Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1871)
- Date
- 1871-07-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XII. Jahrgang. J\£ tlP« Der ZsraeUt. Ein Hentrat-Hrgan für das orthodore Küdenlöum. Herausgegeben von »I-. Lehman« in Mainz. Mittwoch, den 2 6. Zuli 5631 (1871). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs S Thlr. pr. E. oder fl. K. 15 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Me Buchhandlungen und Postämter nehmen »e. yellungm an. Inserate 2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Francop», fendung unter Streifband pro. Jahrgang 4 Thlr. pr. E. oder 6 fl. osterr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt: Leitender Artikel: Die sogenannte zweite isr. Synode. Zeitungsnachrichten und Eorrefpondenzen.Deutschland: Augsburg. Bamberg. Aus Württemberg. Falkenburg. Hamburg. — Oest.-Ungar. Monarchie: Prag. — Amerika: Cincinnati. — Feuilleton: Zur rechten Zeit. Inhalt der Beilage: Zeitungsnachrichten und Cvrreftrondenzen: Deutschland: Augsburg. Berlin. Solingen.— Qest.-Ungar.Monarchie: Prag. — England: London. — Rußland: Odessa. — Palästina. — Leitender Artikel. Ire sogenannte zweite israel Synode. Aus Schwaben. Die Augsburger Synode, resp. die etwa 20 Rabbiner derselben, — denn die Advocaten, Journalisten und Negozianten, die großentheils öffentliche Sabbat - Entweiher x. find, interessiren uns als Juden nicht, — haben also das schriftliche und mündliche Gesetz ns> anzar mjn öffentlich abgelengnet! niifD aus der Thora gestrichen und Sabbat- Entweiher, Trephot-Verzehrer, überhaupt alle Religions- Uebertretende als Trauungszeugen für zulässig erklärt, ron npjo 'n abgeändert und ruuv 'n aufgehoben! — Die Adler und Löw, die Geiger und Aub, bis zum Fellheimer Koscher-Brief - Händler, haben sich also total außerhalb des gläubigen Judenthums gestellt und find nach der bekannten Erklärung der 133 Rabbiner unfähig, irgendwelche Funktion in Israel, die durch einen gläubigen Israeliten verrichtet werden muß, zu vollziehen: nicht bloß alle rabbinischen Amtshandlungen derselben sind null und nichtig, sondern sie haben alle und jegliche Glaubwürdigkeit in religiösen Dingen eingebüßt, indem sie die Göttlichkeit der Thora und deren Unabänderlichkeit verleugnen. Der „Israelit" dürfte demnach — nach meiner unmaßgeblichen Ansicht — die sämmtlichen Namen der Herren Synodal-Rabbiner zusammenstellen und die obgedachte Erklärung der 133 Rabbinen neuerdings veröffentlichen, um jedem Glaubensgetteuen das Mittel an die Hand zu geben, von diesen Herren osficiell in religiösen Angelegenheiten sich losmachen zu können. Denn die Politik jener Leute ist leicht zu durchschauen: sie beabsichtigen hauptsächlich der Behörde gegenüber ihre ungläubige, verderbliche Richtung als „Synodal-Beschlüffe" geltend machen zu können. Nun ist zwar diese Richtung den Behörden nicht unbekannt, dennoch dürste es zweckmäßig sein, durch obgedachte Erklärung die Rabbiner der Synode als „nicht auf dem Boden des Judenthums sich befindend" feftznstellen. Diese Leute mögen dann .ibo rmnn für antiquirt erklären, was allerdings völlige Consequenz wäre; von der Gesammtheit Israels haben sie sich schon jetzt im Glauben und Wandel losgesagt. — Um übrigens n ITC/ zu sein, möchten wir doch die edle Absicht ver-- muthen, diese Leutchen möchten eben das ibi2 und dadurch r6i«an noipnn herbeiführen! In der That,