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Der Israelit · 1870-10-05 · Heft 40-41 (5.10.1870) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 40-41 (5.10.1870)
Date
1870-10-05
Page
– (sequence 25)
Language
German
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n. Ja hrgang. Dritte Beilage zu Nr. 40 &41 öeg Israelit. geitungsnaehrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Jchenhausen, am Vorabend des Jahres 5631. Indem ich Ihnen zuvörderst meinen verbindlichsten Dank ansspreche für die schnelle Veröffentlichung betr. die Koscherverköstigung israel. Soldaten in der Bundesfestung Ulm, kann ich Ihnen zugleich mit Vergnügen berichten, daß bald nach dem Bekanntwerden dieses rühmenswerthen Vereins sich auch die schönen Früchte desselben zeigten. Sowohl hier als in Ulm schlossen sich mehrere Gemeindeglieder mit momentanen oder periodischen Beiträgen an, und werden auch von der Nachbargemeinde Hürben mit Sicherheit Zuflüsse erwartet. Vorzüglich aber ist hervorzuheben, mit welchem Eifer Herr Rabbiner Wälder in Laupheim, auf dessen Anregung schon so Vieles zur Linderung der Noth unserer Brüder in Westruhland und Palästina geschehen, auch für diese schöne Stiftung thätig war. Noch vor dem Erscheinen des Berichtes hatte derselbe auf mündliche Kunde von dieser lobenswerthen Einrichtung mehrere Gemeindeglieder seines Rabbinatsbezirkes zum Anschluß bewogen, so daß nun auch von dorther dem schönen Werke namhafte Beiträge zufließen. ntfj/Dn 8ru Möge das neue Jahr den in Ausicht stehenden Frieden uns bald verwirklicht herbeiführen. Aus Danzig. Bis zum Jahre 1793, da Preußen in den Besitz der Stadt Danzig trat, wohnten daselbst keine Juden und nur in den Vorstädten, wie Alt-Schottland, Stolzenberg, Schidlitz, St. Albrecht und in den naheliegenden Dörfern, wie Langfuhr und Neu - Schottland wurde denselben ein Niederlassungörecht eingeräumt, wo solche nach dem Privilegium vom 9. August 1793 nach ritualen Rechten und Gebräuchen leben konnten. Vom Jahre 1793 an wurde den Juden auch die Stadt Danzig geöffnet, und es wurde ihnen gestattet, in Gemäßheit des Judenreglements sich daselbst niederzulassen. Der im Jahre 1808 eingeführte Codex Napoleon beließ die Juden in ihren ceremoniellen Rechten, bis zum Jahre 1811 ein Judenediet erschien, nach welchem Juden statt wie bisher im 20. erst im 24. Lebensjahre die Großjährigkeit erlangten. Dagegen wurden sie den Christen gleichgestellt und erhielten laut Edict vom 11. März 1812 Staatsbürgerbriefe., Dieses Edict dehnte sich bloß auf die Juden der Stadt Danzig aus. Bis zum Jahre 1830 lebten die Juden friedlich in ihren Beschäftigungen, viele wanderten von den inneren Landeötheilen Preußens nach Danzig und erwarben sich das Staatsbürgerrecht, bis am 8. August 1830 eine Ordre erschien, wonach bloß den Juden das Staatsbürgerrecht verbleiben sollte, welche den Beweis zu bringen im Stande, daß sie vor dem Jahre 1812 schon ihren Sitz als Staatsbürger in der Stadt Danzig gehabt, dagegen alle, welche bis dahin noch nicht dort gewohnt, sei es, daß sie später das Staatsbürgerrecht erlangt oder nicht, die weitere Aufnahme in der Stadt verweigert werden sollte. Ektr furchtbarer Schrecken ergriff die jüd. Gemeinde; denn nur ein kleiner Theil konnte sich in genannter Weise ausweisen und weiteren Staatsschutz beanspruchen. Im Jahre 1832 am 25. August erschien endlich eine neue Cabinetsordre, welche die Juden, bis zu dieser Zeit mit dem Staatsbürgerrecht versehen. als Staatsbürger gelten ließ. Dieses Gesetz sollte erst mit dem 25. April 1832 in Kraft treten und keine Juden sollten von da an ohne Zustimmung der Staatsbehörde als Staatsbürger ausgenommen werden Durch die Emancipativn zogen die Juden aus den Vorstädten und Dörfern in die Stadt, bildeten eigene Gemeinden, welche noch heute bestehen, und unterhalten eiqene Begräbnißplätze. So kennt man eine Mattenbuder, Schottländer, Langenfurter Gemeinde, welche über bedeutende * Summen verfügen. Die alte Danziger Gemeinde besoldet einen Rabbinen, hervorgegangen aus dem Breslauer Seminar, Herrn Dr. Wallerstein. Wie ln Königsberg, so ist auch in Danzig die Schechitah ohne Aufsicht, ebenso sind nur wenige Laden am rüff geschlossen. Herrn Restaurateur Stern kann ich Ihnen noch als Jehudi im strengsten Sinne des Wortes schildern, welcher jedoch nur auf wenige Besucher seines Lokals rechnen kann, da er den Leuten zu fromm istN Mit der Emancipation befteiten sich die Danziger Juden von den fesselnden Gesetzen der göttlichen Lehre, ohne zu berücksichtigen, daß der Jüde ohne Beachtung der göttsichen Gesetze nur dem Namen nach Jude ist. Mit Nächstem, s. G. w., eine Fortsetzung unserer Berichte. —x. Amerika. New - Kork. — In dem Hebrew Orphan Asylum (israelitischen Waisenhause) besteht seit Mai v. I. eine Schuhmacherwerkstatt, in welcher mehrere Waisenknaben, die Luft zur Erlernung des Gewerbes bezeigten, praktisch unterrichtet werden. Die

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