Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1871)
- Date
- 1871-02-15
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XI Jahrgang. Wissenschaftliche Beilage zu tlr. 7 des Israelit. literarisches. Dr. Rothschild. Der Synagogal - Cultus in historisch-kritischer Entwickelung. I. Theil. Die synagogalen Gebete. Alzei, 1870 (Weiß) 140 S. 8°. Rec. von Dr. A. Sulzbach. (Forts.) Von den Eulogieen (nma) meint der Vers., daß Form und Inhalt derselben nach den Aussprüchen des Talmud selbst geändert werden dürften, derselbe gebe sogar „auch die Regel an, daß diese modificirt werden können;" die Vorschrift, an den Segenssprüchen Nichts zu ändern, beziehe sich nur auf Anfang und Schluß derselben. (S. 23 f.) Citirt hierfür wird „namentlich" Karo ad. Maim. H. K. S'chma 1, 7. Für diejenigen, die Alles auf guten Glauben annehmen, klingt dieses allerdings schön, diejenigen aber, die minder gläubiger Natur sind, und es sich nicht verdrießen lassen, die beregten Citate nachzuschlagen, werden finden, daß dem doch nicht so ist, wie der Verf. es uns glauben machen will. Nirgends ist davon die Rede, daß man an den von den Alten aufgestellten Formeln der Eulogieen ändern dürfen. Wenn der Talmud anführt, daß einmal Einer, der die Form des Segensspruches geändert, dennoch der Pflicht, den betreffenden Segen zu sprechen, genügt habe, so ist damit das einmal das Geschehene anerkannt, nicht aber gesagt, daß von vornherein eine Abänderung gestattet sei; Herr R. hätte doch den Unterschied zwischen K^nnm und beachten müssen. Nichts ist aber ungeschickter als die Berufung auf Karo; aus dem angeführten Citat ist gar nichts zu entnehmen, die kurze Bemerkung K's. an der betreffenden Stelle wird erst klar durch eine eingehendere Auseinandersetzung desselben an einer andern Stelle, Maim. Hil. Berachoth j, 5.: „Die Formel aller Segenssprüche haben Esra und sein Gerichtshof festgestellt, und eö ist nicht recht (’)»“i ]’*<), sie zu verändern, zuzusetzen oder davon zu nehmen, und Jeder, der an der von den Weisen festgesetzten Form ändert, begeht eine» Jrrtbum." Hierzu macht Karo die Bemerkung, daß der Ausdruck „es nicht recht" (n«i p«), unzulänglich scheine, und daß die Abweichung vom talmudischen nimm dlyaoip jobdd rwon bi i na in »v serr' ab auffallend sei. Es sei aber folgender Unterschied festzustellen: einen Segensspruch insofern ändern, als man den Inhalt durch andere Worte als die festgesetzten wtedergibt, ist allerdings unstatthaft ('i*n }’«), derselbe wird aber, ist er einmal in der veränderten Fassung ausgesprochen worden (also nur "ayna), als giltig erachtet (aba wde nyiD); einen Segensspruch aber so ändern, daß auch der Inhalt geändert erscheint, ist so viel wie den betr. Segensspruch gar nicht gesagt zu haben, so daß der Pflicht nicht genügt worden ist (n> ton ab iroin.) Was es jetzt mit dem Sichberufen auf Karo auf sich hat, glauben wir, deutlich genug gezeigt zu haben. Die nima sind wegen der in denselben vorkommenden rmp unserer Anschauung entfremdet, meint der Vers., und darum dürften dieselben wohl theilweise ausgelassen werden (S. 31 f.) Und für diese Ansicht hat der Verf. eine Autorität gewonnen und zwar keine geringere, als die des Maimonides: Der aufgeklärte (sic!) Maimonides entzieht diese Stücke wenigstens der Pr-vatandacht, während die kabbalistischen Provencalen und Germanen sie in Schutz nehmen." (Das.Anm. 4.) Wenn Maimonides heute aus seinem Grabe auferstände und Umschau hielte unter allen denen, die ihn als ihren Heros der Aufklärung resp. der Zerstörung anrufen, um sich so gern als feine Nachfolger und seine Jünger zu geriren, er würde ihnen das wuchtige Wort entgegenschleudern: „Ihr gleicht dem Geist, den ihr begreift, nicht mir!" Nicht umsonst ist Maimonides das Epitheton „aufgeklärt" beigelegt, es wird als ein reformatorischer Akt, als Folge der „Aufklärung" des Maimonides, wie sie ihm eine gewisse Fraction imputirt, angesehen, wenn er die rwnp der tv“p nima der Privatandacht entzogen wissen will. Worauf ist denn nun die Ansicht deS Maimonides zurückzuführen, die Herr Rothschild als Principienstreit zwischen Aufklärung und Kabbala erklärt? Hil. Teph. 7, 17 erwähnt Maim. ohne weitere Erörterung: „Er übergeht die Keduschah., weil der Einzelne nicht Keduschah sagen darf." Die Erklärung hierfür findet sich aber bei Maim. selbst das. 8, 4. 5. 6., wo die Gebete aufgezählt werden, die, wegen ihrer besonder» Erhabenheit und Heiligkeit nur in der Gemeinde, d. h. in einer Versammlung von mindestens 10 Erwachsenen gesagt werden dürfen, zu diesen gehört aber auch die Keduschah, wie dort auSgeführt ist; daß er aber unter Keduschah nicht allein diejenige, welche bei der Recitation der 18 Benediclionen gesagt wird, versteht, sondern auch die der Segenssprüche vor ttr"p, geht deutlich aus einem von ihm in dieser Beziehung gegebenen Gutachten hervor. (S. Peer Hador Nr. 61.) Die Gegner der Maimvnidischen Ansicht fassen aber die betr. Keduschah nicht als vom Volke Gott dargebrachten Hyomus, sondern als Beschreibung der Engel - Hymnologie (^nvv d»“Q*j) auf. (Vrgl. Mischnah z. St.) Der „aufge-