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Der Israelit · 1871-08-16 · Heft 33 (16.8.1871) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 33 (16.8.1871)
Date
1871-08-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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629 Berlin. Vor einigen Wochen, am Sterbetag Graes es, legte, wie damals mitgetheilt, die hiesige medicinische Gesellschaft auf dem Grabe des berühmten Todten einen Lorbeerkranz nieder, bei welcher Gelegenheit der Vorsitzende der Gesellschaft, Geh. Rath von Langend eck einige Worte der Erinnerung sprach. Diese wenigen, warmen und anerkennende Wotte haben eine Geschichte, die vielleicht nicht ganz unwerth der Mit- Iheilung ist. In der medicinischen Gesellschaft war, als die Feierlichkeit beschlossen wurde, gleichzeitig bestimmt, daß der Vorsitzende, Geh. Rath v. Langendes, die Festrede halten sollte. Eine solche Bestimmung ist jedoch bei einem vielbeschäftigten Arzte eine zweifelhafte Sache, und so zeigte denn auch am Tage vor der Feierlichkeit Geh. Rath v. Langenbeck den Mitgliedern durch Circular an, daß er verhindert sein werde und daß der zweite Vorsitzende, Geh. Rath Traube, an seiner Stelle sprechen werde. Zum Erstaunen der Mitglieder war aber am andern Tage doch Geh. Rath v. Langenbeck am Grabe und hielt die Rede; er hatte, wie wir nachträglich erfuhren, es möglich machen müssen, zu erscheinen, da die kirchlichen Behörden es verweigert hatten, dem Geh. Rath Traube die Erlaubniß zu erlheilen, an dem Grabe seines dahingeschiedenen Freundes u. Collegen zu sprechen, weil er ein Jude ist. Schippenbeil. Nach dem zweiten Rechenschaftsbericht über das Israelitische Provinzial-Waisenhaus für Knaben und Mädchen in Ostpreußen zu Schippenbeil, welches am 16. September 1868 mit der Aufnahme von 4 Waisen: 2 Knaben und 2 Mädchen , eröffnet wurde, zählt dasselbe bereits 10 Zöglinge: 4 Mädchen und 6 Knaben; 3 Knaben haben sich dem Handwerkerstände gewidmet, einer ist zu einem jüdischen Bäcker, der zweite ebenfalls zu einem jüdischen Kürschner in die Lehre gegeben rc. und emer mußte entlassen werden, weil er geistesschwach war. Die Einnahmen betrugen 2124 Thlr. Das Vermögen desielben besteht in 5000 Thlr. Obligattonen und in 2700 Thlr., die zinslich angelegt find. Bad Soden, den 23. Ab. 5631. Ich gehöre zwar nicht zu den »Männern von Autorität", aber zu denen von unzweideutiger Gesinnung, und fühle mich darum in Ihrer Aussorderung: über die hochwichtige Angelegenheit des „Gemeindebundes" Vota niederzulegen, mit inbegriffen. Mangel an Gesundheit verbietet Nlir leider, über diesen Gegenstand so ausführlich, als ich gern möchte, und als er es in Wahrheit verdient, mich auszulafsen; cs ist dies aber im Grunde. genommen auch gar nicht nöthig. Ihre Frage: „Sollen wir uns diem Gemeindebunde unter gewissen Bedingungen anschließen?" muß entschieden bejaht werden, wenn unter diesen „gewissen Bedingungen" gemeint ist: Daß die abzufassenden , oder bereits abgefaßten Statuten des zu gründenden Gemeindebundes einigen der anerkanntesten gesetzestreuen Autoritäten zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt, und in deren endglitiger Fassung, nebst erster Aufforderung zum Beitritt, an sämmtliche Gemeinden Deutschlands versandt werden sollen. Es gibt, meiner Ansicht nach, keine einzige jüdische Gemeindefrage, die nicht iudirect wenigstens eine religiöse wäre, und um dieses Umstandes willen ist die eben gestellte Forderung eine unerläßliche. Wre würden mit Einem Male au die vielen, nur zu sehr berechtigten Scrupel schwinden, wenn beispielsweise §. 1. der Statuten lauten würden: „Der Gemeindebund steht auf dem Boden des Schulchan Aruch, u. darf keine Anordnung treffen, die den Lehren u. Vorschriften desselben zuwiderläuft!" Wie würde das Verträum sich mit Einem Male einfinden, wenn ein anderer §. feststellen würde, daß unter den Leitern des Gemeindobundes jederzeit so und so viel, streng gesetzestreue Männer (oder Rabbiner) sein müffen, deren Vota Men« irgend welche beabsichtigte Institution von Seiten Der anderen leitenden Mitglieder entscheidend ist! So lastge hingegen von Augsburger Synodcmitgliedern mit hohlen Phrasen und nicht die geringste Garantie für die Zukunft bietenden Versicherungen um die ' Gunst der orthodoxen Gemeinden geworben wird, so lange auch wird kein gesetzes- und gesinnungstreuer Rahbiüer mit gutem Gewiffen sich anschicken können, mit Mört und That für die Förderung dieses dem Hudenthuhre sehr schädlich werden könnenden „Bundes" thatig zu sÄn, und nur nebenher sei es erwähnt: Daß der Schreiber dieser Zeilen eben deßhalb mit dem ganzen, ihm zu Gebote stehenden Einflüsse dem Beitritt der Dürkheimer Gemeinde, der, auf Drängen des Vorstandes hin, schon vor zwei Jahren erfolgen sollte, bis zur Stunde verhindert hat. Dr. Adolf Salvendi, Bezirks Rabbiner. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Dem Vochande der hies.isr. Gemeinde wäre es erwünscht gewesen, wenn ein Führer der Orthodoxen diese Richtung auf der Synode vertreten hätte. Herr Baron Königswarter erbot sich, 100 fl. aus seiner Tasche für den genannten Zweck zu zahlen. Doch waren die an der Spitze stehenden Orthodoxen so klug und vermieden, in richtigem Verständnisse der Sache, die ihnen gestellte Falle, indem sie jede Betheiligung an dieser Synode «fc lehnten. 3 t a l i t tu More«), 1. August. Es ist schon früher öfter die Rede gewesen von einem jüdischen Knaben, Namens Giuseppe Com, der un Jahre 1860 von der iS

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