Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1871)
- Date
- 1871-07-19
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447499-2447528--09556-2465282- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XU. Jahrgang. Zweite Beilage z« Rr. 29 des Israelit. Leitender Artikel. Die sogenannte zweite israet. Synode. (Fortsetzung.) Augsburg, 15. Juli. In der gestrigen 5. Sitzung der israelitischen Synode gab der Präsident die Namen der 5 Mitglieder (3 Rabbiner und 2 Juristen) bekannt, welche die Kommission zur Berichterstattung über das Ehescheidungsrecht bilden sollen. Es sind diese die Herren Dr. Josephschal, Dri Aub, Dr. Geiger, Adv. Lehmann aus Dresden und vr. Goldschmidt. Ritter von Wertheimer hatte bei der ersten Synode, von dem individuellen Gesichtspunkt ausgehend, daß unter den Observanzen der Sabbath- und Festtagfeier: welche im Laufe der Zeit Platz gegriffen haben? diejenige, welche an einem unbedingten Verbote des Fahrens auf Eisenbahnen, mit gemietheten oder auch eigenen Pferden, am wenigsten ihre Berechtigung in der Auslegung der religiösen Vorschriften finden kann, wohl aber Jnkonvenienzen zum Theil sehr ernster Natur mit sich führt rc. rc., den Antrag gestellt, über folgende Punkte durch eine Kommission der Synode Bericht erstatten zu lassen: 1) Ist es zulässig, wenn größere Entfernungen vom Wohnotte zum Bethause, oder Alter und Kränklichkeit die Theilnahme am Gottesdienste, insbesondere an einem würdigen und erhebenden, verhindern, dieses Hemmniß dadurch zu beseitigen, daß man sich am Sabbat und an Festtagen, sei es auf der Eisenbahn, sei es zu Wagen, nach dem Otte der gemeinsamen Andacht begibt? — 2) Ist in gleichen Verhinderungsfällen diese Zulässigkeit auch auf die Uebung von wohlthätigen Werken auszudehnen, bei welchen die Unterlassung oder ein Aufschub ein Nachtheil wäre? — 3) Ist sie in gleichen Fällen auch auf die Zwecke der Belehrung oder des Vergnügens auszudehnen? - 4) Ist sie auf Benützung der Eisenbahnen und Miethwägen zu beschränken, oder auf die Verwendung der eigenen! Pferde zu erstrecken? — Das Referat hierüber hatte! Dr. Wiener übernommen. Es betheiligten sich außer! ihm noch 9 Redner an der Debatte, die fast durchgehends i für Aufhebung des bestehenden Gesetzes waren, und es ' wurde schließlrch angenommen, daß es gestattet fein soll, j zu wohlthätigen Zwecken und zur Erholung auch am! Sabbat zu fahren und zu reiten, jedoch nicht zu geschäft- ■ lichen Zwecken. Hebet Ziffer 4 stimmte man gar nicht ab. Dr. Aub meinte, man mache sich durch eine Abstimmung hierüber nur lächerlich. Ein weiterer Anttag, am Sabbat die Orgel auch von einem Israeliten spielen zu lassen, wurde gegen eine einzige Stimme angenommen. Der Anttag Dr. Geiger's aus der 1. Synode, daß die Versanlmlung die Gültigkeit des Proselytenbades für eine nach Erfüllung aller sonstigen Vorbedingungen in das Judenthum aufzunehmende Proselytin lediglich von der Anwesenheit zweier Vertrauen verdienender jüdischer Frauen abhängig mache, wurde einstimmig angenommen. Der Vorsitzende der bei der 1. Synode niedergesetzten Kultus-Kommission, Adler aus Kassel, berichtet, daß er ein ausführliches Referat wegen einer ausaestandenen Krankheit nicht erstatten könne. Nach lebhafter Debatte über die diesbezüglichen Fragen wurde der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen. Ein Antrag Sulzers aus der vorigen Synode: die Gründung einer Anstalt zur Bildung von Kantoren, wurde nach scharfer Berathung in folgender Verfassung angenomnien: Es fei dahin zu wirken, daß die künftigen Lehrer in den Seminarien eine musikalische Ausbildung erhalten, eventuell es sei eine eigene Anstalt zur Heranbildung von Kantoren zu gründen. Der Präsident der Synode drückte dem Berichterstatter fein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Kultuskommission die beanttagten Textesänderungen im Gebetbuch (Opferkultus rc.) nicht vorgenommen und wünscht, daß sich die Kommissionsmitglieder künftig mehr in Connex mit einander bringen sollen. Ein Anttag Feilchenfelds aus der 1. Synode, dem Chanukafeste künftig mehr Weihe zu verschaffen, ward dahin erledigt, daß dies von der Synagoge und Schule künftig zu geschehen habe. Wahrscheinlich wird diese projectirte „Weihe" in der Einführung eines Chanukah-Baumes, anstatt der Chanukah-Lichter bestehen sollen!! Zeitungsnachrichten nnd Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 12. Juli. Beim Schluß des zweiten Vierteljahres wurden die Zöglinge der hiesigen von dem Königlichen Commissionsrathe Herrn Johann Hoff hierselbst gegründeten Thora's Chajim- Schule öffentlich geprüft. Die Gegenstände der vorgerückteren Schüler erstreckten sich über piDB, mtpo und nid: sowie über hebräische Grammatik und vorzüglich über die jüdischen Glaubens- und Pflichtenlehren. Die Schüler bestanden durchweg sehr gut, und war dies ebenso ein Beweis für die ernftreligiöfen Anfttengungen der Lehrer wie für den außerordentlichen Fleiß der Schüler, welche vielfach ^Prämien erhielten. Alle diese Schüler würden ohne die