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Der Israelit · 1871-04-05 · Heft 14-15 (5.4.1871) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 14-15 (5.4.1871)
Date
1871-04-05
Page
– (sequence 19)
Language
German
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289 weit entfernt den Antrag anzunehmen beschloß, daß mit diesem Gesetze kein Präjudiz für die Juden geschaffen sei, hinsichtlich deren die Frage vertagt worden sei und bleibe. Erst am 27. Sept. 1791, wenige Tage, bevor sich die constituirende Versammlung trennte, wurde Vertagung erledigt. Duport reichte einen Antrag ein, der folgendermaßen gefaßt war: „Ich glaube, daß das Prinzip der Freiheit der Kulte keine Unterscheidung gestattet zwischen den politischen Rechten der Bürger wegen ihres Glaubens. Ich beantrage, daß man beschließe, die Juden in Frankreich genießen die Rechte von activen Bürgern." Seit 1769 war man weit vorangeschritten. Als Rcwbell, der elsässische Abgeordnete, ums Wort bat, um gegen den Antrag von Duport zu sprechen, rief Rvgnaült: „Ick bitte, daß man alle, welche gegen diesen Antrag sprechen, zur Ordnung rufe; denn sie bekämpfen damit zugleich die Verfassung." Die Constituante beeilte sich, noch vor Thorschluß, einen Vorschlag zu adoptiren, den sie für gut und nothwendig hielt, und wollte keine Debatte darüber zulasten, sondern stimmte sofort für das Amendement Duport, vorbehaltlich weiterer Redaction. In der Sitzung vom 28. Sept. unterbreitete Duport der Versammlung die neue Redaction seines Vorschlags. Mr. de Broglie stellte den Antrag, daß in den Beschluß die Worte ausgenommen werden: „Die Leistung des bürgerlichen Eides von Seiten der Juden, soll als formeller Verzicht auf die Particular-Gesetze betrachte werden, denen sich die Juden unterworfen glauben." Allein die Versammlung schenkte diesem Antrag des Mr. de Broglie kein Gehör, sondern schloß sich den Ausführungen des Herrn Prugnon an, der eine Modistcation des Broglie'schen Antrags damit begründete, daß die Ckvilgesetze der Juden identisch seien mit ihren religiösen Vorschriften und daß es nicht die Absicht der Versammlung sein könne zu fordern, daß die Juden ihrer Religion entsagen. Diesen verschiedenen Vorschlägen grmäß, wurde die Motion von Duport in folgenden Worten angenommen: „In Anbetracht, daß die Bedingungen, die nothwendig sind, um franz. Bürger zu sein, in der Verfassung fixirt sind und daß Jedermann, der jene Bedingungen in sich vereinigt und den Civileid leistet und sich verpflichtet, den Bestimmungen der Verfasiung gemäß zu handeln, Anspruch aus alle-Dortheile hat, die diese zugesichert: widerruft die Nationalversammlung alle in früheren Decreten enthaltenen AusnahmSbestimmnngen bezüglich der Juden, welche den Civileid leisten; und dieser wird als Verzicht auf alle Privilegien und AuSnahmsbestimmungen angesehen werden, die früher zu ihren Gunsten cingeführt worden sind." Dieser Beschluß nun wollte namentlich dem elsäfsischen Abgeordneten Rewbell durchaus nicht conveniren. Rewbell, der seit dem 21. Sept. 1789 immer kampfbereit gewesen, wenn eS sich darum handelte, die Vertheidiger der Juden zu widerlegen, hielt sich nickt für geschlagen durch die derbe Lection, welche, wir wir sahen, der Abgeordnete Regnault in der Sitzung vom 27. Sept. 1791 ihm gegeben. Er bat ums Wort in Betreff der redigirten Form des Amendement Duport und erhielt es nach einigen Schwierigkeiten. Er begann mit der kühnen Erklärung, daß der Beschlußwegen derIudenancipativn in Elsaß böse werde ausgenommen werden; ja man laufe Gefahr die Sympathien dieser Provinz vollständig zu verlieren, man werde auf einen schwer zu überwindenden Widerstand stoßen, wenn die Versammlung nicht durch einen formellen Beschluß zu erkennen gebe, daß sie nicht gewillt sei, die isr. Wucherer unter ihren Schutz zu nehmen. „Die Juden" sagte er, „sind augenblicklich Gläubiger von 12 bis 15 Mill. Francs Kapital und Zinsen. Wenn man bedenkt, daß die Inden aus 3 Mill. keine 15 Mill. zu leihen geneigt sind, so könne man die Höhe des Zinses bemessen." Er stellte demgemäß den Antrag, der von der Versammlung auch genehmigt wurde, daß über den Stand der Schulden, über das Vermögen der Schuldner und über die Art und Weise, wie diese ihre Schulden zu tilgen gedenken, seitens der Bezirksämter Elkundigungen eingezogen und darüber an die Legislative Bericht erstattet werden solle. — Allein eS blieb bei diesem Beschluß; die Ausführung desselben scheiterte an den Zeitumständen, die dringendere Geschäfte heischten. In allen Sitzungen dergesetzgebenden National- Versammlung und des Nationalconvents, nach dem 28. Sept. 1791, wurde der Name Jude nur ein einzig, smal ausgesprochen, nämlich im Jahre 6 der neuen Aera, als sie nämlich an den Ausschuß der Fünfhundert das Gesuch richteten, den ausgehobenen Corporationen gleich gestellt zu werden, damit der Staat sich mit der Bereinigung ihrer Schulden befasse. Dieses Gesuch wurde anfangs günstig ausgenommen, dann aber auf die Bemerkung mehrerer Mitglieder hin abgewiesen. (Forts, folgt.) Aus Schwaben Die replicirende „Erklärung" des Herrn Rabb. Dr. Hildeöheimer in Nr. 12 d. Bl. bezüglich des Zuckers riDD veranlaßt uns, mit Bezugnahme auf die von Herrn Rabb. Dr. Auerbach in Nr. 5 erörterten onff»n, die geschätzten Leser auf Y'm a"i> 'd n/y«n '? 'n und nawn 'd -r"n nariMD aufmerksam zu machen, woraus ersichtlich, daß die Recherchen des Herrn

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