Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1871-08-09 · Heft 32 (9.8.1871) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 32 (9.8.1871)
Date
1871-08-09
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447499-2447531--09610-2465208
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

506 Frage, ob diese Eidesform noch Giltigkeit beanspruchen rönne. Der Gerichtshof bejahte diese Frage in mehreren Entscheidungen. Aus den Entscheidungsgründen eines Erkenntnisses des Gerichtshofs vom 13. Januar 1828 heben wir folgende hervor: „Der Umstand, daß die Juden, welche bis dahin in Frankreich nur geduldet waren, durch das Gesetz vom 27. September 1791 den französischen Bürgern gleichgestellt worden find, ändert nichts an der Gesetzgebung, welche die althergebrachte Cwesform der elsässtchen Juden zuläßt; denn jenes Gesetz, indem es wie die Verfassung die Freiheit der Cutte proclamirt, läßt diese Formen bestehen, wie sie vorher waren; diese rein bürgerlichen Gesetze haben keine Neuerung eingeführt in Bettess der Religion, so wenig wie in Bettest des Eides; dieser ist vielmehr für den Juden, der jetzt französischer Bürger ist, ebenso gut noch ein religiöser Act, wie er es war für denselben Juden vor der Emancivativn; weit entfernt aus der Existenz eines besonderen Eides eine Verletzung des Princips zu sehen, welches die Freiheit der Culte proclamirt, ist dies vielmehr für uns der stärkste Beweis dafür, daß die Vorschriften der jüdischen Religion Alles aufbieten, um den Eid zu einem heiligen, religiös bindenden Act zu stempeln; und um dieses Ziel desto mehr zu erleichtern, haben die Geistlichen dieser Religion eine besondere Eidesform eingefühtt für die deutschen Juden, zu dem einzigen Zwecke, diesen Eid mit allen zu Gebote stehenden religiösen Feierlichkeiten zu begleiten." — „Die Behauptung, daß, gemäß der Cultusfreihcit, jeder nach Belieben seinen religiösen Glauben wechseln — und dies stillschweigend und ohne Ostentation thun kann, ist nicht stichhaltig; das bürgerliche Gesetz und deren Organ, das Gencht, können nicht untersuchen, inwieweit die eine oder andere Partei ihren religiösen Bekenntnissen treu ist; und abgesehen davon ist dieser Vorwurf, was die Juden des Elsaß betrifft, eine bloße Hypothese, da diese mehr als andere an ihrer Religion fefthalten, dem Einfluß ihrer Rabbinen unterworfen, und bei denen Renegaten fast beispiellos sind." .... „Das Decret vom 19. Oct. 1808 ordnete an, daß die Mitglieder des Consistoriums den durch ein besonderes Gesetz vorgeschriebenen Eid auf die Bibel leisten sollen, diesen Eidesform, welcher für die Mitglieder des Consistoriums speciell eingeführt ist, ändert nicht nur nichts an den religiösen Ceremonien, welchen die elsässischen Juden beim Eide vor Gericht sich unterziehen, sondern scheint im Gegentheil sie beibehalten zu wollen; denn die Hauptsache beim Eid more judaico, wie bei dem der Consistorialmitglieder, ist, daß er auf die Bibel geleistet wird und zwar speciell, auf die Stelle, wo es heißt: „Du sollst den Namen Deines Gottes nicht vergebens anrufen!" Der Schulunterricht im Elsaß muß auch nicht gerade am besten bestellt sein, wenn sich dies nicht in neuester Zeit geändert hat. Im Jahre 1845 gab es im Departement Haut-Rhin 25 israelitische Schulen, und zwar 6 Gemeinde- und 19 Privatschulen. Natürlich beschranke sich der Unterricht auf Unterricht im Hebräischen. Nur in Mühlhausen hat man in dieser Richtung das Bedürfniß einer Reform gefühlt; 423 Bürger dieser Stadt, darunter 189 Israeliten, gründeten um jene Zeit einen Verein, genannt: „8ooiste philanthropique israelite du Haut- Rhin,“ ru dem Zwecke, armen Israeliten die Erlernung von Handwerken und Künsten zu erleichtern. Es wäre interessant zu hören, ob dieser Verein noch besteht, und welche Früchte seine Thätigkeit bereits gettagen hat. In dieser Beziehung berufen wir uns auf einen Aufsatz, im „Globus" von Richard Andrve, „Elsässer Beittäge," der aus der jüngsten Zeit herrühtt, dem jedoch eine judenfteundliche Gesinnung mcht zuzuschreiben ist. Es heißt darin am Schlüsse, wo er auf die Religionsverhältnisse des Elsaß zu sprechen kommt: „Eine besondere Erwähnung verdienen die Juden des Elsasses. Nach der Zählung vom Mai 1866 gibt es in Frankreich 89,048 Juden; eine verhältnißmäßig sehr geringe Anzahl, da sie nur 0,230/o der Gesammtbevölkerung ausmachen. Die Hälfte der jüdischen Bevölkerung Frankreich hat ihren Sitz in Paris, ein anderer Theil in den übrigen großen Städten; aber außer im Elsaß wohnen sie nirgends, auf dem platten Lande oder in den kleinen Orten. Die elsässer Juden sind genau das, was sie in den übrigen deutsch gebliebenen Theilen des ehemaligen Oberrheinkreises sind: Deutsche „Schmusjuden" mit der bekannten scharf hervorstechenden guten und schlechten Eigenschaften l Der Jude ist nur Handels- und Geschäftsmann, wenn ihm auch seit der Revolution alle andern Zweige der Erwerbsthätigkeit offen stehen, so ergreift er sie doch nicht nnd beschränkt sich am liebsten auf den Zwischenhandel mit dem Bauer, dem kleinen Städler. So sitzt er denn überall in den Dörfern und Städtchen, oft einen bedeutenden Bruchtheil der Bepölkerung ausmachend, namentlich in Colmar (400), Rappoltsweiler (450), Wiegenheim (700, d. i. I der Einwohner,) Hattstadt (500 fast die Hälfte der Einwohner), Jsenheim (300), Rixheim 600, V4 der Einwohner), Mühlhausen (1000), Belfort (500), Sannheim (300), Zabern (400), Mauersmünster (400), Buchsweiler (400), Saareinen (250), Oberehnheim (250), Rosheim (400), Sttatzburg (3000), Brumat (300), Hagenau (800), Weißenburg (300), Niederbronn (300). Die elsässer Juden, praktische Leute, haben fast alle das Französische erlernt und neigen in politischer Beziehung sehr nach Frantteich. Dieses, das wissen sie recht gut, hat ihnen die volle Emancipation gebracht und sie fühlten sich bereits ftei, als über ihren Glaubens- und Stammesgenossen in Deutschland noch ein Bann lag. Die Emancipationsgeschichte der Juden im Eliaß ist aber zu interessant und wirft zu wichtige Schlaglichter auf das Volk Israel und seine Stellung, als daß wir sie hier übergehen könnten.^

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.