Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1871-01-11 · Heft 2 (11.1.1871) · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 2 (11.1.1871)
Date
1871-01-11
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2447499-2447502--08988-2464662
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

36 Jedocheins sind wir so glücklich aus eigener Anschauung zu kennen: das deS Fräulein Dorothea Japhet zu Frankfurt a. M., das seit seinem erst zweijährigem Bestehen schon sehr günstige Resultate erzielt hat und daher in Beziehung allseitig wissenschaftlicher Ausbildung und wahrhaft strengfrommer Erziehung aufs Beste zu empfehlen ist. Man muß erst selbst es gesehen haben, wie viele Väter auS Mangel an einem strengfrommen Institute schwach genug waren, ihre Töchter Instituten anzuvertrauen, deren Frömmigkeit sehr zweifelhafter Natur war, um zu ermessen, weicht eine Freude es für den wahrhaft ftommen Jehudi fein muß, zu wissen, daß in Frankfurt, der Metropole der Schulen und Pensionen, eine Pensionsanstalt für Mädchen sich befindet, welcher der rigoroseste Vater sein Kind ohne Rückhalt zur Erziehung anvertrauen kann.) Korrespondenz. Württemberg. Endlich ist die im Haupt- Llatte schon früher besprochene Extra belob nun g der iSrael. Vorsänger in Folge wiederholter Vorstellungen deS LehrerauSschuffes definitiv geregelt und verbessert worden. Ein Dekret der K. iSrael. Oberkirchenbehörde an die Oberämter ä. ä. Stuttgart 14. Nov. v. I. enthält hierüber Folgendes: „Um die ökonomische Lage derjenigen israel. Lehrer, welche zugleich Vorsänger sind, zu verbesiern, näherhin um ihnen für rhre — gegenüber den Lehrermeßnern *) — unsäglichere Mühewaltung in Folge der gesetzlichen Verbindung deS VorsängerdiensteS mit dem Schuldienst (Art. 34 des Volksschulgesetzes von 1836) eine ausgleichende Entschädigung zu gewähren, sind mit Genehmigung des K. Ministeriums für das Kirchen- und Schulwe¬ *) christliche Collegen. sen vom 9. v. M. nachstehende Bestimmungen, w i r ksam vom 1. I. an, getroffen worden: 1) Nur definitiv angestellte Lehrer-Vorsänger können die ausgeworfenen Besoldungszuschläge, welche sonach in die ordentlichen Gehalte nicht eingerechnet werden dürfen, erhalten. 2) Diese Besoldungszuschläge betragen in I. Stufe 40 fi. in II. Stufe 25 fl. 3) Den Besoldungszuschlag in 1. Stufe erhalten diejenigen Lehrer - Vorsänger, welche nach Erstehung der zweiten Dienstprüfung wenigstens 5 Jahre, je vom 1. Juli an gerechnet, im öffentlichen Dienste zugebracht haben; diejenigen, welche diese fünfjährige Dienstzeit am 1. Juli noch nicht erfüllt haben, erhalten die II. Stufe. 4) Sowohl die Besoldungszuschläge von fl. 40., als diejenigen von fl. 25. werden auf die israel. Centralkirchenkasse übernommen und je halbjährlich, Ende December und Ende Juni, erstmals am 30. Juni 1871 mit fl. 20. beziehungsweise 12.30 ausbezahlt, wofern nicht der Empfänger vor Umfluß des Etatsjahres aus dem zum Bezug berechtigenden Dienstverhältniß ausgeschieden ist. Im letzteren Fall erhält derselbe blos die betreffende Rate. 5) Zur theilweisen Ausgleichung des bedeutenden Aufwands für die nach Ziffer 4 auf die Centralkirchenkasse übernommenen außerordentlichen Belohnungen wird eine Revision der den israel Kkrchengemeinden selbst bisher verwilligten und ausbezahlten Beiträge zur Lehrersbefoldung Vorbehalten." Die Verbesserung besteht darin, daß die Belohnung von 25 fl. auf 40 fl. erhöht ist und von der Centralkaffe statt aus der Gemeindepflege geleistet wird, welche bisher die Hälfte mit 12 fl. 30 kr. zu übernehmen hatte, wenn das Kirchenvorsteheramt die Zulage zu decretiren sich gnädigst entschließen konnte. Dagegen wird die Centralkasfe künftig ihre Beiträge zu der fixen gesetzlichen Lehrerbesoldung möglichst schmälern, welche bisher zu Gunsten der Gemeinde verwilligt waren und auf diese Weise letzteren aufbürden, was sie freiwillig zum Theil verweigerten. Correspondenzen und Beiträge für die Pädagog. Beilage des „Israelit", wie Bücher pädagogischen Inhalts zur Besprechung in diesen Blättern wolle man gefäll. adressiren an vr. A. Sulzbach in Frankfurt a. M. Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. I. Gottsleben's Äuchdruckerei in Mainz.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.