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Der Israelit · 1871-01-11 · Heft 2 (11.1.1871) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 2 (11.1.1871)
Date
1871-01-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
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M1. (Pädagogische Beilage zu Nr. 2 des „Israelit".) xn. Zahrg. Hläiler für Kchule un) Ljaus Konfessionelle oder confefstonsloje Schule? *) *** Die Frage, ob konfessionelle oder confessionSlose Schule? ist zu einer brennenden für die Pädagogen und Staatsmänner geworden. ES gibt wohl kaum ein pädagogisches Blatt, das nicht dieses Thema bespräche, eS tritt kein Landtag zusammen, auf welchem nicht diese Frage erörtert würde, keine Lehrerversammlung wird dieselbe auf ihrer Tagesordnung vermisien. Um die Bedeutung und Tragweite dieser Frage zu ermessen, müssen wir uns erst klar darüber sein, was denn eigentlich unter confessioneller Schule zu verstehen ist. Eine konfessionelle Schule ist nicht nur eine solche, in welcher eine bestimmte Religionsnorm gelehrt wird, sondern eine solche, in welcher die Lehrer einer bestimmten Confession angehören und die Kinder andersgläubiger Eltern nur als Geduldete angesehen werden. Das ist die Auffassung in maßgebenden Kreisen. Das geht hervor aus den Bescheiden, die schon mancher jüdische Lehrer bei Bewerbung um Anstellung in christlichen Schulen erhalten hat; das zeigt sich deutlich in dem verletzenden Benehmen, da« manche Lehrer christlicher Anstalten gegen jüdische Schüler sich erlauben. Aber auch die paritätischen Schulen sind uns Juden gegenüber confessionell, denn in maßgebenden Kreisen gilt nur das Christcnthum als Confession, während dem Iudenthum dieses Prädikat abgesprochen wird. Es ist ganz natürlich, daß bei dem Fortschritte, der seit den letzten 20 Jahren auf allen Gebieten gemacht worden ist, das genannte Princip einen doppelten Sturm gegen sich heraufbeschworen hat: Die Juden sahen sich in ihrem Rechte gekränkt, vorurtheilslose Männer nichtjüdischer Confession verstanden die Beschwerden der Juden zu würdigen, und wußten nach unwiderlegbaren Gesetzen der Regel de tri nachzurechnen, wieviel Schaden sich der Staat bereite, indem er tüchtige Kräfte, die wacker an dem großen Bildungswerke der Nation hätten Mitarbeiten können, von dem Gebiete der Erziehung au schloß. Der Liberalismus schloß sich also der Juvenheit an zu einem Kampfe gegen die Beibehaltung des »christlichen Charakters" dkr höheren Schulanstalten, der einerseits viele streb¬ *) Diese Abhandlung ist ganz besonders in Rücksicht^auf Preußische Schulverhältnisse geschrieben. same junge Leute von der Lehrercarriere zurückhiett, andererseits dem jungen Mann, nachdem er sich endlich mühsam durch alle Studien der Vorbereitung hindurchgearbeitet und seine Prüfung pro taoultats docendi zur Zufriedenheit seiner Examinatoren abgelegt hat, durch JnhaltSbekanntmachung des unerbittlichen §. 7 des „Reglement für. die Prüfungen der Candidaten des höheren Schulamts," zur Umkehr von dem bisher eingeschlagenen Lebensweg zwang , wenn er sich nicht soviel StoiciSmus zutraute, einen Weg des Kampfes gegen Mangel und Verkennung zu betreten , auf dem ihm Muße genug geblieben wäre über Sein und Nichtsein, oder, wie es ist und sein könnte, nachzudenken. Der betr. §. 7 des .Reglement" lautet: „Jüdische Schulamtscandidaten, welche sich über ihre Befähigung zum höheren Lehramt daS Zeugniß einer wissenschaftlichen Prüfungskommission zu erwerben wünschen, können unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen zur Prüfung zugelassen werden' ES ist ihnen aber zu eröffnen, daß sie durch Ablegung der Prüfung einen Anspruch auf Zulassung znm Probejahr oder auf Anstellung im Lehrfache an dem christlichen Bekenntnisse angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten der Monarchie nicht erwerben." (Reglement für die Prüfungen der Candidaten des höheren Schulamts. Berlin. 1667.)j Dieser Paragraph ist es, der einen nicht unansehnlichen Bruchtheil der Preußischen Bevölkerung von dem Felde der ErziehungSthätigkeit zurückweist, der gerade die Juden vom Unterricht an den höheren Lehranstalten der Preußischen Monarchie, zwei Schulen ausgenommen, ausschließt, die doch, wie statistisch nachgewiesen, den verhältnißmäßig höchsten Procenlsatz für die Frequenz der höheren Lehranstalten aufweisen. (Bergl. die Päd. Beilage Nr. 2 v. I.) Diejenigen, die von diesem Standpunkte aus gegen die confesstonelle Schule kämpfen, denen würde eine interkonfessionelle Schule, d. h. eine solche, in welcher die Schüler aller anerkannten Religionsgenossenschaften gleichberechtigt, und alle Lehrer, ohne Rücksicht auf den Glauben, anstellungsfähig wären, genügen. Die UnterrichtSgegenstände dürsten weder konfessionelle noch antlconfessionelle Färbung haben, wie eS in Holland wirklich gehandhabt wird, der Religionsunterricht würde innerhalb der Schule von berufenen Lehrern den Schülern der verschiedenen Confessionen in getrennten Coeten ertheilt. Doch wäre es zu empfahlen, daß die Schüler von dem betr. Religionsunter-

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