Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1871)
- Date
- 1871-07-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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568 I i; ' soweit es von jenen Persönlichkeiten abhängt, kann dieser erhabene Zeitpunkt nicht mehr ferne sein. Das Merkmal jener Epoche, der höchste Grad des von unfern h. Weisen am Schlüsse von hdid 'do geweissagten wo1 tfssm, „die Frechheit wird überhand nehmen," hat den Gipfelpunkt erreicht, und wir können der Zukunft getrost entgegensehen. Indem wir dem Wunsche unseres geehrten Correspondenten Nachkommen, setzen nur die in Nr. 22 des vor. Jahrgangs veröffentlichte, von 133 der bedeutendsten Rabbinen Europas erlassene „Erklärung" hierher: Erklärung. Angesichts nlannigfacher, in neuerer Zeit vorgekommener Angriffe gegen das jüdische Ehegesetz, Angriffe, welche dazu angethan sind, die Reinheit jüdischer Familien zu vernichten, erklären die Unterzeichneten: 1) Rabbinen, Prediger, oder andere Israeliten, welche eine biblisch oder rabbinisch verbotene Ehe einsegnen, ferner Solche, welche das eine oder das andere biblische oder rabbinische Eheverbot für nicht mehr verbindlich ausgeben, endlich Solche, welche sich Versammlungen anschließen, zu deren Zwecken eine Infragestellung der Giltigkeit jüdischer Eheverbote gehört, — alle diese sind unfähig, irgendwelche rabbinische Funktionen zu vollziehen. 2) Es wird daher ein jeder Gottesfürchtige Israelit davor gewarnt, von solchen Individuen Trauungen, Ehescheidungen, Chalizah k. vornehmen oder anordnen zu lassen. 3) Schochtim und Sophrim, welche lediglich auf Grund der Autorisation solcher Rabbinen ihre Funktio- Nen ausüben, ohne daß ihre Würdigkeit und Tüchtigkeit hierzu von einem gesetzestreuen Rabbinen constatirt wäre, sind als unauwrifirt zu betrachten. 4) Die israel. Gemeinden sind verpflichtet, dahin zu wirken, daß solche sub 1 näher bezeichnet Rabbinen und Prediger ihres Amtes enthoben werden. Im Falle, daß die gesetzestreuen Mitglieder einer Gemeinde in der Minorität sind und die Entfernung solcher Rabbinen vom Amte nicht erwirken können, sind dieselben verpflichtet , für eine anderweitige gefetzestreue Handhabung des Rabbinats Sorge zu tragen, selbst wenn sie dadurch veranlaßt sein sollten, aus dem bisherigen Gemeindeverbande ausscheiden zu müssen. Im Monate Jjor 5630. Adler, A, Distr.-Rabbiner zu Aschaffenburg. Adler, I. G., Distr.-Rabb. zu Burgpreppach. Adler, Immanuel, Distr.Rabb. zu Mainbernheim. Auerbach, vr. B. H., Rabb. zu Halberstadt. Auerbach, vr. A., Ober-Rabb. zu Bonn. Bamberger, Sam., Rabb. zu Creuznach. Bamberg er, Seligmann Bär, Districts-Rabbiner zu Würzburg. Bamberg er, Simon, Distr.-Rabb. zu Fifchach. Bamberger, Salomon, Stists-Rabb. zu Sulzburg. Bamverger, Moses Lob, Distr.-Rabb zu Krssingen. Berlinger, H., Pens. Rabb. zu Berlichingen. Bernfeld, I. H-, Rabb. zu Jrsa, Ung. Bernstein, S. L., Ober-Rabb. zu Haag, Holland. Berlinger, Rabb. zu Braunsbach. Billitzer, Jsak, Bez.-Rabb. zu Nagy-Jda. Br ein er, Beudikt, Distr.-Rabb. zu Sarvar, Ungarn. Borchardt, M., Rabb. zu Czempin. Büchler, David, Ober-Rabo. zu Paßtv, Ung. Büchner, Aron, Ober-Rabb. des ComitateS Jaszigien zu Jäßbereuy. Caro, H., Kreis-Rabb. zu Löbau, Weftpreußen. Caro, A., Rabb. zu Pinne, Prov. Posen. Caro, N., Rabb. zu Schrimm. Caro, Samuel Jsai, Rabb. zu Zempelburg, Wandsburg und Kamin. Caro, N., Rabb. zu Bentfchen. Cohn, vr. Salomon, Großh. Mecklenb.-Schwerinischer Landesrabb. Cohn, vr. Ahron, Rabb. zu Nakel. Content, I. M., Rabb.-Asfeff'or zu Amsterdam. Deutsch, D., Rabb. zu Sohran, Oberschlesien. Deutsch, David, Ober-Rabb. zu B.-Gyarmath. Deutsch, Salomon, Comitats-Rabb. zu Jpolysag, Ung. Deutsch, M. L., Rabb. zu Zilas Bolhas, Ung. Diamant, vr. Moritz, Rabb. zu Losoncz. Dreyfuß, Bez.-Rabb. zu Sulzburg. Dü venu, Bez.-Rabb. in Szill-Somogy, Ung. Ettlinger, I., Ober-Rabb. zu Altona. Ettlinger, L., Bez.-Rabb. zu Mannheim. Enoch, vr., Provinzial-Rabb. zu Fulda. Epstein, M., Rabb. in Schwarza, Thüringen. Feuchtwang, vr., Rabb. zu Nikolsburg. Fisch mann, F., Sub-Rabb. zu Preßburg. Frenkel, M. vr., Kreis-Rabb. zu Witzenhausen. Fraenkel, vr. Dan., Rabb. zu Rybnik, Schlesien. Freund, Samuel, Oberjurift zu Prag. Frey mann, vr., Rabb. zu Filehne. Frieden, Moses, Rabb. zu Chodziesen. Frieden, P. L., Ober-Rabb. zu Comorn. * $r r