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Der Israelit · 1871-05-17 · Heft 20 (17.5.1871) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 20 (17.5.1871)
Date
1871-05-17
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Jß 4. (Pädagogische Beilage z« Nr. 2V des „Israelit", xn. Jahrg.) Kliiltcr für Schule und Haus Konfefstonelle oder confefstonstose Schute? Wir sind jetzt an den Punkt gelangt, zu erörtern, wie sich das orthodoxe Judenthum zu der oben gestellten Frage zu verhalten habe. Der Jude hat zu sehr gelernt, einzusehen, daß die Gewissensfreiheit ein köstliches Gut sei, er hat lange genug unter Gewissensdruck schmachten müssen, als daß er irgend Einem dieses kostbare Recht verkümmern möchte; er würde das nicht beanspruchen können, was er dem Andern nehmen wollte. Mehr aber als alle Anderen hat gerade der orthodoxe Jude unter Gewissensdruck gelitten; denn als den Juden die Freiheitssonne zu scheinen und innerhalb der Judenheit ein Zersetzungsproceß sich 51t zeigen begann, da war in den meisten größeren Gemeinden der orthodoxe Jude es gerade, der unter dem Geistesdruck eines Vorstandes lag, welcher durch Preisgeben des jüdischen Wesens und der jüdischen Wahrheit auf der Höhe der Zeit zu stehen vermeinte. Es hat harten Kampf gekostet, bis wenigstens ein Bruchtheil der Autokratie eines jüdischen. Vorstandes schwand und der in Ausübung seiner Pflicht gebundene orthodoxe Jude seinen Mitbrüdern gegenüber sein Haupt freier erheben und unbehindert seinem religiösen Pflichtbewußtsein genügen konnte. Die politischen Hochwogen des Jahres 1848 haben die Arbeit begonnen, von dem Bollwerke, hinter dem sich jüdische Vorstands-Autokratie so sicher hielt, Stücke hinwegzuspülen. Wir stehen zwar noch mitten im Kampfe, doch Großes ist bereits schon gethan. Der orthodoxe Jude wird also gewiß der Letzte sein, der den Ruf nach Gewissensfreiheit unterdrücken wollte. Ganz gewiß wird also er für confessionslose Schulen stimmen, wenn der Staat ihn bei Gründung der Schulen befragte, er will gewiß, daß Staatsschulen allen Bürgern des Staates zugänglich, daß Keiner durch seinen Glauben am Lehrerberuf gehindert sei, daß der Unterrichtsstoff so borgetragen werde, daß kein Kind, welcher Confession auch, durch denselben in seinem Glauben verletzt würde, daß die Unterrichtszeit alle Kinder der Schule berücksichtige. Beharrt aber der Staat noch immer auf confessionellen Schulen, schließt er jüdische Lehrer um ihres religiösen Bekenntnisses willen beharrlich von seinen Schulen aus: so erfordert es das Recht und Interesse unserer Kinder, daß wir auch in den Landschulen auf eine Trennung dringen, daß wir auch auf dem Lande den gesammten Unterricht in die Hand des jüdischen Religionslehrers legen , und die jüdische Religionsschule in eine Elementarschule verwandeln. Principiell also verlangen wir eine confessionslose Schule, weil der Staat die Pflicht hat, für alle seine Glieder gleichmäßig zu sorgen, und dem Staate nicht zu Gunsten einer Minorität Opfer auferlegt werden. Denn erstens verlangen Viele mit uns die confessionslose Schule, und zweitens würde der Religionsunterricht durchaus nicht beeinträchtigt werden, da" wie wir bereits im ersten Theile dieser Abhandlung angedeutet haben, der Religionsunterricht nicht vom Lectionsplan verschwinden soll, sondern in getrennten Abtheilungcn den verschiedenen Bekennern zu ertheilen sein wird. Wir brechen aber durchaus nicht mit unserm Princip, wenn wir bestrebt sind, da wo die Mittel ausreichen, jüdische Bürger- oder Realschulen zu errichten, weil wir damit nicht ein Verlangen aussprechen, sondern einer anderen Notwendigkeit der jüdischen Erziehung genügen, die wir durch eigene große Opfer erkaufen. Unser orthodoxer Standpunkt verlangt einen umfassenden Unterricht im Hebräischen; ein 2—4ftündiger Religionsunterricht kann uns nicht genügen, da das Studiunl der Ouellenschriften unserer jüdisch-religiösen Literatur erstens selbst Religionsgesetz ist, und wir die Ausübung dieser Pflicht nur durch Einführung der Jugend in diese unsere Literatur ermöglichen, und zweitens nur eine innige Bekanntschaft mit unseren Religionsschriften uns die Erhaltung des Judenthums verbürgt. Diese Ziele lassen sich aber durch eine Religionsschule, welche sich mit den spärlichen Brosamen von Zeit und Lust, welche die Bürgerschule ihr abwirft begnügen muß, nicht erreichen. Die Religionsschule ist nur ein Nothbehelf, wir müssen um Alles suchen, das Hebräische als gleichberechtigt in den Lectionsplan aufzunehmen, und dies läßt sich nur durch eine jüdische Bürger-oder Realschule möglich machen. Wir werden an einer anderen Stelle zeigen, wie gerade der hebr. Unterricht den jüd. Realschulen ein Mittel verleiht, den Realismus, in welchen unsere Schulen so leicht verfallen können, zu paralysiren, und wie wir in ihm einen werthvollen formalen Factor des Jugendunterrichts besitzen. Darum bringen wir das Opfer, eigene Schulen zu errichten, ohne im Princip die confessionelle Schule zu befürworten. Wie wenig wir aber dabei an confessionelle Intoleranz denken, wie wenig wir dem „confessionellen Charatter" einer Schule selbst innerhalb der von uns errichteten Schulen huldigen, beweist am deutlichsten das Factum, daß wir keinen Anstand nehmen, an unseren Schulen, wie z. B.

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