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Der Israelit · 1871-09-27 · Heft 39-40 (27.9.1871) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 39-40 (27.9.1871)
Date
1871-09-27
Page
– (sequence 20)
Language
German
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546 scheine auf Israeliten, und das Gericht besorgt die Eintreibung; ja Schuldscheine, die vor 15—20 Jahren ausgestellt worden seien, schreiben sie sich auf Juden, berechnen Zins und Zinseszins bis es eine große Sumnie ist; kann der Jude nicht bezahlen, so muß er entweder sein Haus verlassen, oder zum Mohamedanismus übertreten, oder sich in ein anderes Land flüchten. Die Steuern werden bis aufs Unerträgliche getrieben; die Beamten schalten da nach Willkürr. Der König hat auf unsere Vorstellung befohlen, daß man uns die gesetzlichen Steuern verringern dürfe; allein die Steuerbeamten kehren sich nicht daran, ja sie setzten den Juden, der die Klage vorgebracht, ins Gefängniß und belegte die Gemeinde mit einer Geldstrafe. Die Zollbeamten dringen unaufhörlich in die Gewölbe der jüdischen Kaufleute, um auf noch nicht verzollte Waare zu fahnden, und belegen nach Gutdünken verzollte Waare mit Beschlag. Geht ein Jude zum Mohadanismus über, so erbt dieser das Vermögen seiner sammtlichen Verwandten, und verschwindet einmal ein Mohamedaner, dann ist unsere Lage ganz und gar schrecklich, gleich heißt es, die Juden haben ihn umgebracht.^—Uebrigens ist daselbst, nach dem Schreiben, nicht für den Unterricht selbst in der Religionswissenschaft gesorgt. Die Gemeinde ist unbemittelt. A N Z £ IV Bekanntmachung. Nach dem Wunsche der Herren Gebrüder Schwa rz, früher in Egenhausen, nun in Würzburg, als Gründer zweier Frei Plätze in der hiesigen israel. Waisenanftalt, soll nunmehr zu Anfang des Wintersemesters auch der zweite Freiplatz durch einen inländischen isr. Waisenknaben besetzt werden und ein etwa mit den Gründern verwandter Waisenknabe den Vorzug erhalten. Bewerbungsgesuche um gedachten Freiplatz sind innerhalb 3 Wochen portofrei einzusenden und folgende legale Zeugnisse beizuschließen: 1) Ein Geburts-, Domicils- und Leumunds-Zeugniß mit besonderer Angabe, daß der Bewerber in legaler Ehe gezeugt worden ist. 2) Ein Gesundhcitszeuguiß. 3) Ein Schulzeugniß. Waisenknaben, die das 6. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben oder das 11. Lebensjahr schon überschritten haben, können die Aufnahme nicht erlangen. Weder zu den Bewerbungsgesuchen noch zu den Zeugnissen bedarf man des Stempelpapiers. Fürth, den 18. September 1871. Die Administration der isr. Waisen-Anstalt. Om der Special-Gemeinde Kerpen bei Bergheim ist die iyj Lehrer und Cantorstelle sofort zu besetzen. Jährliches Gehalt 240 Thlr. nebst freier Wohnung. Qualificirte Bewerber wollen sich baldigst an den Vorsteher Moses Leiser in Kerpen wenden. Der Vorstand A. Cohen. I G E N. Bildungsanflalt jür jüdische Lehrer in Hannover. Der Unterricht im nächsten Semester beginnt den 11. October d. I., zu welchem Aufnahme neuer Schüler stattfindet. Anmeldungen sind einzureichen bei dem Landrabbiner Dr. Meyer oder bei dem Unterzeichneten. Hannover, den 18. Sept. 1871. Dr. S. Arensdorff, Oberlehrer. in geprüfter Lehrer wird zu baldigem Eintritt für die hiesige Gemeinde gesucht. Anmeldungen mit Beifügung der Zeugnisse sind zu richten an Salomon Lok» in Münstereifel. CJüt einer Universitätsstadt Süddeutschlands wird für <v3 eine Familie ein religiöser tüchtiger Hauslehrer, der auch in den modernen Sprachen bewandert und dieselben mit gutem Erfolg zu unterrichten versteht unter günstigen Bedinguugeu sofort zu eugagiren gesucht. Franco-Osferten nebst Befähigungs-Ausweis besorgt die Expedition d. Bl. sub Nr. 1454. ^Han wünscht Verbindung mit Lehrern, Einnehmern, Angestellten behufs Mittheilung geeigneter Adressen von vielen kleinen Orten zur Verbreitung eines neuen Werkes. Näheres auf frankirte Anfragen an die Expcd. d. Bl. sub Nr. 1459.

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