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Der Israelit · 1870-08-10 · Heft 32 (10.8.1870) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 32 (10.8.1870)
Date
1870-08-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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600 Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute die Bestimmung ausgenommen»', daß der Meldung zu den Prüfungen unter anderen, „der Geburtsschein" beizulegen ist, während bis dahin vielfach der „Taufschein" verlangt worden. (Voss. Ztg.) DreSlau. Der Magistrat hat auf den jüngsten Erlaß des Cultusministers in Bezug auf die bekannte Schulfrage folgende Antwort gegeben: „Durch .den hohen Bescheid vom 24. Juni c. wird uns die Eröffnung der beiden in Aussicht genommenen höheren Lehranstalten mit dem Bemerken gestattet, daß bei der Lehrerbestätigung nur von der unserer Erklärung entsprechenden Voraussetzung ausgegangen werden könne, daß die Anstalten christliche sein sollen. „Es kann hierbei nur an unsere Erklärung vom 9. Mai pr. gedacht sein. Dieselbe lautet an der betreffenden Stelle: „„Wir wollen den neuen Anstalten den Character christlicher Schulen ^verleihen und dies gern ausdrücklich aussprechen, wenn der Herr Minister seinerseits die beiden Fundamentalsätze: 1) daß rc. (ist erledigt), 2) daß die Angehörigen keiner christlichen oder nichtchristlichen Religionsgenossenschaft von dem Eintritt in das Lehrer-Collegium um ihres religiösen Bekenntnisses willen ausgeschlossen werden dürfen — ausdrücklich anerkennt und hiermit uns gegen alle auö dem obigen Anerkenntnisse des christl.Characters der neuen Anstalten etwa abzuleitenden Folgerungen sicherstellt, deren Tendenz darauf gerichtet wäre, jene beiden Fundamentalsätze in irgend einer Weise zu beschränken oder abzuschwächen."" „Ein solches ausdrückliches Anerkenntniß können wir in der obigen Clausel nicht finden'. Aber auch der anderen, zuletzt im Bericht vom 44. April c. von uns vorgeschlagenen Form der Lösung entspricht der oben angegebene Bescheid nicht, denn er gestattet nicht etwa — unter Abstandnahme von jeder weiteren Erörterung der bisherigen Streitfrage und der thatsächlichen Entwickelung vertrauend — die Eröffnung der neuen Anstalten, sondern beschränkt diese Ermächtigung durch eine Bemerkung, die wir nicht ignoriren können. „Nach unserer Auffassung würde die factische Eröffnung auf Grund solcher Ermächtigung, gleich einer ausdrücklichen statutarischen Festsetzung, die Wirkung haben, für die betreffende Anstalt eine dauernde Beschränkung rücksichtlich des religiösen Bekenntnisses der zu wählenden Lehrer zu begründen. „Unter diesen Umständen können wir in dem hohen Bescheide vom 24. Juni c. nur eine Ablehnung unseres Antrages vom 14. April c. erblicken und glauben danach, von der Erledigung der besonderen zum Etatsentwurf gemachten Erinnerungen Abstand nehmen zu können." Hamburg, 17. Jui. Die Verwaltung des israelitischen Mädchen - BekleidungS - Vereins hat einen Bericht für das Jahr 1869 veröffentlicht. Die Thätigkeit deS Vereins bezweckt bekanntlich, Schulkindern israelitischer Confesston die nöthige Kleidung zu verschaffen. Auch die rechtschaffensten Eltern müffen oft ihre Kinder vom Schulbesuche zurückhalten, weil es an der nöthigen Kleidung namentlich an Fußzeug fehlt. Der Verein hat seit einer Reihe von Jahren ungefähr 70 Kindern vollständig Bekleidung in zwei Veatheilungen jährlich, durch 6—7 Schuljahre hindurch^ gereicht. Mit größter Sparsamkeit wird die Rücksicht auf Dauerhaftigkeit der gekauften Stoffe verbunden, und auch eine gewisse Zierlichkeit in Form und Farbe der Kleider in's Ange gefaßt, um den Elstern wie den Kindern Freude zu erregen und jedes Gefühl der Beschämung fern zu halten. — Der Verein verausgabte 1869 für Bekleidung von durchschnittlich 70 Kindern Crt. M. 1577. 14 Sch., für Unkosten 136 Crt. M., und vereinnahmte Crt. M. 2269. 6 Sch. an Zinsen, Beiträgen, Geschenken und Legaten. Das Capital des Vereins betrug am 31. December vor. I. Crt. M. 11,064. 2 Sch. — Angesichts der bevorstehenden Veränderungen im Schulwesen Hamburgs wäre die Gründung eines ähnlichen Vereins, der es sich zur Aufgabe stellte, zur Erleichterung des Schulbesuchs für Kinder aller Confessionen in bezeichneter Art zu wirken, höchst zeitgemäß. Die Wohlthat des Besuchs einer Volksschule, in welcher auch Kinder von Eltern?, die Schulgeld zahlen, unterrichtet werden, wird einer großen Anzahl von Kindern deßhalb nicht zu gute kommen, weil ihre Eltern nicht im Stande, sie mit ordentlicher Kleidung zu versorgen, und in dem armen Kinde, das im defecten Jäckchen und auf Holzpantoffeln zur Schule kommt, wird die bessere Kleidung der Mitschüler ein drückendes Gefühl erregen. Menschenfreunde finden hier ein großes Feld vor. dessen Bebauung der Vaterstadt zum unberechenbaren Segen gereichen würde. Hamburg. Aus dem Nachlaß von S. A. Jonas in London empfingen: Die israelitische Mädchenschule von 1798 Crt. M. KM), der Verein junger israelitischer Armenfreunde zur Vertheilung von Brod und Suppe Crt. M. 100, die Eduard Klei-Stiftung Crt. M. 400, das Paulinenstift Crt. M. 100, das deutsch-israelitische Waisen-Jnstitut Crt. M. 100, die Gesellschaft zur Vertheilung von Feuerung an israel. Arme (gestiftet 1783) Crt. M. 100, der Frauenverein zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen Crt. M. 100, der israelitische Mädchen - Bekleidungsverein Crt. M. 100, der israelitische Schillingsverein zur Unterstützung armer Wittwen und betagter Jungfrauen Crt. M. 100. —

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