermöge des Reichstags-Beschlusses vom 18. März 1870 und der auch (P. T.) Ihnen zur Genüge ' bekannten, in erwähntem Beschlüsse enthaltenen Prinzipien, ’ .eine zwanglose Durchführung der Constituirung im Sinne || der Israel. Congreh - Statuten und Beschlüße vom I. W- 1868/1869 ausgeschlossen wurde—ist die Annahme oder Nichtannahme derselben dem auf religiöser und |*|.* Gewissensüberzeugung beruhenden freien Willen der isr. 7 LWdeshürger anheimgestellt worden. f . w Der Reichstags-Beschluß vom 30. März 1871 hat! hingegen — unter Aufrechthaltung obiger I' -Prinzipien — das Ministerium aufgefordert, die f; von Seiten der Eongreßler und der der orthodoxen Wraeliten dem Reichstage unterbreiteten, die Israel. |. Glaubensangelegenheit von verschiedenen Gesichtspunkten I, erörternden Petitionen zu studiren und bei eventuellen % -Verfügungen betreffs Organifirung der jüd. Confessions- » Angelegenheit in Rücksicht zu ziehen! Unter solchen Umständen und nachdem die von dem, tz die Interessen der orthodoxen Israeliten vertretenden | Hitör-Vereine — nach vorher erfolgter Anzeige — ein- I lbMlfene Versammlung, ein Organisations-Statut aus- - -gearbeitet, welches von einer namhaften Anzahl Gemeink den thatsächlich angenommen und auch dem Ministerium tunterbreitet wurde, gegen welches von adrniniftrativem 7 oder ftaatsoberauffichtsrechtlichem Gesichtspunkte keinBe- - / Lenken vorhanden, das Ministerium hingegen in eine Kritik der in demselben allegirten Religionslehren und 7 -Normen, als ausschließlich auf Gewissensüberzeugung %. beruhenden Religionssatzungen sich nicht einlassen kann: 7 ist die Constituirung im Sinne des erwähnten und unf tcr '/. beigeschloffenen Organisations - Statuts für Dieijenigen, die dasselbe annehmen wollen, hiemit gestattet 7 und zwar ohne daß die resp. Gemeinden in '*:■ dieser Beziehung vorher eine Erlaubnis 7 uöthig hätten. 7- Hievon werden (P. T.) Sie behufs Daruachach- 7 lang mit dem Bemerken verständigt, daß die in Pesth- : Ofen besindliche siebengliedrige Durchführungs-Commission, deren Mitglieder von erwähnter Versammlung zu diesem Ende gewählt wurden, zwischen der Regierung! und den im Sinne erwähnten Organisations - Statuts constituirten Gemeinden provisorisch als Vermittelungs- : Organ bienen kann." ' \ „Es wäre überflüssigbemerkt hierzu das „Trad. i Judenth.", „hier all die Vortheile hervorzuheben, welche 7 rus dieser erfreulichen Errungenschaft für Gegenwart : / mb Zukunft unter göttlichem Beistände zu Gunsten des 7 j mhren Judenthums erwachen. Es braucht kein Jude 7/ >. mehr der Gemeinde seines Ortes anzugehören, sobald deren Institutionen mit seiner religiösen Ueberzeugung collidiren. Jeder einzelne Jehudi, der das Unglück hat, in einer neologen Gemeinde zu wohnen, kann sich einer ihm beliebigen orthodoxen Gemeinde anschließen. Jede Gemeinde oder orthodoxe Fraktion, welche auf Grundlage des jüdisch-orthodoxen Organisations- Statuts sich constituiren will, kann dies sofort thun ohne hiezu erst irgend welche behördliche oder ministerielle' Bewilligung zu benöthigen; sie kann dies sofort thun, ohne von Seiten der neologen Gemeinde zu irgend welchen Leistungen zu Gunsten ihrer Institutionen gezwungen werden zu können. Alle Streitigkeiten in cultueller und gemeindlicher Beziehung werden nunmehr von einem jüdisch - orthodoxen Schiedsgerichte einzig und allein m*n pi 's vy ansgetragen werden, wie dies y"j 0'»npn wroux 'oo war. Die Schulen und die Erziehung unserer Kinder sind gottlob vor allen Einflüssen der Neologie sichergestellt u. s. w. u. s. w. Das Chanuka-Fest nahet. An demselben feiert das Haus Israel eine wunderbare göttliche Rettung, die bereits vor Jahrtausenden ftattfand. Die göttliche Rettung, die dem wahren Juden - thnme in diesem Momente zu Theil geworden, ist nicht minder groß, nicht minder bedeutungsvoll; damals handelte es sich um Reinigung des unpn, jetzt um Reinigung des bj/d tenp-s, der Synagoge! . . . i Hoffen wir daher, daß unsere Nachkommen auch des gegenwärtigen „Neß" selbst nach Jahrtausenden - noch * eingedenk fein werden. Denn solange diese göttliche Rettung dem Gedächtnisse unserer Nachkommen eingeprägt bleiben — werden diese gewiß nicht aufhören, für das wahre Judenthum mit wahrhaftem Makkabäer-Muthe einzustchen! Um alles Uebrige haben wir uns nicht zu kümmern. Die göttlicheHilfc ist uns ja für alleZeiten zugc sichert!" Indem wir diesen Sieg der guten Sache mit unendlicher Freude begrüßen, können wir uns doch eines Gefühles der Wehmuth nicht erwehren, wenn wir a'rr die eigenen Zustände denken. In Deutschland hat bis jetzt nur die orthodoxe Separat-Gemeinde in Carlsruhe Aehnliches erlangt. In Breslau, Frankfurt a. M., Mainz, Berlin, Wiesbaden, Darmstadt rc. müssen die Orthodoxen zu den Cultuskosten der Reformgemeinden steuern, außer in Frankfurt und Mainz haben sämmtliche orthodoxe Separat-Gemeinden nicht einmal Corporationsrechte erlangen können; ja, in Wiesbaden und Darmstadt müssen die orthodoxen Israeliten Trauungen k. von dem Resormrabbincr vollziehen lassen oder unter schweren Kosten und oft peinlichen Umständen in's Ausland wandern. Ja, in Wiesbaden hat die Regierung die von der orthodoxen Gemeinde gegründete Religio nsschule unter die Aussicht des Reformrabbiners gestellt.