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Der Israelit · 1871-09-06 · Heft 36 (6.9.1871) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 36 (6.9.1871)
Date
1871-09-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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68 4 derlicher Gesinnung wollen wir sie empfangen, — wir können aber keinen Schritt zu ihnen hin thun. Es ergibt sich hieraus, daß eine jede Vereinigung zwischen gesetzestreuen Juden und den Anhängern jeglicher Reformftaction nur dann möglich ist, wenn von dieser Seite förmlichst und aufrichtig zugestanden wird, daß jegliches gemeinsame Thun in vollstem Einklänge mit dem Geiste und den Bestimmungen des in dem »SchulhanAruch" codiftzirten Gesetzes stehe und in jeder Handlung, jeder Antrag, jeder Beschluß u. f. w. ungiltig sei, wenn diese völlige Ueberstimmung mit dem erwähnten Gesetze mangeln. Liegt nun von den Bmründern des israelitischen Gemeindebundes eine solche Erklärung vor; läßt es sich erwarten, daß sie eine solche abzugeben Willens und geeignet sind, den Geineindebund unter die Herrschaft des „Schulhan Aruch" zu stellen; oder aber ist dieser Bund ein solcher, daß er weder jetzt noch — wie aus seinen Zwecken erhellen könnte — später mit Dingen, welche auch nur im Entferntesten mit dem Religions- Gesetze in Verbindung stehe, oder von demselben bedingt werden könnte, irgend etwas zu thun hätte? Der Gemeindebund verdantt seine Entstehung der Leipziger Synode^) und seine Gründer und Leiter, welche allerdings kläglicher Weise die Gemeinsamkeit oder gar Jndentität mit der Synode ablehnen, sind doch zum großen Theile Mitglieder der Synode gewesen, oder stehen mit ihrem Handeln und ihrer Gesinnung, so viel begannt, nicht aus dem Boden des Jndenthums. Es ist deßhalb nichts weniger als unklar, daß der Gemeindebund in unjüdischem Geiste geleitet werden wird und hat es darum auch fast gar nichts Auffälliges, wenn der Reiseapostel desselben, Herr Referendar Wachtel, kürzlich an einem Sabbath in Fulda für den Anschluß der dortigen Gemeinde wirkte und an demselbeii Sabbat weiter reiste. Die Ehrlichkeit der gegenwärtigen Leiter muß anerkaiint werden, daß sie einen Mann delegiren, der so wenig Hehl aus seiner Gesinnung und dadurch aus der Gesinnung, in welcher der Verein geleitet wird, macht. — Dagegen will es gar nichts verschlagen, wenn der Vorsitzende desselben in der jüngsten Generalversammlung die fade, witzig sein sollende Behauptung auft'tellte: die Orthodoxen haben sich überzeugt, daß der Gemeiiidebnnd nicht treife (oio!) sei! — eine Aeußerung, welche allein schon geeignet ist, gerechte Befürchtungen wach zu rufen. — Freilich ist wiederholt es ausgesprochen worden: der Bund habe mit der . Religion, mit dem Religionsgesetze Nichts zu thun und hin und wieder ist man auf der Seite der Gesetzestreuen durch diesen Ausspruch nicht abgeneigt, sich dem Bunde anzuschließen. Dem ge¬ *) Anm. der Red.: Dem ist nicht ganz so; derGememdebund verdankt sein Entstehen lediglich Herrn Moritz Kohner in Leipzig. genüber muß aber mit Entschiedenheit betont werden, daß ein Bund von jüdischen Gemeinden eine Vereinigung religiöser Körperschaften darsteüt. Die jüdischen Gemeindelt sind keine politischen, sind vielmehr religiöse Corporationen zur Verwirklichung lediglich religiöser Zwecke; eine Vereinigung solcher Religionsgenofsenschaften kann doch unmöglich durch diese Vereinigung jenen religiösen Character aufheben. Man wird einwenden, diese Vereinigung beziele humane Zwecke z. B. Regulirung des Armenwesens u. dgl. m. Man vergißt aber in diesem Falle, daß das Armenwesen, wie alle humanen Veranstaltungen im jüdischen Kreise aus heroorrageno religiöser Basis beruhen muß, nach ganz bestimmten Vorschriften in echt jüdischem Geiste zu normiren ist, und daß ein himmelweiter Unterschied ist zwischen der jüdischreligiösen Humanitätsübung und der im unjüdischen Sinne, nach unjüdischer Anschauung gehandhabten Mildthätigkeit. Möge ein kleines Beispiel dieses klar stellen. In Hannover, dem Wohnotte des Schreibers dieser Zeilen, war seit Decennien der Brauch, daß d'e armen Durchreisenden am Freitag-Abend und Sabbat-Mittag auf Gemeindekosten gespeist wurden. Seit ein paar Jahren, wo nach dem Ableben des das Armenwesen verwaltenden zweiten Vorstehers ein anderer dieses Amt bekleidete, welcher seine humanen Anschauungen nicht aus dem jüdischen Religionsgesetze, sondern aus moderner nationalökonomischer Weisheit schöpfte, wurde diese Speisung der Armen eingestellt. — Es war nun bei dem Repräsentanten-Collegium kürzlich bei Feststellung des Budgets der Antrag eingebracht worden, von den dem zweiten (Armen-) Vorsteher zur Verfügung für Arme gestellten 1500 Thalern die zur Speisung am Sabbat und Freitage erforderliche Summe von p. m. 200 Thaler zu bestreiten und daraus hingewiesen, wie die Speisung der Annen am Sabbat älteste religiöse Gemeindepflicht sei u. s. w. u. s. w. Lediglich „aus Princip" wurde dieser Antrag abgelchnt und nur die Hälfte für „besonders würdige" Fremde ausgeworfen. Man sprach es aus, daß man dnrch dieses Nichtgewähren der Speisung dem Wanderbetteln entgegenwinen wolle und alle und jede Hindeutung auf das Widersinnige dieses Mittels, der Hinweis, daß man durch die Speisung jedenfalls etwas Gutes übe, daß dadurch Hungrige gesättigt werden und jeglicher Mißbrauch mit einer solche« Gabe vollständig ausgeschlossen fei, scheiterte an dem Principe, welches dre altjüdische Vorschrift nicht anerkennen wollte. — Dabei muß bemerkt werden, daß Hannover nicht unberechtigt als eine retattv wohlthätige Gemeinde gilt und man daselbst noch nicht so fanatisch neologisch gesinnt ist, wie an manchen andern Orten. (Schluß folgt)

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