Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1871)
- Date
- 1871-07-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Dr. Fürst, Rabbiner in Bayreuth. Dr. Wiener, Rabbiner in Oppeln. Dr. Holdschmidt. Rabbiner in Leipzig. Letigsberg, Rabbiner in Fellheim. Dr. Zeiger, Rabbiner in Berlin. Dr. 3t. Nrüll. Rabbiner in Frankfurt a. M. Dr. &. Rrüss Rabbinatscandidat. Dr. Hochstadter, Bezirksrabbiner in Bad Ems. Löw. Rabbiner in Szeged in. Witt fcfjöfcr, Rabbiner in Floß. Dr. Engelbert, Rabbiner in St. Gallen. Dr. Wassermann, Rabbiner in Müh ringen. Dr. Dreifuß, Landesrabbiner in Meiningen. Dr. Zilberstein, Rabbiner in Buttenhausen. Wechsler, Landesrabbiner in Oldenburg. Dr. H. Pogetstein, Rabbiuer in Pilsen. Dr. Zrünebaum. Bezirksrabbiner in Landau. Dr. Lub, Rabbiner in Berlin. Dr. Adler, Landesradbiner in Cassel. Dr. Hirschfelb. Errabbiner von Augsburg. Weimann, Rabbiner in Buchau. Ihr treuen Gläubigen in Israel! Ein Mittel ist Euch geboten, diesem Synodenunfug ein für alle Mal zu steuern. Seht, in Folge der „Erklärung" der gesetzestreuen Ravbinen sind von den in Leipzig erschienenen 83 Synodlern 60, sage sechzig, nicht nach Augsburg gegangen. Wenn Ihr nun Ernst macht und wirklich eine Agitation gegen die Fürst, Settgsberg, Höchstädter k. in's Leven ruft, wenn Jhr's durchsetzt, daß auch nur Einer in Folge seiner Synodal - Thätigkeit seines Amtes entsetzt wird, so wird's mit dem Synodenschwindel aus immer zu Ende sein. Oder wollt Jhr's erleben, daß die Synode, wie ihre Muhme, die Rabbinerconferenz in Amerika, den lieben Herrgott wegdecretirt d Laßt Euch nicht durch falsches Mitleid beirren! Diese Menschen können ja nach Amerika gehen, wenn sie für Deutschland unmöglich geworden sind. Möge der Eifer des Gottes Zebaoth Euch beseelen — my p-pp lyoan in“)’ Dyn biv. Aertungsuaehrichten und Gorrefpondenzen. Palästina. Augsburg, 18. Juli. In der sogenannten 2. israelitischen Synode hatte gestern der Präsident zum Zwecke der baldthunlichsten Erledigung aller Vorlagen eine Reihe von vertraulichen Vorberathungen im Gasthof „Zu den 3 Mohren" veranlaßt und die noch nicht erledigten Anträge vorgetragen, debattiren und je nach ihrer Wichtigkeit Commissionen von 3 oder 6 und 9 Mitgliedern zutheilen und versuchsweise darüber abftimmen lassen. Es konnten deshalb in der gestrigen öffentlichen Vormittagssitzung besondere Commissionen für Cultus, Ritus, Unterricht und eine eigene Einberufungs-Commission eingesetzt werden. Für folgende, theils in der vorigen Synode, zumeist jedoch in dieser gestellte, gedruckte und ungedruckte Anträge einzelner Mitglieder wurden hierauf eigene Commissionen erwählt, theils wurden sie schon bestehenden überwiesen und zwar: ein Antrag des R. Dr. Fürst aus Bayreuth, die Vorrechte und Pflichten der Aronisten, weil das Priesterthum in Israel erloschen, für ungiltig zu erklären; des Dr Wiener aus Oppeln die Ermöglichung der Theilnahme der Schüler am öffentlichen Gottesdienst; ein Antrag auf Einsetzung der Berufungs-Commission, welche im Jahre 1873 die Synode berufen soll. Monat und Ort ward ihr anheimgestellt und damit ein Antrag des Advocaten Lehmann aus Dresden, sie in den Monat der Gerichtsferieu zu verlegen, ablehnend beschieden. Ein Antrag Dr. Wieners auf Aufhebung der biblisch nicht gebotenen zweite!: Feiertage und ein zweiter von Wolf aus Wien, die rabbinischen Bestimmungen, welche die Zeugenschaft von Nichtisraeliten beschränken, für ungiltig zu erkären, wurden Commissionen, und ein solcher von R. Dr. Hochstädter aus Ems, den dreijährigen Cyklus der Thora-Vorlesung betr.. wurde der Cultus-Commifsiou überwiesen. Der Antragsteller hatte eine von ihm verfaßte diesbezügliche Monographie an sämmtliche Mitglieder vertheilen lassen. Für die Behandlung der Finanzangelegenheiten der Synode war eine eigene Commission beantragt und der Antrag angenommen worden. Drei Anträge des Rabb. Wittelshöfer in Floß, davon der erste die Beibringung von Beschneidungszeugnisfen bei Verheirathungen bezweckt, abgelehnt, der zweite die Herstellung einer Statistik über die Synagogen und Schulen Deutschlands einer eigenen Commission, und der dritte, neue Gebetseinrichtungen für Schulen rc. zu treffen, der Unterrichtscommission mit dem Beisatz überwiesen, von der Formulirung neuer Gebete dabei abzusehen. Endlich ein Antrag Dr. Grünebaums, Rabb. in Landau, die gesetzlichen Bestimmungen über Erstlingsvieh:, Kastrirung der Thiere und 3jähriger Nichtgcnuß von neugepflanzten Bäumen zu abrogiren, gleichfalls einer Commission überwiesen. Es erübrigt noch, einen endlich einstimmig angenommenen Beschluß über die Cirkumcision (Beschneidung) wortwörtlich mitzutheilen. Er lautet: „Indem die Synode die hochwichtige Bedeutung der Cirkumcision im Judenthum als unbezweifelt vorausgesetzt, erklärt sie jedoch auf die ihr (von Dr. Engel) vorgelegte Frage, daß ein aus irgend einem Grunde unbeschnitten gebliebener, von einer jüdischen Mutter geborener Knabe, im Sinne der als bindend anerkannten Normen, als Jude anzusehen und in allen rituellen