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Der Israelit · 1871-05-10 · Heft 19 (10.5.1871) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 19 (10.5.1871)
Date
1871-05-10
Page
– (sequence 9)
Language
German
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oto Und die Juden? Die hier in so bedrückender Lage lebenden Söhne Israels, geben bei jedem Anlässe den Sündenbock ab. „Fort mit der Brut, ermordet die Hunde-Söhne, rottet sie aus mit Stumpf und Stiel, die Blutigel, welche den Wohlstand des Landes aussaugen," tobte der edle Rumäne, „treibt sie hinaus über die Landesgrenzen, keine Schonung ihnen!" und „Piff! paff! puff! mordet sie!" brüllte im Chor die Canaille. Weitere Reproduktionen würden das Anstandsgesühl jedes gebildeten Lesers nur verletzen. Hierauf ergriff Herr Jonesco das Wort, um seinen „würdigen" Vorredner quasi zu ergänzen: er sagte, mit einigen wenigen Varianten, dasselbe mit noch mehr Insulten gespickte Konglomerat. Reu war nur seine Auslassung über die Strousberg'schen Eisenbahnlinien; Redner beschuldigte den Fürsten der Komplizität und sagte, er wäre mit an dem Unternehmen betheiligt, weshalb es ihm nur daran gelegen sei, das Land in seinem „geschäftlichen" Interesse auszubeuten, um es eines schönen Tages als reicher Mann zn verlassen jc. Solche und ähnliche Reden werden in einem konstitutionellen Staate gehalten, vor den Augen der Polnei, ohne daß dieselbe sich nur die Mühe nimmt, ein Wörtchen drein zu reden. Als Oberhaupt der Polizei fungirt jetzt bei uns derselbe Herr Placa, den ich im Monat Mai vorigen Jahres, bei Anlaß der damaligen Judenhetzen hierotts, den Lesern vorgestellt habe. Herr P. hat eine gar bewegte Vergangenheit hinter sich. Wie er nun zu Rang und Würde gekommen, darüber schweigt die Geschichte. Man verlange nicht zu schauen, was bedeckt ist mit Nacht und Grauen. Um 2 Uhr nach Mitternacht zerstreute sich die Menge unter wüstem Lärm, tobend und fluchend über die Nemtzi und Jidam. Wie verlautet, dürfen nur die der weißen Partei Angehörigen wählen und gewählt werden, und da die Deputirtenwahlen demnächst beginnen, steht zu erwarten, daß es ohne Raufereien nicht ablaufen wird. Während zur weißen Partei die Bojaren ^zählen, haben die Ruthen die Parvenüs, die sog. Czokoi in ihren Reihen; zwischen Bojar und Czokoi steht das Landvolk, welches nach dem Pfeifen des jeweiligen Ministeriums tanzt; auf die Farbe kommt's ihnen nicht an, wenn nur viel Schnaps da ist; Branntwein ist ihr Glaubensbekenntniß. Was soll man im Uebrigen von einem Volke erwarten, wo die Schulbildung, namentlich auf dem flachen Lande, noch aut so niederer Stufe steht und im allerprimitivften Zustande sich befindet"? Frankreich. Paris. Die Regierung der nationalen Vertheidigung in Tours hatte bezüglich der Wahl der Rabbiner folgendes Decret erlassen!: Art. 1. Sobald die Wahl eines Oberrabbinen J für ein Departement zu veranstalten ist, so wird sie durch J eine Versammulnng von 25 Delegirten, welche von; sämmtlichen Wählern des Wahlkreises designirt, ausgeführt werden. •* Art. 2. Die Gemeinde - Rabbinen werden »von einer Versammlung von Delegirten, die von den Wäh- | lern der Gemeinde dazu bestimmt sind, gewählt. | Art. 3. Die Zahl der Delegirten wird nach der J Größe der Gemeinde vom Consistorium des Departe- * ments, jedenfalls nicht unter fünf festgesetzt. $ 3 Art. 5. Die Wahl der Ober- und Gemeinderabf feinen findet nach absoluter Majorität der gegenwättigen Delegirten statt. " * . 1 j Art. 6. Die Dauer der Functionen der Laien- Mitglieder des Central-Consistoriums und der Consistorien 11 der Departements ist 4 Jahre. Sie sind eingetheilt in zwei t Reihen, die sich von zwei zu zwei Jahren gegenseitig - j! erneuern. Die austretenen Mitglieder' sind wieder!! wählbar. | Art. 7. Das Central-Consistorium und die Conf, siftorien der Departements ernennen jährlich ihren Prä sidenten und Vicepräfidenten. U Tie Lifte der Wähler ist bleibend. Sie wird alle T zwei Jahre rebidirt. Tours, den 11. November 1870. Ad. Crömieux, G lais-Bizoin, 'u L. Fourichon, L. Gambetta." J In Bezug auf dieses Decret schreiben die „Arch. f I Ohne vollständig den Wahlmodus für Oberrabbi- I nen und Rabbinen, wie er von den Delegirten der Re- 1 gierung der nationalen Vertheidigung in Tours decretirt worden ist, zu prüfen, müssen wir doch conftatiren, daß das neue Decret eine ansehnliche Verbesserung ist, indem es den Glaubensgeuossen eine gewisse Satisfactiongewährt, welche, bis auf diesen Tag niemals berathen oder gefragt worden sind, wenn es galt, ihnen f einen geistlichen Führer zu geben, welche ihnen sogar - meistens aufgezwungen wurden. Aber warum haben sie j den Glaubensgenossen das Recht verweigert, direct ihre j Rabbiner zu wählen und dies durch das allgemeine 1 Wahlrecht? Oder sind diese nicht fähig, das Verdienst des Geistlichen zu beurtheilen? Wenn dem so ist, warum t erkennt man deren Fähigkeit zur Wahl von Delegirten | an? Von den Gemeinden, von dem Publikum gewählt, j repräsentirt der Rabbiner die allgemeine Meinung seiner! Gemeinden und hat volle und ganze Aktionsfreiheit, eine '*! Freiheit, die ihm wesentlich fehlt, sobald er nur von Delegirten gewählt ist. Die Gemeinden wollen keine Vor-! münder mehr, welche Namen diese auch haben, sie wollen -! ihre Angelegenheiten selbst ordnen. i i — i

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