Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1871)
- Date
- 1871-04-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XJI. Jahrgang. J\e i« Israelit. Ein Kentrat - tzrgan für das orthodore Iudenthuw. Herausgegebm von .. . s Dr. Lehuranu in Mainz. Mittwoch, den 19. April 5631 (1871). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Vogen. Preis deS Jahrgangs 3 Lhlr. pr. E. oder st. 6. IS kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehme» Be» stellungen an. Inserate 2 Sgr. die Petttzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Direkte FrancvW» sendung unter Streifband pro. Jahrgang 4 Thlr. pr. E. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt: Leitender Artikel: Das Omer-Zählen. JeitungSnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Württemberg. Heilbronn a. N. Berlin. Berlin. Frankfurt a. M. Aus Westphalen. Königsberg. Hamburg. — Oesterr.-Ungar. Monarchie: Wien. Wim. Prag, -ienilleton: Zur rechtm Zeit. Inhalt der erste« Beilage: gcfttutts Artikekr Militaria. Zeitungsnachricht«««ad Eorrespondeaze«: Deutschland: Mainz. Hall. Fürth. Hamburg. — Oesterr.-Ung. Monarchie: Lemberg. — R u ß l. u. P o le n: Warschau. Odessa. — Rumänien. Feuilleton: Der Jrrmarzt. ( Knhatt der zweiten Beilage: Zeitungsnachrichten und Cörrestondenzen.-Deutschland: Berlin.— Rußland: Petersbrüg. — (Eingesandt.) — Leitender VSLttiteU Pas Hrner-Zahlen. Von Moritz Fuld, Oberlehrer. Gleich nach dem erstm Tage des Befreiungsfestes tritt an Israel eine neue religiöse Pflicht heran. ES ist das Gebot des ivp-Opfers und die damit verbundene Zählung der sieben Wochen, die zwischen dem Befreiungsfeste und dem Feste der Gesetzgebung liegen. Wird, wie unsere Weisen sagen, durch dieses Zählen gleichsam ein Bindeglied hergestellt, welches die beiden Feste der Art vereint, daß sie als ein zusammengehöriges Ganzes erscheinen, von welchem daS Fest der körperlichen Befreiung aus den Sclavenbanden Egyptens den Anfang, das von unseren Weisen auch als msy nos betrachtete Fest der Gesetzgebung den Schluß bildet, mim in ninv »3 «nsrjo D”DD dp iDiity »3 Dun snpnn. „Denn das eigentliche Wesen des Tage-, «ämsi^ des NOS, endigt am Beschlußfest, denn an demselben wurde die min gegeben; der Tag und die Welt wurden geheiligt," so ist wohl auch gerade diese Zeit der ersten Frühlingsmonate so recht geeignet, auf daS durch daS Zählen veranschaulichte Wachsen und Zunehmen der Dinge hinzuweisen. Wenn die Zeit der SpätlingSfeste eine Zeit des Verwelken«, deS scheinbaren AbsterbenS der Natur ist und darum vorzugsweise geeignet scheint, unseren Blick auf die Vergängliche aller Dinge und die unS bevorstehende eigene Hinfälligkeit hinzulenken, wehmuths- und demuthsvolle Gedanken zu erwecken und so zu einem Hinstreben zu den Wegen GotteS zu bewegen, so bieten unS im Gegentheil diese ersten Frühlingsmonate ein Bild des kräftigen Wachsens und ZunehmenS, des lebhaftesten StrebenS, der Vollendung entgegm zu reifen. Wie aber die Pflanze sich nur in der Freihett in vollkommener Weise entfalten kann, wenn keine Beengung, keine Einschränkung daS Wachsthum hindert oder verkümmert, so kann auch der Mensch nnr im Zustande der Freiheit sich zu höherer Vollkvmmmheit entfalten, und darum mußten für Israel erst die